Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von kati777, 34. SSW am 05.12.2005, 10:32 Uhr

hartz IV und Muttergeld

Hallo!
Kennt sich jemand mit dem Thema Hartz IV aus?
Oder anders gefragt, weiß jemand was mir überhaupt noch zusteht??
Ich wohne mit meinem Freund zusammen, im Januar kommt unser Zwerg. Ab Februar falle ich in Hartz IV......was bekomme ich?
Steht mir Mutterschaftsgeld überhaupt zu? Und was bekomme ich sonst noch?
Kindergeld und Erziehungsgeld sind ja für´s Kind....aber wie hoch ist das alles?
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
LG Kati

 
5 Antworten:

Re: hartz IV und Muttergeld

Antwort von Spatzl73, nix mehr seit 19.08.05. SS am 05.12.2005, 10:56 Uhr

Hallo,

so wie ich rauslese bekommst du noch Arbeitslosengeld? Bei deiner Krankenkasse mußt Mutterschaftsgeld beantragen. Für die 6Wochen vorher und dann für die 8 Wochen nachher und für danach ertiehungsgeld. Du wirst in der zeit wo du im mutterschutz und erziehungsurlaub bist beim arbeitsamt aus der kartei genommen.
eine schöne kugelzeit noch und eine schöne geburt.

lg spatzl73

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Re: hartz IV und Muttergeld

Antwort von msfilan78, 10. SSW am 05.12.2005, 10:59 Uhr

hallo


wenn dein baby im jan. kommt, bekommst du mutterschaftsgeld.
bei hartz4 wird das erziehungsgeld nicht angerechnet. je nachdem was dein freund verdient, so fällt dein alg2 aus. ich bekomme 199,-€ und mein sohn glaube 140€ ( weiß es nicht genau) dann bekommen, wir ein teil zur miete. sind dann zusammen knapp 500€.

informiere dich aber nochmal beim amt.
Achso ich bekomme sozialgeld, nicht alg2, stehe dem arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung und arbeitslos werde ich auch nicht angesehen.

lg, dani

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@msfilan78

Antwort von babymax, 30. SSW am 05.12.2005, 12:38 Uhr

Du sag mal, habe ich das jetzt recht verstanden, das du das Sozialgeld zusätzlich zum Erziehungsgeld bekommst ?
Wir aber ebenfalls bei der ARGE beantragt ?

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Re: @msfilan78

Antwort von msfilan78, 10. SSW am 05.12.2005, 12:44 Uhr

hallo

ja.erziehungsgeld darf nicht angerechnet werden, da es ja kein einkommen ist, sondern ein sozialleistung. kindergeld wird angerechnet, und falls der partner arbeitet auch das gehalt.
Und da wir ja den aa nicht für die arbeit zur verfügung stehen, bekommen wir sozialgeld, was früher glaube die sozialhilfe war.

lg, dani

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Gut zu wissen...

Antwort von babymax, 30. SSW am 05.12.2005, 12:46 Uhr

Da kann man ja auf alle Fälle was beantragen. Das wußte ich nicht. Mal sehen, was da zu machen ist. Vielen Dank !

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