Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sheepchen am 12.11.2008, 12:44 Uhr

Ihr wisst doch da sicher Bescheid...

Ich bins.. mal wieder... Habe da ne Frage die vermutlich viele von uns beschäftigt... und hoffentlich einige auch wissen...

Mein Lebensgefährte und ich sind gerade dabei den verhassten Elterngeld fertig zu machen.. Ich nehm meine üblichen 12 Monate und mein Partner seine 2 Monate.. Nun ist das ding endlich ausgefühlt.. aber!!! dieser dämliche Anhang... was soll denn nun alles mit??? Habe keine Lust das ich das Teil an die Elterngeldstelle schicke und sie mir das Teil dann nach einer Ewigkeit wieder zurückschicken und schreiben: da fehlt noch das und das und daher konnte der Antrag noch nicht bearbeitet werden! Würd mich ja echt schugge machen

Wäre lieb wenn ihr mir helfen könnten... Zudem würde mich mal interessieren ob das Elterngeld vom ersten Tag der Geburt an gezahlt wird oder erst nachdem das Mutterschaftsgeld ausgelaufen ist... Und außerdem interessiert mich ob ich die Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld auch mitschicken muss oder ob das im Elterngeldantrag nicht wichtig ist...und wird das überhaupt angerechnet? Und wie muss ich das dann rechnen wenn ich nur von der KK Geld bekommen hab da mich mein Ex-Chef wegen der SS gekündigt hatte....

So, vielen Dank für eure Geduld...

Liebe Grüße
Nina

 
4 Antworten:

Re: Ihr wisst doch da sicher Bescheid...

Antwort von marion1986, 41. SSW am 12.11.2008, 12:50 Uhr

also ich weiß nicht vieles...
Aber das Mutterschutzgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, du bekommst somit eigentlich nur 10 Monate Elterngeld...

und warum hat dich dein Chef wegen des SS gekündigt, das dürfte er doch gar nicht!?!

Lg
Marion

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Re: Ihr wisst doch da sicher Bescheid...

Antwort von Sheepchen am 12.11.2008, 13:01 Uhr

Befristeter Arbeitsvertrag...
Chef war ne guter Freund und ich dachte ich bin mal ehrlich zu ihm weil er ja nicht nur ein Chef war... Tja, arschkarte gezogen... Nun muss ich da so durch...

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Re: Ihr wisst doch da sicher Bescheid...

Antwort von Kater Keks, 37. SSW am 12.11.2008, 13:06 Uhr

Oh ja,bei diesem Antrag bin ich auch verzweifelt! Ich habe das Gefühl, man muss studiert haben um so ein blödes Teil ausfüllen zu können....
Also, das Elterngeld bekommst du erst nach dem Mutterschaftsgeld, also nach Ablauf des Mutterschutzes. Und ich weiß inzwischen, das die Ämter erst zur Mitte des Monats überweisen. Ist für viele ein Problem, die immer Anfangs des Monats Geld bekommen haben.
Kuck mal bei www.bmfsfj.de, das ist die Seite vom Bundesministerium, da steht alles zum Elterngeld und da kannst du dir auch alles ausrechnen. Haben wir auch gemacht.


LG

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Re: Ihr wisst doch da sicher Bescheid...

Antwort von tossy, 34. SSW am 12.11.2008, 13:33 Uhr

Meine KK- Tante hat es mir so erklärt (mein Vertrag läuft auch in der SS aus).

Du musst mit der Geburtsurkunde für die KK zur KK, die geben dir dann eine Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld, was ja in deinem Fall die KK und nicht der AG zahlt. Diese Bescheinigung und auch den Elterngeldanhang füllt die KK dann aus.

Meine Sachbearbeiterin auf Arbeit hat gesagt, sie füllen gar nichts fürs Elterngeld aus, man muss eben seine Verdienstbescheinigungen hinschicken.


Zur not würde ich lieber persönlich zur elterngeldstelle gehen, dann kann man mit der sachbearbeiterin alles durchgehen und so gehts schneller, vielleicht.

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