Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Marion89, 40. SSW am 04.02.2012, 12:39 Uhr

Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Mein Mann hat heute eine Androhung von der verbandsgemeindekasse bekommen das bei Zahlung des ausstehenden Betrages eine lohnpfändung oder Kontopfändung erfolgt. Er selbst hat kein Konto sondern nur ich und mein Mann hat über das Konto eine Vollmacht so dass er Geld abheben kann usw. Zur Zeit sind wir arbeitslos. Er bekommt alg 1 ich habe alg2 beantragt.
Frage: dürfen die mein Konto wegen den Schulden meines Mannes die vor der ehe entstanden sind pfänden?
Die Sache liegt auch dem Anwalt vor nur wegen der Pfändung haben wir ihn noch nicht erreicht

 
13 Antworten:

Re: Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Antwort von Wunschkind2008, 19. SSW am 04.02.2012, 12:53 Uhr

Hmm.....ich bin nicht vom Fach, aber ich denke wenn ihr verheiratet seid und er sein Geld darüber bezieht......vielleicht ja. Auf jeden Fall gut, dass ihr euch beim Anwalt erkundigt.

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Re: Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Antwort von betoha am 04.02.2012, 12:57 Uhr

Hallo so weit ich weiß kann bei bei alg 2 nicht pfänden. was allerdings bei 1 ist weiß ich nicht. Zumindest ist es egal ob es dein oder sein Konto ist,da es ja Sein Geld ist was darauf geht,dürfen die das (wenn es denn so ist) dieses auch Pfändungen,an Dein Geld dürfen sie nicht ran. Wie schon geschrieben 1. ALG2- nicht Pfändbar und 2. sind die Schulen Vor der Ehe gemacht worden und somit nicht deine sondern seine. war bei meinem Mann nämlich auch so damals

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Re: Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Antwort von nane973, 34. SSW am 04.02.2012, 13:38 Uhr

Seit dem 01.01.2012 gibt es eine neue Rechtssprechung. Wärend vorher Sozialleistungen nicht pfändbar sind (mussten innerhalb von 7 Tagen abgehoben werden), sind ab dem 01.01. nur noch Pfändungsschutzkonten Pfändungsfrei.

Je nachdem wann Du geheiratet hast, sind seine alten Schulden nicht deine. Weiß jetzt aber das Jahr nicht 2009-2011 gab es dort Änderungen.

Da er Vollmacht über Dein Konto hat, ist sein Betrag pfändbar (es sei denn es ist ein Pfändungsschutzkonto). Es muss also nachgewiesen werden, welcher Betrag ihm und welcher dir gehört. Soweit ich mich erinnere muss das übers Amtsgericht geklärt werden.

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Re: Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Antwort von Sif am 04.02.2012, 13:52 Uhr

hallo! wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht. aber arbeitslosengeld 1 und 2 sind pfändbar,wie alle anderen sozialleistungen auch! das wurde zu beginn des jahres geändert.man kann sein konto in ein pfändungssicheres konto ändern lassen. lg und alles gute wünscht sif

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Re: Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Antwort von Kmaus81 am 04.02.2012, 14:10 Uhr

Nein sie dürfen dein Konto nicht pfänden auch nich wenn ihr verheiratet seid da es dein Konto ist somit auch dein Geld
Und alle Schulden die vor der ehe gemacht wurden gehen dich nichts an du bist also nicht mit drin

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Re: Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Antwort von -chOcO-, Xx. SSW am 04.02.2012, 14:18 Uhr

Wenn er aber eine Vollmacht für das Konto hat (und somit eine Verfügungsberechtigung), sieht es anders aus. Den Fall hatten wir nämlich. Mein Konto konnte gepfändet (bzw. gesperrt werden), weil er vollen Zugriff drauf hatte.
Ich würde das Konto schnellstens zu einem P-Konto ändern lassen. Und wenn möglich soll dein Mann ein eigenes Konto eröffnen. So bist du erst Recht sicher.

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Re: Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Antwort von Maus_2012, 8. SSW am 04.02.2012, 14:26 Uhr

Wenn er die Schulden gemacht hat und zwar vor der Ehe, dann bist du nicht zahlungspflichtig dafür. Sein Geld ist pfändbar... es gibt aber einen Pfändungsfreibetrag von 900 Euro.

Ein Freund von uns hat Unterhaltsschulden und er darf nicht mehr als 900 Euro von seinem verdienten GEld behalten. Er ist in 2. Ehe verheiratet und hat 1 Tochter! Die Unterhaltsschulden sind aber aus 1. Ehe für 2 Kinder.

