Geschrieben von Sunshine080, 32. SSW am 21.05.2007, 20:18 Uhr |
Kurze Frage zu Elterngeldantrag....
Hallo Ihr,
bin gerade dabei mal die ganzen Unterlagen für den Elterngeldantrag zusammenzusuchen.
Kann mir jemand von euch sagen wie es mit der "Erklärung zum Einkommen" ist?
Ich werde die 12 Monate die alleinige Betreuung machen. Muss dann das Einkommen meines Mannes im Antrag auch belegt werden bzw. beigefügt werden?
Sorry, aber irgendwie ist mir das alles grad zu kompliziert ;-)))
Danke euch.
Lg Sunshine
Re: Kurze Frage zu Elterngeldantrag....
Antwort von falous, 32. SSW am 21.05.2007, 20:20 Uhr
ich drücke mich ja noch vor diesen ganzen papierkram aber ich habe hier mal gelesen das das auch von dein mann ausgefüllt werden muss warum auch immer ist eben deutschland
Re: Kurze Frage zu Elterngeldantrag....
Antwort von over28 am 21.05.2007, 20:31 Uhr
Ja, das muss auch von deinem Mann ausgefüllt werden auch wenn er keine Elternzeit beantragt.
Re: Kurze Frage zu Elterngeldantrag....
Antwort von paul2004 am 21.05.2007, 21:17 Uhr
Hallo,
hab den Antrag letzten Monat ohne Angaben meines Mannes ausgefüllt und ziemlich flott den positiven Bescheid bekommen. Bin alleinige Antragstellerin, allerdings ohne Einkommen in den letzten 12 Monaten, da Elternzeit!
Viele Grüße
Re: Kurze Frage zu Elterngeldantrag....
Antwort von sibs, nix mehr seit 26.2.. SSW am 22.05.2007, 10:43 Uhr
Hallo,
ich habe meine Antrag ausgefüllt ohne die Angaben meines Mannes. Und es wurde auch bearbeitet. Mein Mann macht keine Elternzeit, da brauchen die doch auch nicht wissen was er verdient.
LG Sibs