Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ladybird81, 34. SSW am 29.08.2012, 11:15 Uhr

Kann Elternzeit vom AG verweigert werden?

Hallo,
Hab da mal ne Frage und zwar hat mich gerade der Mitarbeiter unserer Personalabteilung angerufen, wegen meiner Elternzeit.

Diese habe ich schriftlich für vorerst 2 Jahre beantragt. Vorher hatte ich das telefonisch mit diesem Mitarbeiter geklärt und er hatte mir damals gesagt, dass ich das 3. Jahr dann auch noch dranhängen kann bzw. zu einem späteren Zeitpunkt nehmen kann.
So weit so gut.
Jetzt rief mich der gute Mann an und sagte, dass er meinen schriftlichen Antrag erhalten hat, mir aber eine schriftliche Bewilligung erst nach der Geburt zuschicken kann. Aber ich könne davon ausgehen, dass das mit den 2 Jahren schon klappen würde. Er denkt nicht, dass da was dazwischen kommt.
Für mich hörte sich das so an, als wäre das noch gar nicht so sicher, dass ich die Elternzeit nach dem Mutterschutz bekomme.
Ähm, könnten die mir die Elternzeit so einfach verweigern? Ich dachte die steht mir zu? Rechtzeitig beantragt, habe ich die Elternzeit.

Vielleicht kann mir da jemand helfen, wüsste ja gar nicht, wohin mit meinem Baby, wenn ich nach 8 Wochen schon wieder arbeiten müsste.

 
3 Antworten:

Re: Kann Elternzeit vom AG verweigert werden?

Antwort von Hailie am 29.08.2012, 11:19 Uhr

Elternzeit hast du Anspruch drauf, die muss nicht bewilligt werden, sondern gegeben werden. Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit dem Arbeitgeber vorliegen.
Also 1 Woche nach der Geburt muss ein Schreiben (wenn kein Vordruck von der Firma) mit dem Geburtsdatum, Name des Kindes, Datum bis wann die Elternzeit gehen soll und einen Satz in dem man versichert das Kind im eigenen Haushalt betreut/aufwächst dem Arbeitgeber vorliegen.

Google hilft da auch sehr weiter mit Vordrücken & Gesetzeslage :)

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Re: Kann Elternzeit vom AG verweigert werden?

Antwort von Gerit77 am 29.08.2012, 13:06 Uhr

Genau, Du gibst Deinem AG Bescheid, wann Du Elternzeit nimmst, es braucht keine Genehmigung durch ihn. Beantrage aber gut durchdacht, Verlängerungen im Nachhinein müssen nicht angenommen werden. Lt.Gesetz musst Du am Anfang festlegen wann und wie lange. Aber...Du entscheidest und bist bei Deinem Antrag nicht vom guten Willen des AG abhängig. Alles GUte! G.

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Re: Kann Elternzeit vom AG verweigert werden?

Antwort von Fuchsina am 29.08.2012, 16:08 Uhr

Nein. Mit dem Schreiben hast du den AG die Elternzeit angezeigt, mehr ist nicht nötig.

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