Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dabini am 21.12.2009, 12:26 Uhr

Ihr kennt euch doch immer so gut aus...Elterngeld!

Hallo,

ich werde ab 21. Februar in den Mutterschutz gehen und Ostern dann hoffentlich meinen Nachwuchs in den Händen halten. Wahrscheinlich werde ich schon jetzt mit einem Beschäftigungsverbot zu Hause bleiben. Ich habe nun schon öfter gelesen, dass das Mutterschaftsgeld dem Elterngeld angerechnet wird und man somit einiges weniger bekommt. Sprich, die Zeit im Mutterschutz wird der Elternzeit angerechnet, somit habe ich nur 10 Monate Elternzeit (will 1 Jahr zu Hause bleiben)?!?! Wie ist es mit dem Geld, bekomme ich dann die Anfangszeit in der Elternzeit weniger? Oder gar überhaupt nichts? Ich hab schon so viel gelesen, werde aber nicht schlau daraus, weil überall etwas anderes steht.
Vielleicht kann mir das jemand einigermaßen in Zahlen verdeutlichen(habe zur Zeit 1350€netto)???

 
8 Antworten:

Re: Ihr kennt euch doch immer so gut aus...Elterngeld!

Antwort von Ajvi, 17. SSW am 21.12.2009, 12:39 Uhr

Bist du von Deutschland???

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Re: Ihr kennt euch doch immer so gut aus...Elterngeld!

Antwort von Pfefferblume, 34. SSW am 21.12.2009, 12:41 Uhr

Du bist 8 Wochen nach der Entbindung in Mutterschutz. In dieser Zeit bekommst du dein volles Gehalt, also 1350€ weiterhin bezahlt (wie auch die 6 Wochen Mutterschutz VOR ET). Davon zahlt deine KK 13€ am Tag, den Rest legt dein AG drauf.

Nach diesen 8 Wochen hast du dann Anspruch auf Elterngeld, das sind 67% des bereinigten Nettogehaltes. Es gibt Elterngeldrechner im Internet, da kannst du dir das ja mal ausrechnen.

Dass das Elterngeld mit dem Mutterschutzgeld verrechnet wird stimmt, du hast dann nach den 8 Wochen Mutterschutz also noch 10 Monate Anspruch auf Elterngeld.

LG und alles Gute...

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Re: Ihr kennt euch doch immer so gut aus...Elterngeld!

Antwort von Dabini am 21.12.2009, 12:52 Uhr

ja, wieso? ich versteh den zusammenhang deiner frage jetzt nicht?

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Re: Ihr kennt euch doch immer so gut aus...Elterngeld!

Antwort von Dabini am 21.12.2009, 12:55 Uhr

hmm okay, soweit so gut. nur wenn das mutterschaftsgeld für das elterngeld angerechnet wird, dann wäre es ja so, dass ich in der ab dem 3 monat normal elterngeld bekomme, jedoch erstmal weniger - bzw. nichts, da das elterngeld ja auf ein jahr verteilt wird ich aber insgesamt durch die höhe des mutterschaftsgeldes mehr bekommen. ich versuche es mal in zahlen, so ca-werte, zu verdeutlichen, ist etwas schwer zu erklären.

April 1350€ vom AG und Krankenkasse
Mai 1350€ vom AG und Krankenkasse
Juni 900€ Elterngeld?!?! ist das so richtig??

Ich habe gehört und gelesen, im Juni bekomme ich nichts, da die 450€ die ich im April und Maii (somit 900€) mehr hatte mit angerechnet werden. Sprich, ich wäre einen Monat vollständig ohne Geld. Rechnerisch gesehen hätte ich für das Jahr auch mehr als 67% bekommen, da das Mutterschaftsgeld ja höher ist.

Wie gesagt, ich weiß nicht, ob es stimmt. Mir haben es nur mehrere Seiten erzählt und ich mache mir natürlich schon Gedanken, wenn es so sein sollte, wie ich das dann hinkriegen soll.

Danke für die Hilfe!

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Re: Ihr kennt euch doch immer so gut aus...Elterngeld!

Antwort von Greeneyes_23, 00. SSW am 21.12.2009, 12:55 Uhr

denke das du ca 900 bekommst:-)

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Re: Ihr kennt euch doch immer so gut aus...Elterngeld!

Antwort von selena85 am 21.12.2009, 12:59 Uhr

Ich verstehe deine Überlegung nicht ganz...

Okay, Mutterschaftsgeld wird tatsächlich mit dem Elterngeld verrechnet soweit ist alles ok. Aber: es stimtm nicht, dass man somit weniger Geld bekommt, weil man danach nur noch 10 Monate Elterngeld erhält.
Denn: das Elterngeld beträgt in der Regel 67% deiner bisherigen Durchschnitts-Nettogehaltes.
Du würdest dann also 12 Monate lang 67% bekommen.

Gehst du aber regulär in den Mutterschutz, dann bekommst du 2 Monate Gehaltsanteil vom Arbeitgeber+Mutterschaftsgeld (also genauso viel, wie wenn du normal arbeiten gehen würdest) und danach 10 Monate 67% (also das Elterngeld).

Macht also (mit Mutterschutz) 2x 100% und 10x 67%.
Gehst du nicht in den Mutterschutz, dann hast du nur 12x 67%.

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Re: Ihr kennt euch doch immer so gut aus...Elterngeld!

Antwort von selena85 am 21.12.2009, 13:02 Uhr

Okay und Ergänzung:

Elterngeld bekommst du nach der Mutterschutzfrist, direkt danach. Also hast du, wenn du alles rechtzeitig beantragst, keinen Ausfall und musst keinen Monat überbrücken.

Bei mir hat es nichtmal 2 Wochen gedauert, bis der Antrag durch war.

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Re: Ihr kennt euch doch immer so gut aus...Elterngeld!

Antwort von CrazyMom, 17. SSW am 21.12.2009, 13:46 Uhr

Ich geb dir einfach den Tipp (hab ich bei unsere Tochter auch so gemacht) finde die Telefonnummer von dem zuständigen Amt raus und ruf dort an. Entweder vereinbarst du einen Termin (indem die dir dann auch gleich mit dem Antrag helfen) oder vll. können sie dir ja auch schon am tele helfen.

lg

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