Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Sandyyy, 35. SSW am 19.12.2011, 12:30 Uhr

Grenzgänger und elterngeld

Kurze Info: ich arbeite in Luxemburg, aber wohne in Deutschland.
Jetzt hab ich meinem Chef einen Brief geschickt das ich 2 Jahre in elternzeit gehen werde. Kommt ein brief zurück. Ich darf nur 6 Monate. Ich soll das in luxemburg beantragen und da gibt's maximal 6 Monate. Beim jugendamt hieß es aber ich muss das Geld in deutschland beantragen und kann dann auch auf 2 Jahre aufteilen. Laut dem schreiben von meinem Chef darf ich höchstens und auch nur wenn ich stille bis zum 24.10.2012 in elternzeit gehen. Ich mein aufs Geld bin ich noch nicht mal angewiesen. Aber find ja keine Betreuung für den kleinen. In der nähe gibt's nur Betreuung ab 2 Jahren. Bin jetzt echt überfordert.
Darf mein Arbeitgeber denn die elternzeitdauer überhaupt ablehnen.
Wie mach ich es denn jetzt. Betreuung find ich vor 2 jahren nicht. Und auch meine verwandten wohnen alle zu weit weg.

 
10 Antworten:

Re: Grenzgänger und elterngeld

Antwort von Kuschelwundertüte, 25. SSW am 19.12.2011, 12:42 Uhr

Wie die das in Luxemburg handhaben, weiß ich leider nicht. Frag doch einfach mal die Ämter dort, wie das dort geregelt ist.
Aber kann mir nicht vorstellen, dass man dort nur 6 Monate zu Hause bleiben darf und das auch nur, wenn man stillt.

LG Kuschelwundertüte

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Grenzgänger und elterngeld

Antwort von Princess01 am 19.12.2011, 12:55 Uhr

Mit Mutterschutz kommt man wohl auf 9 Monate.

Lies mal hier nach;

Ansonsten würde ich eine Tagesmutter suchen, wenn es leistbar ist.

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=8557

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Grenzgänger und elterngeld

Antwort von every1, 17. SSW am 19.12.2011, 13:04 Uhr

Also, ich bin auch Grenzgänger (aber D/NL). Hier kann ich max. ein halbes Jahr Sorgverloop nehmen (tu ich aber nicht!). Ich denke schon, das du hier auf die Gegebenheiten in deinem AG-Land angewiesen bist (ist bei mir auf jeden Fall so)! Ich werde auch kein EG beantragen, weil sich das für mich nicht lohnt. Mein Muschu geht bis Mitte September und dann gehe ich wieder Parttime arbeiten. Wenn dein Mann in Deutschland arbeitet, würde ich ihn auch hier das Ki-Geld beantragen lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Grenzgänger und elterngeld

Antwort von Leo engel am 19.12.2011, 13:06 Uhr

Würde mich da bei der Elterngeldstelle oder so erkundigen, nach welchem Land sich das dann richtet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Grenzgänger und elterngeld

Antwort von Sandyyy, 35. SSW am 19.12.2011, 13:33 Uhr

Wir arbeiten beide in Luxemburg.
Wenn ich nicht mehr wie 6 Monate nehmen darf wird der Rest wohl unbezahlter Urlaub. Meine 2 Jahre mit dem kleinen will ich definitiv.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Grenzgänger und elterngeld

Antwort von Murmeltiermama, 17. SSW am 19.12.2011, 17:40 Uhr

Du musst unterscheiden zwischen Elterngeld und Elternzeit. Das eine hat mit dem anderen erst einmal nichts zu tun. Elterngeld bekommst Du 12 Monate (bzw. 24 Monate zur Hälfte). Das wird nach Deinem letzten Einkommen berechnet und gilt auch für Einkommen, das im EU-Ausland erworben wurde.

Elternzeit ist die Zeit, in der Du gesonderten Kündigungsschutz hast, Dir Deine Firma also die Stelle "frei" halten muss. Die richtet sich nach dem Land, in dem Du arbeitest. Wenn es dort nur 6 Monate sind, kann es sein, dass Du den Job verlierst. Aber Du kannst natürlich jederzeit eine Vereinbarung mit Deinem Chef treffen (Freistellung/Urlaub etc.). Aber dazu kannst Du ihn möglicherweise nicht zwingen. Da müsstest Du aber nochmal jemand fragen, der sich mit dem dortigen Arbeitsrecht auskennt. Mit dem Elterngeld aus Deutschland hat das alles nichts zu tun. Das bekommst Du die volle Zeit, es sei denn, Du arbeitest mehr als 30 h pro Woche.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

geh mal auf die Seite: diegrenzgaenger.lu

Antwort von hormoni am 19.12.2011, 20:50 Uhr

Wir haben auch mal eine Zeit lang dort gearbeitet (ich gewohnt - Mann gearbeitet).

Die Seite ist gut.

Normal ist es so, dass du Leistungen aus Luxemburg erhältst. Mach dich auf sehr lange Wartezeit gefasst (bei uns waren es nur 5 Monate - wobei es in unserem Fall etwas komplizierter ist).

Ansonsten fahr mal zur Luxemburger Familienkasse. Ich weiß nicht, wie es jetzt ist - früher hatten die auch eine Homepage - aber die war nur auf französisch...

LG

h

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: geh mal auf die Seite: diegrenzgaenger.lu

Antwort von jomar am 19.12.2011, 21:30 Uhr

Bedenke nur, dass dein Job dann weg sein kann! Wenn ihr beide in Luxembourg arbeitet, dann könnt ihr euch eine Tagesmutter leisten oder halt eben jetzt schon nach einer geeigneten Krippe Ausschau halten bzw. anmelden.
Wenn du 2 Jahre zuhause bleiben möchtest, dann ist es in Luxembourg glaube ich so geregelt, dass deine Stelle nicht frei gehalten werden muss.


LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Grenzgänger und elterngeld

Antwort von Sandyyy, 35. SSW am 19.12.2011, 22:57 Uhr

Danke für die vielen tollen antworten.
Also ich will definitiv die 2 Jahre zuhause bleiben.
Ich hoffe das klappt.
Ist auch nicht schlimm wenn mein Arbeitsplatz dann verloren gehen würde.
Wenn wollte ich eh nur ein paar monate nochmal zurück.
Die Stelle ist mir relativ egal.
Würde nur gerne den kleinen aufwachsen sehen.
Ich denke wir werden wohl morgen mal zum Jugendamt hier gehen und fragen wie das jetzt mit Elterngeld/ elternzeit so abläuft. Wenn die mir nicht helfen können fahr ich zur familienkasse nach luxemburg.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Grenzgänger und elterngeld

Antwort von mia-wia, 12. SSW am 21.12.2011, 17:17 Uhr

oder frag bei der ogbl nach, die haben mir auch schon gut weitergeholfen, die haben ja auch büros in deutschland

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.