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Geschrieben von kleine fee 2008, 9. SSW am 27.07.2007, 18:01 Uhr

Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen?

Ein Hallo an alle werdenden Mamis :-)
Habe mich heute angemeldet und habe auch gleich ein paar Fragen, vielleicht kennt sich eine von euch da aus...
ich habe vor 3 Monaten meinen Job gewechselt & habe bis zum Oktober Probezeit, allerdings ist es auch nur ein Jahresvertrag der im Mai 08 endet.
Wann muß ich ofiziell meinem Arbeitgeber aufklären & und bekomme ich trotzdem das volle Elterngeld für 2008 wenn der Vertrag endet?

Über Infos wäre ich dankbar

 
8 Antworten:

Re: Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen?

Antwort von MelB, 10. SSW am 27.07.2007, 18:18 Uhr

Na dann antworte ich dir mal nach bestem Wissen und Gewissen.
Kündigungsschutz hast du auch bei einem befristeten Vertrag, auch in der Probezeit, also ab sofort. Allerdings endet der Vertrag auch zum Ende der Laufzeit, Anspruch auf Verlängerung hast du nicht.
Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt, es ist egal ob du zur Geburt noch in einem Beschäftigungsverhältnis bist oder nicht. Wenn du mehrere Monate vor der Geburt schon ohne Einkommen bist, verringert sich das Elterngeld natürlich dennoch, weil ja das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate sinkt.
Hoffe, ich konnte dir helfen.
Mel

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Re: Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen?

Antwort von cymbeline, 38. SSW am 27.07.2007, 18:23 Uhr

hallo,

ich glaub du bekommst das elterngeld trotzdem 1 jahr lang, aber die anderen sozialleistungen deines arbeitgebers nur bis vertragsende, sprich du müsstest dich z.b. ab mai 08 dann privat krankenversichern usw.

frag am besten mal bei deinem arbeitgeber/krankenkasse/pro familia..

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Re: Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen?

Antwort von krümmelchen11.2007 am 27.07.2007, 18:33 Uhr

Hallo!
Du bekommst normal das 1.jahr elterngeld (nach dem durchschnitt der letzten 12 Monate). Dein Vertrag endet dann im Mai, aber geld bekommst du weiter, ist ja vom versorgungsamt, nicht vom arbeitgeber. Und krankenversichert bist du halt die ganze zeit, wenn du zB die vollen 3 Jahre elternzeit nimmst, bist du auch die drei jahre versichert, aber elterngeld gibts ja nur ein jahr.
Gruss Magda

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Re: Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen?

Antwort von Fabiansmama am 27.07.2007, 21:01 Uhr

Hallo,

bin hier nur zufällig mal reingerutscht.
Wegen der Krankenversicherung würde ich mal bei deiner Krankenkasse nachfragen, denn soweit ich informiert bin, ist man nur solange beitragsfrei weiter versichert, solange man auch noch offiziell angestellt ist. Dein vertrag endet aber ja während der elternzeit. Ich bin mir aber nicht 100% sicher. Evtl. ist aber auch eine Familienversicherung über deinen mann möglich.
Kündigungsschutz hast du selbstverständlich ab sofort, Probezeit hin oder her, dazu muß dein Arbeitgeber aber von der SS wissen.
Und Elterngeld bekommst du ja nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Staat, von daher bekommst du trotzdem das ganze Jahr Geld.
Aber wegen der Krankenversicherung würde ich ganz genau nachfragen, nicht das du nachher ohne dastehst!!!
LG

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krankenversicherung

Antwort von Anne84 am 27.07.2007, 22:09 Uhr

meine kv hat gesagt, in elternzeit ist man 1 jahr beitragsfrei dabei und dann muss man sich mit ca. 130€/monat versichern...

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Re: krankenversicherung

Antwort von TinaP, .... SSW am 27.07.2007, 23:12 Uhr

Hallo Anne.
Darf ich fragen, welche Krankenversicherung das ist?
Gruss, Tina

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Re: Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen?

Antwort von kleine fee 2008 am 28.07.2007, 16:57 Uhr

hi mel ;-)
danke für die Antwort, na dann brauche ich mir ja keine Sorgen zu machen, da ich die Probezeit locker bestehen werde,
ich hatte nur gedacht das ich nach Ende des Jahresvertrages kein bzw nur das minimalste Elterngeld bekomme.
Dankeschön

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Re: Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen?

Antwort von @FEE 2008 @ am 01.08.2007, 12:00 Uhr

Hallo Magda,
wenn ich die vollen 3 Jahre Elternzeit nehme, wie komme ich dann das 2&3 Jahr über die Runden?
Ich meine finanziell?
Danke

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