Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Mandy82, 16. SSW am 03.05.2006, 11:51 Uhr

Genaues übers Elterngeld...(Newsletter sehr lang)

Also wer alles mal schwarz auf weiss haben möchte: Hier der Newsletter über die Einigung am Montag:

Newsletter zum Elterngeld (Ausgabe 3)

Inhaltsverzeichnis:

1. Aktuelles zum Elterngeld
2. Modellrechnungen zum Elterngeld
3. Elterngeld im Internet
4. Tipp: So sorgen Sie für einen Geburtenanstieg
5. Abbestellen des Newsletters
6. Impressum

1. Aktuelles zum Elterngeld

Der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD konnte beim Thema Elterngeld am späten Montag abend eine Einigung erzielen. Dieser Newsletter informiert sie über die Details dieser Einigung.

1.1 Übergangsregelung/Stichtag:

Das Elterngeld wird nur für Kinder gezahlt, die ab dem 01.01.2007 geboren werden. Auch für Frühgeburten, deren Geburtstermin für 2007 geplant war, soll es kein Elterngeld geben.

1.2 Berechtigte:

Beim Elterngeld gibt es keine Einkommensgrenzen. Die Einkommensgrenzen des Erziehungsgeldes finden auf das Elterngeld keine Anwendung. Neben den Angestellten und Arbeitern können auch alle anderen Berufsgruppen das Elterngeld beantragen. Dazu zählen auch die Selbstständigen und die Beamten. Kein Elterngeld bekommen Familien, wenn beide Elternteile keine berufliche Auszeit nehmen und beide mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Eine Teilzeit-Tätigkeit (bis zu 30 Wochenstunden) während des Elterngeldbezugs ist möglich.

1.3 Höhe des Elterngeldes:

Das Elterngeld ersetzt als Lohnerstzleistung 67 Prozent des Nettoeinkommens des Partners, der die berufliche Auszeit nimmt. Es werden maximal 1.800 Euro Elterngeld pro Monat gezahlt.

1.4 Dauer des Elterngeldes:

Das Elterngeld wird bei berufstätigen Eltern grundsätzlich 14 Monate gezahlt. Wenn sich ein Partner nicht an der Auszeit beteiligt, wird das Elterngeld für die letzten beiden Monate (13 und 14) nur in Höhe des Sockelbetrags (300 Euro) ausbezahlt.

1.5 Partnermonate:

Bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden mit gemeinsamem Sorgerecht können die Partnermonate vom miterziehenden Vater beansprucht werden. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.

1.6 Sockelbetrag:

Nicht berufstätige Eltern (z.B. Hausfrauen, Studenten, Arbeitslose) erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro. Der Sockelbetrag wird ein Jahr lang gezahlt und nicht auf das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe angerechnet.

1.7 Elterngeld und Steuern:

Das Elterngeld ist steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass das Elterngeld für die Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt wird. Der Steuersatz ist dadurch höher als ohne Berücksichtigung des Elterngeldes. Wenn der persönliche Steuersatz auf dieser Weise festgestellt wurde, wird das Elterngeld wieder vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das Ganze dient dazu, den individuellen Steuersatz zu erhöhen.

1.8 Geringverdienerkomponente:

Die Bundesregierung möchte die Bezieher geringer Einkommen besser stellen, als die nicht arbeitenden Menschen. Daher sollen die Bezieher geringer Einkommen besonders gefördert werden. Konkret soll es bei einem Verdienst von bis zu 1.000 Euro pro Monat eine Aufstockung des Elterngelds auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens geben.

1.9 Geschwisterbonus:

Beim Elterngeld für das zweite Kind werden das Einkommen vor der ersten Geburt und das Elterngeld für das erste Kind mitberücksichtigt. Wie lange der Zeitraum zwischen zwei Geburten sein darf und welche Regelung es für Familien geben wird, die ein Kind vor der Neuregelung und eins danach bekommen haben, ist noch unklar.

1.10 Dehnung des Elterngeldes auf 24 Monate: Das Elterngeld kann auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Der Gesamtbetrag wird dann nicht in in zwölf bzw. 14 Raten, sondern in 24 Raten aufgeteilt.

So gehts weiter: Das Bundesfamilienministerium erarbeitet in dieser Woche den Referentenentwurf für ein späteres Gesetz zum Elterngeld, am Freitag wird die Ressortabstimmung eingeleitet. Anschließend werden die Länder und Verbände beteiligt. Im Kabinett wird das Elterngeld voraussichtlich am 14. Juni Thema sein. Noch vor der Sommerpause könnten sich dann Bundesrat und Bundestag zum ersten Mal mit dem Elterngeld befassen. Das Elterngeld soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Quellen: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Presse/pressemitteilungen,did=75322.html, http://www.bundesregierung.de/-,413.990849/artikel/Erziehungsgeld-Paradigmenwechs.htm, http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/03.05.2006/2504735.asp

2. Modellrechnungen (Quelle: Bundesfamilienministerium)

2.1 Paar ohne eigenes Einkommen, bisher mit einem Kind von 2 Jahren

Sie hat bisher das Kind betreut. Er ist vor 13 Monaten arbeitslos geworden. Beide erhalten jeweils 311 Euro und für das Kind 207. Miete und Nebenkosten werden im Rahmen des ALG II übernommen. Die Familie erhält den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro 14 Monate lang zusätzlich zum ALG II.

