Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Apple93, 19. SSW am 06.10.2019, 19:09 Uhr

Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Hallo ihr lieben,

Ich habe eben einen langen Text verfasst, der nun nicht auftaucht....

Also nochmal in kurzform:

Ist es gerechtfertigt in der 19Ssw trotz Blutungen und psychischen Stress, Kreislaufproblemen und Bauchschmerzen kein BV zu bekommen?

Die Blutungen habe ich nun das 3. Mal diese Schwangerschaft.
Im letzten Jahr hatte ich 2 Fehlgeburten.
Bis zur 16. Ssw litt ich unter starker Übelkeit und übergab mich mehrmals täglich.
Mein Chef möchte mich raus haben und lässt mich das deutlich spüren. Das stresst mich extrem. Dadurch habe ich immer wieder starke Schmerzen im Bauch und fühle mich einfach richtig krank.
Ich leide immerwieder an Kreislaufproblemen, Schwindel und bekomme plötzlich Nasenbluten.
So sollte ich eigentlich kein Auto fahren.
Nachts weine ich mich in den Schlaf, wenn ich weiß ich muss wieder an die Arbeit oder liege bis 5 Uhr wach.
Ich weiß einfach nicht mehr weiter.

Seht ihr Gründe für ein BV oder hat der Arzt Recht?

Ich habe einfach nur noch Angst um mein Baby und würde es nicht nochmal verkraften ein Kind zu verlieren.

Lg

 
20 Antworten:

Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Mutti69 am 06.10.2019, 19:15 Uhr

Das rechtfertigt kein BV, je nach Einschätzung des Arztes halt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Krankmeldung.

Gute Besserung!

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von PinguBrina, 24. SSW am 06.10.2019, 19:27 Uhr

Ich kann nicht beurteilen in inwieweit das ein BV rechtfertigt oder nicht, aber du hast immer das Recht eine Zweitmeinung einzuholen. Ich weiß nicht, ob es einen Berriebsarzt gibt oder ein anderer Frauenarzt wird.
Dann hast du zumindest eine zweite Meinung, die entweder das bekräftigt, was der erste Arzt sagte oder er stimmt einem BV zu.

Gute Besserung!

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von uriah am 06.10.2019, 20:20 Uhr

Die geschilderten Dinge stehen doch viel eher im Zusammenhang mit deiner gesundheitlichen Verfassung als mit der Tätigkeit. Klingt eher nach arbeitsunfähig, und das hat Vorrang vor BV. Aber du kannst deinen Frauenarzt eh nicht zwingen und nichts verlangen. Eine Zweitmeinung, bedeutet Arztwechsel zum Quartal.

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Apple93 am 06.10.2019, 20:58 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich hab meinen Job wirklich wahnsinnig gerne gemacht bevor ich schwanger wurde. Ich mochte meine Kollegen und war gerne gesehen in anderen Abteilungen. Durch die Schwangerschaft wurde ich an einen komplett anderen Standort versetzt. Man möchte mich dort nicht einarbeiten. Ich sitze den ganzen Tag an einem Tisch ohne PC, ohne Telefon, ohne Aufgaben. Man möchte mir keine Arbeit geben. Zwischen durch darf ich den Kunden mal einen Kaffee bringen. Das war es leider auch. An Teamsitzungen darf ich laut Chef nicht teilnehmen. Wenn ich das Gespräch suche, hat er keine Zeit für mich. Mails beantwortet er nicht, er versuchte mich zu kündigen und mir einen Aufhebungsvertrag anzudrehen. Ich koste ihn schwanger einfach zu viel Geld ohne das ich meine Arbeit erledigen kann.

Das ist ziemlich traurig, besonders wenn mir meine alten Kollegen schreiben, dass sie mich vermissen. Aber dort arbeiten geht leider nicht, da ich sonst mit chemischen Stoffen zutun hätte und zu oft durch die Produktionshalle müsste um meine Arbeit zu erledigen.

