Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sheena, 8. SSW am 29.04.2008, 18:13 Uhr

Karnkgeschrieben

Hallo mädels,
aufgrund der Blutungen, die ich gestern ahtte, hat mich mein Doc erstmal bis zum 19. Mai krankgeschrieben. Soll eien Haushaltshilfe bekommen.Kann das auhc mein freund machen? wer kennt sich aus. Soll mich schonen. Meien Mama lästert schon wieder. Ichh bin schwanger und nicht krank. Kann also auch arbeiten gehen. Mein Arbeitgeber ist natürlich nciht begeistert.
Jetzt will er sofort die Bescheinigung der schwangerschaft.
Gibt wohl eien Sonderregelung bei der krankenkasse. ich glaube, wenn die könnten, würden die mich am liebsten sofort entlassen. Tja, aber der Vertrag ist unbefristet.
Wünsch euch allen mal einen schönen Abend. Blutungen sind übrigens wieder weg.
Lieben Gruß ilka

 
8 Antworten:

Ich wünsche Dir alles Gute!!!!

Antwort von Jazzy1982 am 29.04.2008, 18:37 Uhr

o.T.

Jessi mit Jannis+12.02.2007+ und Selina +01.04.2008+ für immer im Herzen

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Re: Karnkgeschrieben

Antwort von honigtau, 21. SSW am 29.04.2008, 18:47 Uhr

Hallo!
Ich hatte auch in den ersten Wochen immer wieder mit leichten Blutungen zu tun, aber die waren nur leicht und meine FÄ hat mich nicht sofort krank geschrieben. Ich sollte nur aufpassen und mein AG meinte, ich solle das tun was ich kann und für richtig halte.
Es heißt ja nicht, das du jetzt die ganze Zeit krank geschrieben bleibst. Wenn erstmal die kritische zeit vorbei ist.....

Wünsche dir und deinem Krümel alles Gute und das es dir bald wieder besser geht!
Gruß Wiebke + Knopf im Bauch

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Re: Karnkgeschrieben

Antwort von sheena am 29.04.2008, 18:51 Uhr

N aja Wiebke,
da ich in der Altenpflege arbeite, werde ich wahrscheinlich Berufsverbot bekommen

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Re: Karnkgeschrieben

Antwort von wolke76, 32. SSW am 29.04.2008, 18:54 Uhr

Hallo,

schön, dass die Blutungen weg sind! Es ist gut, dass dein Doc dich aus dem Verkehr gezogen hat. Ohne Grund wird keine Haushaltshilfe verordnet, denke ich.

Die Haushaltshilfe (HHH) kann eine Person übernehmen, mit der du nicht verwandt/verschwägert bist und die nicht im gleichen Haushalt lebt. Dann bekommst du € 5,25 pro Stunde, für maximal 8 Stunden am Tag, also 42,- Euro (Höchstsatz). Voraussetzung ist allerdings, dass bereits ein Kind im Haushalt lebt. Wenn noch keine Kinder vorhanden sind, hat man -glaub ich jedenfalls- höchstens einen Anspruch auf 2 Stunden am Tag. Eine Zuzahlung ist nicht zu entrichten, da es sich um eine HHH bei Schwangerschaft/Mutterschaft handelt.

Der Arzt muss einen Krankenkassenvordruck ausfüllen, aus dem hervorgeht, warum/wie lange voraussichtlich/in welchem Umfang (Stunden pro Tag). Diesen musst du dann bei der Krankenkasse zusammen mit dem Antrag auf HHH (am besten vorab telefonisch anfordern) abgeben.

Wenn übrigens eine Person die HH-FÜhrung übernimmt, mit der man verwandt ist oder die im gleichen Haushalt lebt, besteht eigentlich KEIN Anspruch. Es sei denn, man kann einen konkreten Verdienstausfall (wenn dein Lebensgefährte z.B. unbezahlte Freistellung in Anspruch nimmt) oder z.B. extra Fahrkosten (wenn z.B. deine Mutter anreist) nachweisen.

