Geschrieben von etienne, 37. SSW am 06.03.2007, 13:42 Uhr |
Komplizierte Frage zum Elterngeld
Hallo,
also ich bin seit Dezember Hausfrau, da mein AG mich im Dezember mit Zustimmung vom Regierungspräsidium gekündigt hat. Mein Mann arbeitet und verdient auch sehr gut. Nun hat mein Mann ein Jahr Elternzeit beantragt und wird in diesem Jahr noch ca. 15 Stunden in der Woche arbeiten. Elterngeld wird auch mein Mann für 12 Monate beantragen.
1.) Wird der Verdienst von den 15 Stunden vom Elterngeld abgezogen ? Also bekommt mein Mann dann weniger ?
2.) Kann ich für 2 Monate (Partnermonate) auch noch Elterngeld beantragen obwohl ich ja nicht mehr arbeite ? Wenn ja den Mindestbetrag oder Verdienstausfall ?
Man ist das alles kompliziert ! Ich hoffe jemand von euch kann mir helfen.
Danke
LG
Re: Komplizierte Frage zum Elterngeld
Antwort von Soryna, 22. SSW am 06.03.2007, 14:01 Uhr
Hi,
schau mal hier nach (Bundesministerium für Familie)
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3028.html
so wie ich das verstehe:
1) ja, man kann bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren, aber der Verdienst wird angerechnet. Es gibt dazu auch einen Elterngeldrechber im www.
2) du köntest das Elterngeld nur als Berufstätige beantragen.
Güße
Re: Komplizierte Frage zum Elterngeld
Antwort von Linda761, 27. SSW am 06.03.2007, 14:12 Uhr
Natürlich kannst Du Elterngeld beantragen. Es wird Dein Einkommen der letzten 12 Monate angerechnet und dann gemittelt, Du hast also fiktiv ein niedrigeres Einkommen als Du vor der Kündigung hattest aber mehr als jetzt.
wenn du aber nicht angestellt bist,...
Antwort von two_kids am 06.03.2007, 18:16 Uhr
...kannst du keine elternzeit nehmen und somit bekommt ihr nur 12 monate elterngeld.
lg two_kids
Re: Komplizierte Frage zum Elterngeld
Antwort von Boogiemaus, 26. SSW am 07.03.2007, 17:04 Uhr
zu FRAGE 1:
Gezahlt werden 67% auf den Verdienstausfall.
Das heißt, wenn Dein Mann 1000 EUR netto verdient hat und für die 15 Stunden 100 EUR bekommt, dann bekommt er 67% von (1000-100=) 900 EUR Elterngeld.
FRAGE 2:
Die Zahlung von Elterngeld ist definitiv "von einem Arbeitsverhältnis unabhängig"!
Das ist mir an der entsprechenden Hotline so wörtlich zugesichert worden.
Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich danach, was Du in den 12 Monaten davor verdient hast.
BEISPIEL:
6 Monate 1000 EUR netto
danach arbeitslos, also 6 Monate kein Verdienst
ergibt mtl.: (6*1.000 + 6*0)/12 = 6.000/12 = 500
und davon die 67% = 335 EUR
Größe Krümel okay?
Medela Still Bustier Info + Frage
FG wie lange in KH?
Viele, viele Fragen zum Thema Wasserhaushalt...
Migräne
Neue Bauchfotos vom Fotografen in der 33. SSW :-)
Hallo hab mal wieder eine Frage
@claudi0162 BITTE WARE BEZAHLEN!!
Hat schon jemand was von Diana22-baby2 gehört?