Der Frauenarzt sagte mir die Blutungen kämen mal vom Stress, mal vom Muttermund. Was es dieses mal ist weiß ich nicht.

Was mich eben auch etwas wundert ist die Tatsache, dass die Frauenärztin der Praxis nein sagt, der Arzt sagt aber ich sollte eines bekommen, stellt mir aber keins aus.

Ansonsten bleibt eben das Zähne zusammen beißen, doofe Sprüche und Blicke ignorieren und wenn es gar nicht mehr geht AU.

Vielen Dank und habt noch einen schönen Abend :)

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Tante Tee am 06.10.2019, 23:30 Uhr

Das ist eine ganz furchtbare Geschichte. An deiner Stelle würde ich einen anderen Arzt um Rat fragen und zur Not erstmal eine AU holen. Auch psychisch kann man erkranken und wenn es so schlimm ist, wie du sagst, dann solltest du zu Hause bleiben. So würde ich es zumindest machen.

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Franz_mama, 34. SSW am 07.10.2019, 3:48 Uhr

Es gibt zwei Arten von BV:

Das eine bekommst Du vom Arbeitgeber bzw vom Gesetz weil Deine Arbeit für eine Schwangere ungeeignet ist und man Dir keine andere Arbeit geben kann. Das kann zB aufgrund von Chemikalien am Arbeitsplatz sein.
Das andere bekommst Du weil Du aufgrund Schwangerschaft selber so krank wirst, dass weiter arbeiten gefährlich für Dich oder das Baby wären. Das kann zB bei starkem Erbrechen der Fall sein.

Einfach mal die Krankenkasse anrufen, die wissen Bescheid, da gibts nämlich n Gesetz drüber. Das wurde zwar vor kurzem geändert - aber diese beiden Punkte sind gleich geblieben.

Wie Du also siehst, sind weder Dein AG noch Dein Arzt besonders gut informiert.
Dein AG kann Dir das BV selbst erteilen wenn er Dir keine Arbeit anbieten kann, die für eine Schwangere okay ist.
Dein Arzt kann Dir das BV geben wenn er in der Schwangerschaft selbst Gründe sieht warum Du lieber nicht arbeiten solltest (egal in welchem Job. Das können auch psychische Gründe sein). Das heißt "ärztliches BV".

Das Problem ist, dass die das anscheinend beide nicht wissen und niemand sich die Mühe machen wird die aufzuklären. Es hilft also nichts: Arztwechsel.
Dafür musst Du nicht bis zum Ende des Quartals warten und Du musst auch nicht zu einem anderen Gyn gehen - JEDER Arzt kann ein ärztliches BV ausstellen. Erfahrungsgemäß wissen das aber viele wiederum nicht.

Sprich mal mit Deinem Hausarzt wenn Du mit dem gut kannst oder hole Dir eine Zweitmeinung bei einem anderen Gyn. Sag von vornherein worum es geht und beschreib auch die asige Verfahrensweisen Deines Chefs. Manchmal ist es auch gut einen Zettel von der Krankenkasse zu haben, den der Arzt einfach nur ausfüllen muss, ruf die vorher nochmal an.
Für die Krankenkasse ist ein BV nämlich günstiger als Krankengeld, deshalb sind die da " auf Deiner Seite "...

Alles Gute!

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Mutti69 am 07.10.2019, 7:45 Uhr

Das ist doch Quatsch, was du schreibst!

Der AG ist deiner vorrangigen Verpflichtung nachgekommen und hat ihr einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen. Der AG hat sich also sehr wohl informiert und handelt entsprechend. Dass der zugewiesene Arbeitsplatz aber nicht erfüllend ist und dass er lieber einen Auflösungsvertrag hätte, das ist zwar ätzend, rechtfertigt aber auch kein BV. Hier hilft nur hartnäckig bleiben und beim Chef einfordern, dass man adäquate Arbeitsinhalte zugewiesen bekommt und zu Meetings selbstverständlich eingeladen wird und der Arbeitsplatz auch mit erforderlichen Gerätschaften (Telefon) ausgestattet wird! Falls es einen Betriebsrat gibt, könnte man über diesen Weg vielleicht etwas erreichen. Und eine Arbeitsplatzbeschreibung (eben mit Aufgabenbeschreibung) würde ich definitiv vom Chef einfordern!

