von Jeannine1986, 10. SSW am 11.12.2011, 21:33 Uhr |
gastronomie
trotz mutterschutz, habe ich das ganze nächste wochenende spätdienst
was soll das den ey ?
Re: gastronomie
Antwort von Lilisu, 29. SSW am 11.12.2011, 21:36 Uhr
Hi
Das darf ja eigentlich nicht sein. Frag doch mal Nicola Bader wie du vorgehen sollst.
Bin ich froh, dass meine Ag das ernst nehmen :/
Re: gastronomie
Antwort von Jeannine1986 am 11.12.2011, 21:41 Uhr
nicola bader, wer ist das ?
Re: gastronomie
Antwort von blue_moon210, 8. SSW am 11.12.2011, 21:42 Uhr
Bist du in ner Gaststätte oder in nem Hotel beschäftigt?
Weil dafür gibts Ausnahmen ...
Im Muschu Gesetz steht es mit drin unter Schankwirtschaft und Beherbergungswesen. Lies das nochmal nach,weil ich glaube selbst da gilt ne Uhrzeit.
Ich arbeite in ner Bäckerei, welche bis 22 Uhr geöffnet hat und da ist es nicht erlaubt Schwangere nach 20 Uhr zu beschäftigen. Bin gespannt ob ich am kommenden Wochenende aus der Spätschicht ausgetragen werde...die Bescheinigung hab ich nämlich schon und meine Chefin kommt am Dienstag vorbei.
Lg Blue
Re: gastronomie
Antwort von Jeannine1986 am 11.12.2011, 21:50 Uhr
im restaurant .....
lese immer nur das man zwischen 20 und 6 uhr nicht arbeiten darf
und dann immer noch irgendwas mit 22 uhr
ABER die haben nicht mal mein muttipass kopiert, und soweit ich weiss, müssen die es der aufsichtsbehörde oder so melden
und die haben den bestimmt nicht kopiert, um das sie nix melden müssen
Re: gastronomie
Antwort von elli09 am 11.12.2011, 21:53 Uhr
Ich arbeite im KH und man darf spätdienst machen, allerdings nur bis 20 uhr und auch wochenenddienst ist erlaubt, jedoch müssen ruhepauen gewährleistet sein!!
Ich hatte zwar von anfang an ein beschäftigungsverbot da ich auf intensivstation arbeite, aber habe mich mit dem thema gut befasst!!
LG
Re: gastronomie
Antwort von SchwarzerEngel22, 5. SSW am 11.12.2011, 21:55 Uhr
Hy,
Arbeite in einem Cafe u Restaurant bin in der 5SSW ich war heute arbeiten u mir ging es dabei garnicht gut viel Stress gehabt. Ich wollte es meinem Chef eigentlich erst im Januar sagen aber nach heute überlege ich ob ich es ehr machen soll ob das was bringt weiss ich nicht bin nun verunsichert. Was meint ihr?
Glg Tina
Re: gastronomie
Antwort von jomar am 11.12.2011, 21:59 Uhr
Wieso denn Mutterpass kopieren?
Aber ich kenne das. Mein damaliger Chef hat so getan als wüsste er nichts davon, dass er es dem Gewerbeaufsichtsamt melden muss, dabei war ich nicht die erste Schwangere.
Sprich mit deinem Vorgesetzten und sage, das du bereit bist Dienst bis 20Uhr zu machen und es danach gesetzlich nicht mehr erlaubt ist.
Re: @schwarzerEngel22
Antwort von jomar am 11.12.2011, 22:00 Uhr
Ich würde auf jeden Fall noch bis in den Januar warten. Du bist erst in der 5 SSW!
Was war denn so stressig?
LG
Re: gastronomie
Antwort von elli09 am 11.12.2011, 22:01 Uhr
Hallo, also wenn es dir nicht gut geht dann würde ich morgen zu hause bleiben, also mich krank melden und gleich einen termin beim FA machen und das weitere besprechen.....die gesundheit geht vor, denn es schadet auch dem baby!!
LG
Re: gastronomie
Antwort von jomar am 11.12.2011, 22:04 Uhr
Was schadet denn dem Baby? Klar ist es vielleicht mal etwas anstrengender zu arbeiten wenn viel Betrieb ist, aber man ist ja auch schwanger und nicht krank oder? Also weshalb krank melden.
Re: gastronomie
Antwort von elli09 am 11.12.2011, 22:06 Uhr
Mir ging es zum beispiel durch den stress nicht gut, na gut intensivstation ist viell.auch etwas anderes, hatte dadurch auch blutungen bekommen, deshalb wurde ich krank geschrieben und habe im anschluss ein BV bekommen!!!
Ich denke eben wenn es ihr nicht gut geht durch den stress warum sollte sie sich dann nicht krank schreiben lassen....ich weiss ja nicht wie stressig das bei ihr auf der arbeit ist??!!
LG
Re: gastronomie
Antwort von blue_moon210, 8. SSW am 11.12.2011, 22:09 Uhr
Wart mal,ich kuck schnell nach
Re: gastronomie
Antwort von blue_moon210, 8. SSW am 11.12.2011, 22:15 Uhr
So,ich hab jetzt nochmal nach gelesen und da steht drin das für Gast-Schankbetriebe sowie für Beherbergungswesen eine Ausnahme gilt. Allerdings auch nur bis 22 Uhr!!!
Re: gastronomie
Antwort von MaSchie26 am 11.12.2011, 22:16 Uhr
In den ersten 4 Monaten darfst du bis 22 Uhr arbeiten!
An Sonn- und Feiertagen können werdende Mütter arbeiten, wenn in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
Re: gastronomie
Antwort von MaSchie26 am 11.12.2011, 22:17 Uhr
http://www.abseits.de/muschug.html
Nicola Bader ist eine Anwaeltin..
Antwort von Lilisu am 11.12.2011, 22:52 Uhr
...im Expertenforum zuständig für Familienrecht! Am besten du schreibst dort schnell deinen Beitrag, damit du noch morgen eine Antwort erhaeltst.
Schau mal oben. Dort steht Expertenforum. Ganz rechts unten findest du sie. Oder du gibst dort in der Suchmaschine "Gastronomie" ein. Bestimmt hatte die Frage vorher schon jemand.
Re: gastronomie
Antwort von Neni88, 18. SSW am 12.12.2011, 10:29 Uhr
Also von Mutterpasskopien habe ich auch noch nichts gehört.
Aber meistens wollen die Chefs eine Kopie vom Mutterpass, wo der ET drin steht. Wenn sie das nicht verlangen, dann wollen sie eine Schwangerschaftsbescheinigung. Nur so können sie das dem Gewerbeaufsichtsamt melden. Frag deinen Chef mal, ob er das getan hat. Denn er ist in der Meldepflicht. Wenn er das nicht getan hat, kannst du da anrufen und ich beschweren. Dann kommen die unangekündigt vorbei und dann kann dein Chef eine richtig hohe Geldstrafe bekommen. Vor allem wenn er es vorsätzlich gemacht hat.