Geschrieben von Jule77, 37. SSW am 29.06.2005, 21:09 Uhr |
Krankenhausbehandlung
Habe heute beim Frauenarzt die Verordnung von Krankenhausbehandlung erhalten, also den Schein wenn es soweit ist, den man da abgeben muß.Hinten steht, daß man die Verordnung der krankenkasse vorlegen muß, damit die das bezahlen. Andererseits muß das Krankenhaus auf dem Schein was ausfüllen. Was bringt der Kasse das wenn ich denen vorher sage, daß ich zur Entbindung ins krankenhaus gehe? Ob die nun 4 Wochen vorher wissen, daß sie zahlen müssen oder erst danach.Wo ist der Sinn? Bin bei der DAK.
Re: Krankenhausbehandlung
Antwort von marlene78, 14. SSW am 29.06.2005, 21:22 Uhr
also ich mußte nur einen schein zur kk schicken,allerdings kamen die während der geburt mit zetteln an war ganz tolles timing.aber bei uns läuft wohl auch alles ein bisschen anders.wir sind auf einer kleinen öden insel mit einem kkh.
Re: Krankenhausbehandlung
Antwort von neumondperle am 30.06.2005, 9:26 Uhr
Normalerweise bekommst du eine Überweisung für das Krankenhaus wo du entbindest. Sinnvoll ist es sich vorher dort vorzustellen um den Papierkram zu erledigen. dort musst du nur die Überweisung agbeben und deine Versicherungskarte. Anders kenne ich es nicht - und habe schon dreimal entbunden - zwei mal mit der DAK :-)
Re: Krankenhausbehandlung
Antwort von Wonneproppen, 24. SSW am 30.06.2005, 10:27 Uhr
Hallo,
als ich in meiner 1. SS bei einer Kreissallführung war wurde das Thema auch angesprochen. Bei bestimmten Kasen wollen die Krankenhäuser ne Bescheinigung darüber, das die Kassen auch die Kosten für die Entbindung+Aufenthalt bezahlen. Gab wohl schon mit der ein oder andere Probleme zwecks der Kostenübernahme.
Kannst ja am besten mal bei deinem Kundenbetreuer anrufen und nachfragen.
Liebe Grüße
dani, lawrence 8.6.04 & Krümel inside