Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Schippchen, 31. SSW am 11.10.2011, 22:05 Uhr

In letzter Minute...

Hilfe Überfall!

Nu hat der Kerl seit gestern wieder ne Festeinstellung (übrigens ein deswegen!) und meint nu eben zu mir, er will dann doch in Elternzeit gehen.
Da er erst nicht wollte, hab ich mich natürlich NULL darüber informiert, wie er das dann anstellen muss. Bis wann muss der Antrag für ihn dann gestellt sein, ändert das dann was an meiner Elternzeit (also er möchte zwei Monate dann nehmen, bei mir geht das Amt bisher von drei Jahren aus und fragt alle halbe Jahr nach, wann sie dann in den Kindergarten/Krippe soll), und muss die Vaterschaft vor Antragstellung schon anerkannt sein?
Genau darum haben wir uns jetzt nämlich noch nicht gekümmert, denn ich dachte, dafür bliebe jetzt noch Zeit.

Himmel herrschaftszeiten ist das ein Chaos mit den Männern!
Kennt sich jemand aus?

 
4 Antworten:

Re: In letzter Minute...

Antwort von MaSchie26 am 11.10.2011, 22:38 Uhr

Nein, an deinem Anspruch ändert es nichts. Er kann die 2 Monate dann nehmen wanner das möchte bzw kann! Manche machen es am Anfang, viele hänge die Monate hinten dran!
Wie das mit der Vaterschaftsanerkennung ist weiss ich nicht....aber wenn ihr das eh machen wollt, dann spart ihr euch eine Rennerei nach der Geburt, wenn ihr es schon vorher macht!

Glückwunsch zum Job!

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Re: In letzter Minute...

Antwort von sternenfee75, 31. SSW am 11.10.2011, 23:21 Uhr

Wenn er ab Geburt EZ nehmen möchte, muss er es jetzt schon bald mitteilen, 7 Wochen vorher.

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Re: In letzter Minute...

Antwort von sweetydragon, 37. SSW am 11.10.2011, 23:58 Uhr

Die meisten Männer nehmen die Elternzeit die ersten 2 Monate. Das ist die größte Umstellung und da können beide Eltern sich die Arbeit teilen. Und man hat auch Zeit füreinander. An deinem Anspruch ändert sich nichts, da dem Vater 2 separate Monate zustehen. Es muss aber für beide ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Die Vaterschaft muss noch nicht anerkannt sein. Aber es ist immer schöner, wenn man das alles schon vorher gemacht hat. So hat man weniger Stress, wenn das Kind da ist. Außerdem dokumentiert man ja gleichzeitig auch die gemeinsame elterliche Sorge. Die Elternzeit muss 7 oder 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Elterngeldantrag sollte auch so rechtzeitig wie möglich gestellt werden, damit man nicht so lange auf die Gelder warten muss. Aber dazu braucht er auch erst mal das Einverständnis und die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Also rechtzeitig alles holen.

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Sweetydragon

Antwort von Schippchen, 31. SSW am 12.10.2011, 12:00 Uhr

Jetzt ist nur noch die Frage, wie ich ihm das mit den ERSTEN zwei Monaten klar mache

Irgendwie kam er nun nämlich auf den Trichter, dass Ostern doch ne viel bessere Zeit wäre. (ET ist 16.12. was soll ich dann OSTERN mit nem Kerl zu Hause???) Nach dem Motto, bis dahin wüsste man ja was ich an Unterstützung bräuchte, ich könnt mich beömmeln!

Danke für eure Antworten, ich schnapp ihn mir heut Abend noch mal und klär das genauer... das mit dem Vaterschaftanerkennen werd ich heut auch noch irgendwie rausfinden. Hab eben schon mitgekriegt, dass man bei einigen Jugendämtern so richtig schöne Ämterlangläufe mitmachen muss. Juhu.

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