Manche Krankenkassen haben in ihren Satzungen Zusatzleistungen verankert, die z.B: auch bei der HHH über den gesetzlichen MIndestrahmen hinausgehen. Es lohnt sich also auf jeden Fall, dort anzurufen und sich zu erkundigen. Oder du schaust mal auf die hp deiner Kasse, oftmals wird man da schon schlauer.

Ich wünsche dir alles Gute für die weitere Schwangerschaft!

Lieben Gruß

Wolke

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Re: Karnkgeschrieben

Antwort von anjos, 34. SSW am 29.04.2008, 18:57 Uhr

Als Haushaltshilfe kann auch dein Freund einspringen, der bekommt allerdings von der KK nichts dafür! Das ist dann so ne Art Familienhilfe und wird nicht bezahlt. Die Person muss weiter weg als 2. Grades, mit dir verwandt sein bzw. am besten seid ihr gar nicht verwandt.
Die KOsten werden NICHT übernommen für: Eltern, Kinder, Geschwister, Onkel, Tante, Enkel und Großeltern.
Du kannst dir privat eine Hilfe besorgen, du kannst aber auch bei der Caritas oder beim Betriebshilfsdienst anfragen.
Ich hatte im Dezember Blutungen und sollte auch 2 wochen eine Haushaltshilfe bekommen, das war 1 Woche vor Weihnachten... keine offizielle Organisation konnte jemanden schicken. Im Endeffekt hat es die Schwiegermutter von der Cousine meines Mannes gemacht. Denn das war die einzige, die wir finden konnten, die nicht arbeiten geht. Denn wenn jemand berufstätig ist, kann die Person kaum 8 Stunden in meinem Haushalt aushelfen. Und so kurz vor Weihnachten kriegt auch keiner Urlaub

Ich wünsch dir alles Gute!!

LG, Andrea

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Anspruch auf HH

Antwort von mamafürvier am 29.04.2008, 18:58 Uhr

Bei mir hat der werdende Papa die HH gemacht... natürlich hat er im gemeinsamen Haushalt gelebt.
Das kann jeder machen ob deine Oma oder dein nachbar sowie auch ein völlig fremder.
Boah deine Mama... sowas find ich ätzend. ich mag ja auch die Schwangeren nicht die bei jedem Ziepen gleich Panik machen und totkrank sind aber sein Kind vielleicht verlieren zu können ist ja wohl ne andere Sache.
Ich wünsche dir, daß es bei dir so ausgeht wie bei mir als ich mit Blutungen im KH lag (8.SSW)... mein Mäuschen ist nun 5 :)
lG Kerstin

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Nachtrag

Antwort von wolke76 am 29.04.2008, 18:58 Uhr

Hab grad gesehen, dass du Altenpflegerin bist. Könnte sein, dass anstatt der Krankschreibung nicht mal ein individuelles Beschäftigunsverbot ergeht sondern ein generelles nach Mutterschutzgesetz. Bei manchen Berufen gibt es das ja, ALtenpflege könnte gut dazugehören. Bin mir aber nicht ganz sicher. Frag am besten mal deinen Arzt das nächste Mal!

Ein Beschäftigungsverbot ist auf finanziell besser als eine Krankschreibung, bei der du nach 6 Wochen Lohnfortzahlung ja nur noch Krankengeld bekommst, was schon um einiges niedriger als das ENtgelt ist. Beim BV muss der Arbeitgeber das bisherige Entgelt weiterzahlen.

Nochmals viele Grüße

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Re: Nachtrag

Antwort von anjos, 34. SSW am 29.04.2008, 19:10 Uhr

Eine Freundin von mir ist Altenpflegerin, sie hat ein BV bekommen, weil der AG keinen Ersatzarbeitsplatz für sie bereit stellen konnte. In der direkten Pflege durfte sie nicht mehr arbeiten.

LG, ANdrea

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