Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von HappyHippo, 30. SSW am 27.02.2012, 12:02 Uhr

Krank + Unangemeldeter Hausbesuch vom Jobcenter - Muß ich die reinlassen?

Hallo,

Ich bin im 8 Monat schwanger und allein erziehend. Seit März 2010 beziehe ich ALG 2 und hatte noch nie einen Hausbesuch von der Arbeitsagentur. Am 24.2.2012 hätte ich einen Termin bei meiner Jobvermittlerin gehabt und am 23.2. War ich wegen Blutungen beim Arzt der mich dann krank geschrieben hat. Den Termin habe ich sofort abgesagt und auch die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung per Brief hingeschickt. Am 2.4.2012 gehe ich in den Mutterschutz die Leistungen wurden mir auch bis August 2012 bewilligt. Da meine Anwältin auch schon mit den Jobcenter telefoniert hat wegen anderen Angelegenheiten bzw. es versucht hat, weiß ich das sie sehr, sehr unfreundlich sind und meine Anwältin das letztendlich schriftlich machen musste.

Nun hat meine Tochter heute Nacht ständig gebrochen und ich fühle mich auch ziemlich elend. Als meine Tochter sich wieder übergeben hat musste ich sie in die Wanne stecken und erstmal abduschen. Da klingelte es und ich ging an die Sprechanlage und fragte wer da ist. Es meldete sich ein Mann mit Namen und das er vom Jobcenter kommt und noch ein paar Fragen hätte, ich meinte das sei jetzt ganz schlecht da mein Kind krank ist und ich jetzt nicht kann. Er meinte nur das sie dann wieder vorbei kucken werden wenn sie mal wieder in der Ecke hier sind.

Mein Exmann meinte die hätten kein Recht einfach in meine Wohnung zu kommen und sie dürften auch nicht mit Leistungskürzungen kommen zumal ich auch eine Krankschreibung habe.

Nun wollte ich mal fragen ob es auch so wirklich stimmt das ich die ohne Voranmeldung nicht reinlassen muss. Vor allem weil ich auch krank geschrieben bin, mich wundert es nur das sie nicht zum Anfang der Leistungsbeziehung bzw. bei der Erstausstattung der Wohnung usw. zum Hausbesuch gekommen sind und jetzt so plötzlich vor der Tür standen. Wollten die evtl. kontrollieren ob ich zu Hause bin? Kann mir das alles überhaupt nicht so recht erklären.

Danke

 
20 Antworten:

Re: Krank + Unangemeldeter Hausbesuch vom Jobcenter - Muß ich die reinlassen?

Antwort von mf4 am 27.02.2012, 12:08 Uhr

Huch... sowas habe ich ja noch nie gehört.
Du bist krank geschrieben und eine Kürzung gibts dann nicht.
Hausbesuche kenne ich maximal, wenn nachgeprüft werden soll, ob jemand tatsächlich allein lebt oder ob der Schrank der beantragt wird tatsächlich nicht da ist.
Passen würde mir das auch nicht aber ich würde sie reinlassen. Wenn sie tatsächlich nachsehen wollen wegen deinen Dingen, die du beantragt hast dann kannst du ja sicher nachweisen, was du gekauft hast.

Da es mit Anmeldung war kannst du noch froh sein. So eine Kontrolle wegen beantragten Dingen ist meines Wissens sogar ohne Anmeldung drin.

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War ohne Voranmeldung

Antwort von HappyHippo, 30. SSW am 27.02.2012, 12:11 Uhr

Das war ja ohne voranmeldung und die Sachen hatte ich ja schon im März 2010 beantragt und bewillgt bekommen.

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Re: War ohne Voranmeldung

Antwort von mf4 am 27.02.2012, 12:18 Uhr

Versteh ich grad nicht...
2010 hast du was beantragt und bekommen und da kam jemand ohne Anmeldung.
Das verstehe ich.
Mit welcher Begründung will nun wieder wer kommen? Hast du wieder etwas beantragt?

Wegen etwas anderen kommt doch keiner vom JC
komisch

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Re: War ohne Voranmeldung

Antwort von HappyHippo, 30. SSW am 27.02.2012, 12:23 Uhr

Im März 2010 habe ich die renovierungskosten und Erstausstattung meiner Wohnung beantragt und auch bekommen, und da war keiner da.

Erst heute haben sie bei mir geklingelt, ich habe den Mehrbedarf dür Schwangere und Alleinerziehende sowie die Erstausstattung für die Babyausstattung beantragt und auch bewilligt bekommen.