Ich weiß aber, dass unser Freund eine Zeitlang sämtliches Geld innerhalb von wenigen Tagen vom Konto abholen musste, weil ansonsten alles gepfändet worden wäre. Da hatte seine Ex-Frau dann den Pfändungsantrag gestellt. Momentan bekommt sie das Geld von der Unterhaltsvorschusskasse und die pfänden dann bei unserem Freund, sofern er über 900 Euro verdient.

Auf diesem GEbiet gibts aber soviele Ausnahmen, Änderungen usw. Da müsst ihr wirklich einen RA fragen, denn nur der ist auf dem aktuellen rechtlichen Stand!

LG, Andrea

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Re: Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Antwort von jennysmum am 04.02.2012, 14:26 Uhr

Geh gleich Montag zur Bank und klär das. Und richte ein pfändungssicheres Konto ein.
Das geht aber nur, wenn das Konto nur deins ist... habt ihr das gemeinsam geht es nicht. Auf alle Fälle solltest du deine und die Einnahmen deines Mannes belegen, damit ihr die Höchststufe bekommt. Habe gerade gegoogelt, das wäre für dich 985,15 € und für deinen Mann dann nochmal 370,76 €, so dass ihr 1355,91 € Pfändungsfreigrenze habt. Für Kinder gibt es jeweils noch 206,56 €, sowie das Kindergeld pfändungsfrei.
Ich würde aber dringend vorschlagen, dass dein Mann ein eigenes Konto auf Guthabenbasis eröffnet und dort sein Geld hin überweisen lässt. Dieses Konto dann auch als sogenanntes P-Konto umwandeln lassen, so dass er dann auch 985,15 € Freigrenze hat.
Als allererstes entzieh deinem Mann die Vollmacht für dein Konto (schriftlich bei der Bank), dann kann auch keiner auf dein Konto zugreifen, da es dann ein "Fremdkonto" ist.
Und wie gesagt, macht das alles am Montag gleich morgens!

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Re: Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Antwort von vonne79, 10. SSW am 04.02.2012, 17:15 Uhr

hi ... das alg2 nicht pfändbar ist stimmt seit 2012 nicht mehr ausser man hat ein so genanntes p konto (pfändungsfreies konto) dann bleibt alles bis zur Grenze unpfändbar ... Aber das Konto darf nicht gepfändet werden da es auf deinen Namen läuft und nicht auf seinen ... Ich hoffe ihr erreicht den anwalt bald :-)

lg yvonne

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Re: Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Antwort von nane973, 34. SSW am 04.02.2012, 17:24 Uhr

Irrtum!

Wenn er die Vollmacht hat, kann gepfändet werden. Darum bitte wie schon mehrfach gesagt - Montag alles notwendige in die Wege leiten!!!

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Re: Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Antwort von nicole20081980 am 04.02.2012, 20:20 Uhr

Hallo
das hatten wir auch vor ein paar jahren, mein mann hatte schulden als überbleibsel seiner exfrau.
Er hatte auch nur vollmacht für mein konto kein eigenes und es kam ein brief das sie das konto pfänden. bin dann zur bank und gar kein thema. das dürfen sie nicht, solange er nicht mit kontoinhaber ist. braucht euch also gar keine sorgen machen

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Re: Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Antwort von Nanana, 24. SSW am 04.02.2012, 21:36 Uhr

Hallo,

wenn das Ek deines Mannes auf dein Konto geht dürfen Sie in "seinen Geldzugang" vollstrecken, da hier die Eigentumsvermutung zugunsten deiner als Ehefrau klar widerlegt ist.

In Geldzugänge, die dir zuzuordnen sind darf nicht vollstreckt werden. Vorbehaltlich es handelt sich, wie du schilderst, um Beträge, die nicht der gesamtschuldnerischen Haftung unterliegen.

Das ALG 1 deines Mannes ist auch keinesfalls pfändungsgeschützt.

LG

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Re: Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Antwort von -Kaname-, 15. SSW am 05.02.2012, 17:20 Uhr

es kommt darauf an wie weit die Vollmacht gilt, meistens nur, das er Geld abheben und Geld drauf kommen lassen darf, aber er dürfte das Konto nicht schließen. Wenn es ein gemeinsames Konto ist, dann kann gepfändet werden aber nicht wenn das Konto auf deinen Namen läuft.
Ich weiß das aus eigener Erfahrung und da dürfen die nicht pfänden, ausser Sie machen einen Pfändungsbeschluss bei der Arge direkt, da kommt aber dann nur noch das Restgeld auf das Konto, wobei dein Konto wieder nicht angerührt wird.
Klär das mal mit der Bank, wie weit seine Vollmacht gilt!

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