Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bine88, 27. SSW am 24.08.2010, 22:04 Uhr

Keine Schwangerschaftsfrage aber trotzde Wichtig! Gerichtsfrage hab

Keine Schwangerschaftsfrage aber trotzdem wichtig! Gerichtsfrage hab
Sorry mädels ich weiß keine Suche Biete aber hier ist am meisten los!

Heute war Urteilsvrkündung im Prozess gegen meinen Ex (der vater meiner Tochter) wegen Misshandlung! Ich war Nebenklägerverteter für die kleine und bin mit dem Urteil absolut nicht zufrieden!
Wenn ich jett in Berufung gehen würde, wie läuft das dann ab? Müssen dann alle nochmal die Aussage machen und gibts nen anderen Richter oder nen anderes Gericht? Wir waren vor dem Amtsgericht??

Muss mit meinen anwalt erstnochmal telefonieren was wir nun machen! Aber mir brennst so sehr auf der seel!

Vielleicht hat ja einer ahnung von euch und kann mir dazu was sagen!

LG Bine

 
2 Antworten:

Re:

Antwort von 77shy am 25.08.2010, 7:29 Uhr

Bei einer Berufung geht es in die nächsthöhere Instanz. Dort gibt es dann einen anderen Richter und alle Aussagen müssen nochmal getätigt werden. Es sei den, der neue Richter gibt sich mit dem Protokoll von der letzten Verhandlung zufrieden. Meist ist das aber nicht so.

Bei der Verhandlung meines Bruders (Opfer) hat es von der ersten bis zur zweiten Urteilsverkündung (auch wegen Berufung) nochmal etwa ein Jahr gedauert. Der zweite Richter wollte damals ALLES nochmal selbst machen (Zeugen anhören, Gutachten erstellen lassen, etc).

MfG

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Re: Keine Schwangerschaftsfrage aber trotzde Wichtig! Gerichtsfrage hab

Antwort von Spock1, 39. SSW am 25.08.2010, 9:19 Uhr

Wie schon gesagt wurde, geht eine Berufung in eine höhere Instanz, das Landgericht in diesem Fall.

Ob alles noch einmal aufgerollt wird, ist unterschiedlich. Man kann die Berufung auch auf das Strafmaß beschränken, dann wird oft eben nur darüber verhandelt und nicht noch einmal über das tatsächliche Geschehen.

Sprich am besten erstmal mit Deinem Anwalt. Aber nicht zögern wegen der Fristen.

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