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Re: War ohne Voranmeldung

Antwort von mf4 am 27.02.2012, 12:27 Uhr

Dann kann ich es verstehen...
es gibt leider genug angebliche AEs, die dann doch mit dem Vater des Kindes zusammenleben oder es ist ein neuer Partner, der nicht angegeben ist.
Ich halte es auch für gerechtfertigt, dass kontrolliert wird, ob gekauft wurde, was als nicht vorhanden beantragt wurde. Immerhin ist das geschenktes Geld.

Ich bekomme selbst ALG2 und bin AE. Ich könnte damit leben, wenn ich kontrolliert werde. Ich habe nichts zu verbergen.

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Re: Krank + Unangemeldeter Hausbesuch vom Jobcenter - Muß ich die reinlassen?

Antwort von Muffinmama, 18. SSW am 27.02.2012, 12:28 Uhr

Ich kenne mich da rechtlich überhaupt nicht aus, aber so ein unangemeldeter Besuch ist meiner Meinung nach nicht okay. Gut, dass du ihn nicht reingelassen hast. Ich würde an deiner Stelle in der Agentur anrufen. Man muss sich auch nicht alles gefallen lassen. Wenn du Angst hast, weil die so unfreundlich sind, lass deine Anwältin anrufen. Auf jedem Fall selbst immer schön freundlich bleiben. Aber ansprechen würde ich das auf jeden Fall. So bekommst du auch raus, ob das überhaupt einer von der Agentur war...

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Re: Krank + Unangemeldeter Hausbesuch vom Jobcenter - Muß ich die reinlassen?

Antwort von mf4 am 27.02.2012, 12:32 Uhr

Das stimmt so nicht und ich verstehe, dass sie kein Geld verschenken und dann nicht kontrollieren dürfen. Passiert sehr selten aber es gibt diese Besuche.
Ich kenne keinen hier in meinem Umfeld, der je so einen Besuch hatte aber einige, die Dinge vor dem JC verbergen, sei es ein neuer TV statt beantragter Babyausstattung oder ein Mitbewohner mit Einkommen, der der Bedarfsgemeinschaft zusätzliche Kohle bringt.

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Re: Krank + Unangemeldeter Hausbesuch vom Jobcenter - Muß ich die reinlassen?

Antwort von Muffinmama, 18. SSW am 27.02.2012, 12:37 Uhr

Okay, schon nachvollziehbar, wenn auch irgendwie hart. Finde es dennoch vom Zeitpunkt her unpassend... Sie hatte ja die Krankschreibung ans JC weitergeleitet. Ich weiß nicht, ob da so ein Besuch angebracht ist, aber wahrscheinlich war das gar nicht bekannt.

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Re: Krank + Unangemeldeter Hausbesuch vom Jobcenter - Muß ich die reinlassen?

Antwort von mf4 am 27.02.2012, 12:53 Uhr

Ich nehme an die Krankschreibung ist dem Außendienst nicht bekannt.
Es war Wochenende. Wer weiß, ob die Krankschreibung da schon in einem Computer angezeigt wurde.

Hart finde ich es als Kontrolle übrigens nicht... wer nichts zu verbergen hat kann auch eine Kontrolle hinnehmen. Nur der Zeitpunkt war ungünstig.

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Re: Krank + Unangemeldeter Hausbesuch vom Jobcenter - Muß ich die reinlassen?

Antwort von Suesse1987w, 12. SSW am 27.02.2012, 12:58 Uhr

Wer weiss, ob das überhaupt einer vom Jobcenter war. Vertreter oder der gleichen lassen sich schon viel einfallen um in einen Hausflur zu kommen. Ich würde beim Amt anrufen und fragen, ob und wer da vorbei kam und weshalb. Liebe Grüße

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Re: Krank + Unangemeldeter Hausbesuch vom Jobcenter - Muß ich die reinlassen?

Antwort von mf4 am 27.02.2012, 13:05 Uhr

Ich gehe natüüüüürlich davon aus, dass ein Außendienstmitarbeiter vom JC sich ausweisen würde.

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Geld für Erstaustattung wurde ja schon ausgezahlt

Antwort von HappyHippo, 30. SSW am 27.02.2012, 13:08 Uhr

Das Geld für die Erstausstattung habe ich ja schon am 15.2. auf mein Konto überwiesen bekommen daher frage ich mich ja wirklich was die wollten? Und sonst habe ich ja nichts neues beantragt und habe auch die Kopien des Mutterpasse usw. beigelegt.

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Geld für Erstaustattung wurde ja schon ausgezahlt

Antwort von HappyHippo, 30. SSW am 27.02.2012, 13:08 Uhr

Das Geld für die Erstausstattung habe ich ja schon am 15.2. auf mein Konto überwiesen bekommen daher frage ich mich ja wirklich was die wollten? Und sonst habe ich ja nichts neues beantragt und habe auch die Kopien des Mutterpasse usw. beigelegt.

