Geschrieben von chrisy1205, 18. SSW am 24.02.2009, 14:03 Uhr |
Haushaltshilfe?
Wann steht einem denn eine Haushaltshilfe zu? Bin jetzt in der 18. Woche und hab nen knapp 10Monate alten Sohn, War letzte Woche im KH wegen frühzeitigen Wehen, und soll mich jetzt natürlich schonen. Nur so viel mit Schonen ist nicht drinn. Hab vorher gelesen, dass es so was wie ne Haushaltshilfe gibt. Wo beantragt man so was, und unter welchen umständen bekommt man sie genemigt?
Re: Haushaltshilfe?
Antwort von almut72 am 24.02.2009, 14:05 Uhr
Die Bescheinigung über die Notwendigkeit stellt dir deine Vorsorge-Hebamme oder der Gyn aus. Du hast Anspruch, wenn ein Kind unter 1 Jahr im Haushalt ist.
Sollte die Krankenkasse Ärger machen, mach Druck! Das hilft.
Alles Gute!
Re: Haushaltshilfe?
Antwort von mortem_obire, 24. SSW am 24.02.2009, 14:06 Uhr
Also beantragt wird das bei deiner KK.
Soviel ich weiß kann sie dir dein FA verschreiben, und dann müsstest du sie auch auf jedenfall bekommen, also vielleicht einfach mal nachfragen...
Grüße
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