Geschrieben von mauskeks24 am 11.03.2014, 9:00 Uhr |
Mal ne Frage zum Elterngeldantrag
hab noch bissl Zeit, aber jetzt ist noch ruhe und ich kanns ordentlich machen
es ist doch ein Blatt dazu mit Bescheinigungen.
muß ich damit zur KK, Behörde, AG und das ausfüllen lassen
oder reicht da auch die Meldebescheinigung, von der KK ein Schriftstück und das ausgefüllte Blatt vom AG?
hat man denn wirklich Zeit nach der Geburt überall hinzurennen?
Man nee
Danke
Re: Mal ne Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von Hoffnungsschimmer86, 40. SSW am 11.03.2014, 9:06 Uhr
Du bekommst ja nach der Geburt erstmal 8 Wochen Mutterschaftsgeld. Das sind zwei Monate, die du dann Zeit hättest, das zu beantragen. Zudem wird das EG ja rückwirkend für bis zu 3 Monate gezahlt. Ein wenig Zeit bleibt dir also nach der Geburt. Einige Unterlagen bekommt man ja auch erst nach der Geburt.
Re: Mal ne Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von wir6, 13. SSW am 11.03.2014, 9:10 Uhr
die Zeit musst du dir wohl nehmen, denn Elterngeld kannst du nur beantragen, wenn das Kind schon geboren ist.
Wir haben bei der Elterngeldstelle in der Stadt angerufen, was sie alles brauchen haben uns die Unterlagen besorgt (ich mein, den Bescheinigung über Elternzeit, Geburtsurkunde, evtl Geburtsurkunden von Geschwistern, Lohnbescheinigungen, Perso ) und sind mit dem leeren Antrag (nagut, Name und Adresse ausgefüllt) zur Sachbearbeiter in der Elterngeldstelle gegangen und haben mit ihr zusammen den Antrag ausgefüllt.
Ging ohne Probleme