2.2 Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 1.500 brutto (Lokomotivführer und Arzthelferin in Brandenburg)

Zusammen haben sie damit vor der Geburt 2.100 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut 700 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über knapp 2.030 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens.

Nach zwei Jahren Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit arbeitet der betreuende Elternteil wieder Teilzeit und verdient brutto 800 Euro. Später wird ein zweites Kind geboren. Bei einer Ersatzleistung von 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens würde das Elterngeld nur rund 350 Euro betragen. Vorgesehen ist jedoch eine Anhebung der Ersatzrate bei kleinen Einkommen. Das Elterngeld erhöht sich damit auf knapp 470 Euro. Zusammen mit Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag hat die Familie rund 2.280 Euro im Monat zur Verfügung.
Wäre das zweite Kind noch während der Elternzeit geboren worden, würde die Familie nur den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro erhalten, weil die Betreuungsperson nicht erwerbstätig war. Aufgrund der engen Geburtenfolge wäre eine zwischenzeitliche Erwerbstätigkeit jedoch nur schwer möglich gewesen. Vorgesehen ist deshalb ein zusätzlicher Differenzausgleich von 50 Prozent zum Elterngeld vor der Geburt des ersten Kindes. Die Familie erhält damit insgesamt ein Elterngeld von 500 Euro. Die Familie hat rund 2.290 Euro im Monat zur Verfügung

2.3 Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 2.300 Euro (Facharbeiter)

Zusammen haben sie vor der Geburt 2.900 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut 970 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über 2.850 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens.

2.4 Ehepaar, ein Partner verdient 3.500 Euro im Monat (Akademiker/in), der andere Partner ist nicht erwerbstätig, sondern betreut ein vorhandenes Kind

Vor der Geburt des zweiten Kindes hat die Familie 2.480 Euro zur Verfügung. Übernimmt der nicht erwerbstätige Partner auch weiter die Betreuung, erhält die Familie den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro. Sie verfügt damit zusammen mit dem Kindergeld für das zweite Kind über 2.950 Euro im Monat, das sind knapp 20 Prozent mehr als vorher.
Wenn der bisher erwerbstätige Partner seine Erwerbstätigkeit um gut ein Viertel reduziert und dann netto 450 Euro weniger verdient, erhält er ein Elterngeld von 300 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld hat die Familie gut 2.500 Euro im Monat zur Verfügung. Das sind gut 100 Prozent des vorherigen Einkommens.

2.5 Alleinerziehende mit einem Erwerbseinkommen von 2.400 Euro brutto vor der Geburt, bisher kinderlos

Vor der Geburt des Kindes lag das verfügbare Einkommen bei knapp 1.500 Euro. Nach der Geburt des Kindes besteht Anspruch auf ein Elterngeld in Höhe von gut 1.000 Euro. Zusammen mit Kindergeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Wohngeld beträgt das Familieneinkommen dann gut 1.400 Euro im Monat.

Quelle: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=75318.html

3. Elterngeld im Internet

* Das Forum "Fragen und Antworten zum Elterngeld" wurde auf mehrere spezielle Foren aufgeteilt. Mit dieser Maßnahme soll die Übersichtlichkeit des Forums verbessert werden.

4. Tipp: So sorgen Sie für einen Geburtenanstieg

In Deutschland werden zu wenig Kinder geboren. Das Glück Mutter und Vater zu werden, bedeutete gleichzeitig starke finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen. Bei vielen Menschen sitzt diese Angst immer noch sehr tief.

Helfen Sie mit! Leisten Sie Ihren Beitrag! Tragen Sie die Botschaft des Elterngeldes in die Welt hinaus. Erzählen Sie all Ihren Freunden, Kollegen und Bekannten vom neuen Elterngeld. Natürlich wäre es schön, wenn Sie dabei unsere Seite www.elterngeld.net bzw. www.elterngeld.eu erwähnen würden.

5. Abbestellen des Newsletters

Sie können diesen Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Besuchen Sie dafür bitte die Seite http://www.elterngeld.net/abbestellen.html.

6. Impressum

Verantwortlich für diesen Newsletter: Michael Tell, Nydamer Weg 2, 22145 Hamburg, Telefon: 040-6782783, E-Mail: mtell@elterngeld.net

 
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.