Zum BV aufgrund von Schwangerschaftsbedingten Risiken: sie schreibt doch selber, es ist mal dies, es ist mal das. Da findet sich doch keine durchgehende „Diagnose“, die ein längerfristiges BV rechtfertigen.
Ich glaube eher, die Ärztin ist hervorragend informiert und hat die neue Gesetzgebung verinnerlicht!

Zweitmeinung geht immer, da gebe ich den anderen Recht, aber rein aus der Schilderung der AP sehe ich weder auf der einen, noch anderen Seite ein BV gerechtfertigt und denke auch nicht, dass es an fehlenden Informationen liegt.

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Mrs_Capuccina am 07.10.2019, 9:25 Uhr

Nein für eine Zweitmeinung muss man nicht den Arzt zum Quartal wechseln...hab ich selbst schon gehabt.
Du kannst z.B deiner Ärztin deine Bedenken an ihrer Einschätzung schildern und sie kann dir dann eine Überweisung Zwecks Konsiel zu einem anderen Kollegen ausstellen. Alternativ einfach mal nen anderen FA fragen ob er sich das mal anguckt es gibt auch wirklich liebe Ärzte die nicht nur gucken wie sie maximalen Provit machen. Manchmal frag ich mich hier echt was es hier für Ärzte gibt.

Aber das hört sich alles für mich auch eher an als wäre es nen Fall für Arbeitsverbot/ Krankschreibung. Im Zweifel geh zum Hausarzt und lass dich wegen psychischer Beeinträchtigungen krank schreiben damit kriegt man schon mal einige Wochen rum.

Und habt ihr da keine Gewerkschaft oder sowas? Alternativ nen Personalrat ? Das kann ja nicht angehen wie dein Chef dich behandelt!

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die geschilderten dinge sind aber kein bv sondern au

Antwort von mellomania am 07.10.2019, 13:05 Uhr

das ist der unterschied. bv gibt es nur, wenn die arbeit die gesundheit gefährdet. tut sie aber nicht. blutungen schließen ein weiterarbeiten aus, daher krankemeldung, keine bv

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Apple93 am 07.10.2019, 14:48 Uhr

Ich war heute bei einem Vertretungsarzt, da meiner Urlaub hat. Er hat den Grund für die Blutungen gefunden und somit auch die Frage nach BV oder AU geklärt.

Ich danke euch trotzdem wirklich von Herzen für eure Antworten.

Liebe Grüße an alle.

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Tante Tee am 07.10.2019, 19:16 Uhr

Ich hoffe, es ist kein schlimmer Grund und euch gehts gut.

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Mendel, 20. SSW am 08.10.2019, 7:34 Uhr

Hallo Apple,
ich hab eine ganze weile dieses Thema mit verfolgt und fühle sehr mit dir. Sowas kann einen psychisch sehr fertig machen und einem die ss vermiesen. Was mich aber mehr verunsichert sind die Blutungen.
Nach deinem letzten Eintrag macht man sich doch sehr Sorgen. Ist Alles soweit gut bei euch?

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Apple93 am 08.10.2019, 10:20 Uhr

Guten Morgen,

Ich muss ehrlich sagen wie verwundert ich über eure lieben und sachlichen Kommentare bin.

Der Arzt stellte fest, dass die Plazenta beginnt sich zu lösen. Also strikte Bettruhe.
Der Bauch krampft ab und an mal zusammen, aber das Baby bewegt sich ganz fleißig. Dem geht's also gut.