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Re: Krank + Unangemeldeter Hausbesuch vom Jobcenter - Muß ich die reinlassen?

Antwort von Nikas am 27.02.2012, 14:07 Uhr

Muffinmama, was ist "irgendwie hart"? Dass nicht jede Dame, die Gelder vom Staat beantragt und bewilligt bekommt, nicht auch noch 5 Rundum-Betreuer und Psychologen erhält, die u.a. austarieren, wann ein Besuch nicht "hart" ist?


Manche wären wirklich am besten in einem konsequenten Obrigkeitsstaat aufgehoben, der ihnen alles, aber auch alles, abnimmt - bis hin zum Denken.

Die Ausgangsthreaderin rückt erst nach und nach mit den Bruchstücken ihrer Geschichte heraus. Ich möcht jetzt aber gar nicht die ganze Story hören.

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Re: Krank + Unangemeldeter Hausbesuch vom Jobcenter - Muß ich die reinlassen?

Antwort von Nanana, 27. SSW am 27.02.2012, 14:44 Uhr

Hallo,

ich komme beruflich aus der Materie.

Wenn der Bedarsfeststellungsdienst (so nennt sich der Außendienst) kommt, solltest du ihn früher oder später reinlassen, da du sonst deiner Mitwirkungspflicht (Paragraph 66 SGB I) nicht nachkommst.

LG

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Re:

Antwort von Dreierbande am 27.02.2012, 15:06 Uhr

Vorher sollte doch erstmal klar sein, was dieser Dienst überhaupt feststellen will? Um was es überhaupt geht?
Normalerweise kommt dann dieser Dienst entweder nach Ankündigung oder man hat einen Termin im Jobcenter, wo dann gefragt wird, ob es ok ist, jetzt gleich nach Hause zu fahren, um einen Vorort-Termin durchzuführen aus Ermittlungsgründen- wobei man dann auch das Recht hat zu erfahren, was da überhaupt ermittelt werden soll.
Gerade alleinstehenden Frauen wird oft geraten, nicht jeden, der sich unangekündigt als Jobcenter-Mitarbeiter etc. ausgibt, in die Wohnung zu lassen, weils eben auch Männer gibt, die sowas vortäuschen und dann ganz andere Absichten haben! Bei uns kommen bei alleinstehenden Frauen auch nur noch weibliche Mitarbeiterinnen raus bzw. werden männliche Mitarbeiter von Kolleginnen begleitet, eben aus dem Grunde auch, daß viele Frauen negative Erfahrungen mit Männern gemacht haben und somit Männern keinen Zutritt zur Wohnung geben (egal ob sie nun vom Jobcenter-Außendienst oder von wem auch immer sind).

Das Jobcenter wird sich schon melden, wenn es wirklich der Außendienst gewesen sein sollte und aus welchen Gründen, und ihr dann Gelegenheit geben bei ausreichender Begründung seitens des Jobcenters, diesen Termin nachholen zu lassen.

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Sinnhaftigkeit

Antwort von Nanana, 27. SSW am 27.02.2012, 15:49 Uhr

Je nach Zweck kann ein Hausbesuch auch unangemeldet erfolgen.

Geht es bspw. darum festzustellen, ob Frau X wirklich keine BG mit Herrn Y bildet und ihr tatsächlich der Regelsatz als Hv sowie der MB alleinerziehend zusteht, wäre ein angekündigter Hausbesuch völlig widersinnig.

Dürfte doch einleuchtend sein!?

Übrigens haben Behördenmitarbeiter im Außendienst entsprechende Ausweise...

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Re:

Antwort von Dreierbande am 27.02.2012, 16:11 Uhr

Mag sein, daß die Ausweise haben- diese kann man aber auch gut fälschen, genauso wie die von den Stadtwerke-Außendienstmitarbeitern und anderen (da warnt sogar unsere örtliche Polizei vor und in der Alleinerziehendengruppe wurde uns mehrmals dazu geraten, niemanden einfach so reinzulassen, auch wenns angeblich jemand von der Arge ist).

Ich würde als Alleinerziehende einen Mann, der unangekündigt vor meiner Tür steht und den ich nicht kenne, nicht reinlassen, egal welchen Ausweis er besitzt.
Genauso habe ich das vor 2 Jahren begründet, als jemand (männlich) von der Arge vor meiner Tür stand - und Folgen hatte das für mich keine, außer daß eben ein Termin abgemacht wurde mit einer weiblichen Mitarbeiterin.
Es ging übrigends um die üble Nachrede eines früheren Nachbarns gegenüber der Arge, daß bei mir ein Mann wohnen würde (gefunden haben die keinen, weils keinen gab und gibt).