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Mendel, 20. SSW am 08.10.2019, 11:56 Uhr

Ohje,
das klingt ja gar nicht gut. Sowas ist nicht wirklich reversibel, oder?
Bist du jetzt direkt im bv?
Ich drücke alle Daumen dass es dem baby weiterhin gut geht!

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Neyla2020 am 08.10.2019, 13:14 Uhr

Du solltest deine Ärztin wechseln !
Ich habe sofort ein BV bekommen. Ohne das ich es verlangt habe. Wegen Übelkeit !
Und ich finde Seelenschmerz viel schlimmer und Grund genug ein BV zu erhalten !

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Meyla am 08.10.2019, 18:07 Uhr

Wieso nimmst du nicht einfach eine AU aufgrund der durch die SS verursachten Beschwerden?

Wenn es mir so dreckig ging wäre meine Priorität, den Zustand zu ändern, kein BV.

Den gyn würde ich dennoch wechseln. Scheint ein Idiot zu sein....

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Meyla am 08.10.2019, 18:09 Uhr

Du brauchst dringend einen anderen Arzt....

Wende dich doch mal an die hiesige Anwältin. Sollte ihr Rat für dich positiv ausfallen, würde ich mir einen Anwalt nehmen. Wird man bewusst unterfordert, zählt dies zu Mobbing.... auch Wenn's manchen Chefs nicht passt.

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von Jenbeex, 24. SSW am 08.10.2019, 23:07 Uhr

Habe leider auch keine Bv bekommen trotz Fehlgeburt im Jahr 2017.
Seitdem ich jetzt ungeplant Schwanger bin war ich bereits 2 Mal im Krankenhaus, einmal wegen Schmierblutung und einmal wegen starken Kopfschmerzen und Kreislauf. Dazu leide ich unter Reizdarm und Bluthochdruck. Trotzdem bekam ich keine weil die Gesetze sich verschärft haben und manche Gynäkologen eben da vorsichtig sind. Werde seitdem aber immer vom Hausarzt krankgeschrieben, der Verständnisvoll ist und weiß das der Reizdarm durch die Schwangerschaft schlimmer wurde. Vielleicht ist das ne Option? Natürlich ärgerlich da man nicht das volle Gehalt bekommt, aber man kann beim Arbeitgeber Krankengeldzuschuss beantragen wenns nicht reicht.

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von MamaMärz20, 18. SSW am 09.10.2019, 12:29 Uhr

Huhu,

dein Arbeitgeber kann dir auch ein Beschäftigungsverbot erteilen, vielleicht wäre das die Lösung für beide? Ich habe auch eins von meiner Firma bekommen. Habt ihr vielleicht einen Betriebsärztin den du einmal konsultieren könntest? Ich hatte ebenfalls schlimme Kreislaufprobleme und habe auch vom Arzt nur ständig Krankschreibungen bekommen. Viel Erfolg!

Liebe Grüße

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Re: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Antwort von HelenaGo, 17. SSW am 10.10.2019, 10:57 Uhr

Hallo,
Ich war jetzt 10 Wochen krank geschrieben und habe nun ein Teil-Beschäftigungsverbot bekommen. Das „Teil“ bekam ich auf eigenen Wunsch. Für die Betriebsärztin war das gar keine Diskussion mehr wert, nach so lange krank geschrieben.
Und bei mir besteht gar keine Gefahr für das Kind. Ich habe „lediglich“ weiterhin starke Übelkeit nach Hyperemesis Gravidarium, Kreislaufprobleme und eine lange Autofahrt. Sogar die Gefahr von den ganzen Keimen und der täglich Arbeit im Mundraum (ich bin Therapeutin in einer Klinik) war gar nicht mehr ausschlaggebend.

Ich würde an deiner Stelle zum Betriebsarzt gehen und wenn der es nicht macht, Hausarzt etc. Versuchen. Meine Chefin meinte, dass Gynäkologen das BV kaum noch ausstellen wollen.

Liebe Grüße

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