Mal davon abgesehn, daß man das Recht hat, einen Zeugen dabei zu haben, bei einem Besuch seitens eines Arge-Mitarbeiters, was wollen die im Extremfall feststellen? Ob da ein Mann auf der Couch sitzt? Wäre das ein Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft? Ob da eine Zahnbürste mehr im Becher steht? Ob da Männershorts rumliegen (meine Tochter trägt die nur, die mag keine Frauenslips)? In Flagranti erwischen beim Sex ( macht die Tätigkeit gleich ne zusammenlebende Beziehung?)? Oder Mann spielt mit dem Kind (Umgangsbesuche können auch zu Hause stattfinden, besonders wenn das Kind krank ist oder der vater von auswärts kommt)?

Für mich ist da nichts einleuchtendes und ich weiß, daß es Handlungsweisen gibt für die Mitarbeiter der Jobcenter, daß diese Hausbesuche nicht mehr einfach so stattfinden dürfen, da sie rechtswidrig sind! Es muß eine ausreichende Begründung vorliegen, weshalb überhaupt der Außendienst bemüht wird und dann nochmals wiederum eine wirklich sehr ausführliche Begründung, warum das nicht angemeldet stattfinden kann.Und bei alleinerziehenden Frauen hat grundsätzlich eine weibliche Mitarbeiterin dabei zu sein.

Wenns um andere Dinge wie Möbel etc. gibt, wird man hier normalerweise zu einem Termin ins Jobcenter bestellt und dann wird man gefragt, ob man jetzt gleich mit einem Hausbesuch einverstanden ist, um vor Ort die Sachlage zu klären (z.B. Erstausstattung, die beantragt wurde), dann wird nach Hause gefahren, der Außendienst stellt sich dann vor (der Name wird einem im Jobcenter schon gesagt) und schaut sich in der Wohnung um und es wird ein Protokoll geschrieben.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 27.02.2012, 16:25 Uhr

Nachtrag:

(7) Die Gründe für den Hausbesuch müssen der betroffenen Person zu Beginn (oder im Vorfeld) des Hausbesuches erläutert werden.
(8) Aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz hat die betroffene Person das Recht, dem Außen-dienst den Zutritt zu ihrer Wohnung zu verweigern; über dieses Recht und die Folgen der Verweigerung ist sie zu belehren. Die betroffene Person darf nicht durch Vorspiegeln falscher Tatsachen unter Druck gesetzt werden. Sie entscheidet selbständig, ob sie dem Außendienst Zutritt gewährt oder nicht.
.....
(9) Wegen der Verweigerung des Zutritts zur Wohnung als solcher ist es nicht möglich, einen Leistungsanspruch nach § 66 SGB I zu versagen, da für Hausbesuche keine Mitwirkungspflicht im Rahmen des § 60 SGB I besteht. Es ist allenfalls möglich, die beantragte Leistung abzulehnen, wenn der Sachverhalt nicht anderweitig auf-geklärt werden kann.
(10) Während des Hausbesuches ist die betroffene Person über die Verfahrensabläufe zu informieren. Sie hat das Recht, während des Hausbesuches Einsicht in das Prüfprotokoll zu nehmen und jeder-zeit die Möglichkeit, den Hausbesuch abzubrechen, mit der mögli-chen Folge eines nicht vollständig ermittelten Sachverhaltes.


Wenn wegen Punkt 9 Leistungen versagt werden, hat man das Recht Widerspruch dagegen einzulegen, nur aufgrunddessen, daß man einem unangekündigtem Hausbesuch nicht zustimmt, können die Leistungen nich einfach versagt werden. Da muß dann schon der begründete! Verdacht eines Leistungsmißbrauch vorliegen und auch in welcher Form, und selbst den kann man noch ausräumen, wenn dieser Verdacht nicht zutrifft.

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Oje

Antwort von Muffinmama, 18. SSW am 27.02.2012, 18:34 Uhr

Es war eben mein erster Eindruck als ich es gelesen habe. Wie geschrieben kenne ich mich da nicht aus, beziehe kein Geld. Ich fand es eben gerade im Zshg mit ihrer Krankschreibung schon nen Eingriff in ihre Privatsphäre. Aber hab ja nun gelesen, dass das durchaus so üblich ist.
Was ich aber seltsam finde, ist deine Einstellung, die aus deinem Post hervorgeht..wenn du von "Dame" sprichst, die keinen Anspruch auf Rundumservice hat und die nicht mit der ganzen Story rausrückt, die du ja ohnehin nicht hören willst, dann unterstellst du ihr nr Menge und zeigst deutlich was du von Menschen hälst, die Gelder vom Staat beziehen.
Sie sucht Rat und du urteilst. Traurig.

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