Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Nadi77 am 23.02.2009, 21:27 Uhr

ganz wichtige frage wegen rechte bei vaterschafts-anerkennung!

Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir helfen....
Ich war 12 Jahre mit meinem Exmann zusammen, davon knapp 5 Jahre verheiratet, Scheidung läuft, unsere gemeinsame Tochter ist 2 1/2 Jahre und durch künstl. Befruchtung entstanden, auf natürlichen Weg könne ich nicht schwanger werden hieß es.
Jetzt hab ich mich nach der Trennung mehrmals mit einem Mann getroffen, anfangs dachte ich das kann "mehr" zwischen uns werden, er hat sich aber als sehr kompliziert, launisch und auch sehr agressiv mir gegenüber rausgestellt so dass ich den kontakt nach ca. 2 Mon. abgebrochen habe, ich hatte teilweise echt Angst vor ihm so cholerisch konnte er werden !!!!
Jetzt der Schock - ich bin schwanger!!! Ich bekomme das Baby auf jeden Fall, es kann nichts für die Umstände.
Wenn ich ihn als Vater eintragen lasse (so dass er natürlich auch zahlen muß) welche Rechte hat er? Ich möchte auf keinen Fall das so ein agressiver Mensch mein Baby mitnehmen kann. Wenn ich aber gar keinen Vater eintragen lasse, kommt dann keiner für mein Baby auf? Was sind das für doofe Fragen, ich hoffe ich hab die nicht total bescheuert rübergebracht! Bin mir so unsicher wie ich mich verhalten soll in Zukunft.

Nadi

 
10 Antworten:

Re: ganz wichtige frage wegen rechte bei vaterschafts-anerkennung!

Antwort von Tinky70, 31. SSW am 23.02.2009, 21:34 Uhr

Er hat alle Rechte, außer du lässt die Richter entscheiden und klagst auf alleiniges Sorgerecht. Aber dafür musst du schon gute Gründe haben (und Beweise), sonst hast du keine chance wenn er nicht mitmacht.

Lg Tinky

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ganz wichtige frage wegen rechte bei vaterschafts-anerkennung!

Antwort von JoJaMa am 23.02.2009, 21:40 Uhr

Oh das ist ja echt kompliziert ! Ich glaube aber so lange du noch verheiratet bist zählt dein Mann (EXmann) als Vater ! Und wenn du denn Erzeuger (nicht gleich Vater) angibst hat er glaube ich das recht das Kind zu sehen auch wenn er nicht das Sorgerecht hat ! Hier ist doch auch das Forum wo du sowas erfragen kannst frag doch da mal nach dann weißt du wenigstens zu 100 Prozent !

LG und viel Glück

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Recht : Nicola Bader.....

Antwort von JoJaMa am 23.02.2009, 21:43 Uhr

...stell die Frage doch da mal !!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ganz wichtige frage wegen rechte bei vaterschafts-anerkennung!

Antwort von Melli130, 28. SSW am 23.02.2009, 21:44 Uhr

Hallo Nadi,

wirklich weiterhelfen kann ich dir nicht, ich kann dir nur kurz von meiner Freundin und meinem Patenkind schreiben.

Als mein Patenkind gezeugt wurde (es war ein Unfall, trotz Pille), waren Mutter und Kindsvater gerade mal 6 Wochen zusammen. Kurz nachdem meine Freundin erfahren hat, dass sie schwanger ist, trennte sie sich von ihrem Freund, weil er sie nicht alle hatte (stimmt wirklich, ich hab ihn kennengelernt, der hatte echt ne Schraube locker, leider zeigte er das erst nach ein paar Wochen).
Gott sei dank kam der Kindsvater von weiter weg, so dass er von der SS nicht wirklich was mitbekommen hat. Mittlerweile weiß er zwar, dass meine Freundin ein Kind hat, aber er denkt, es sei von einem anderen Mann.
Meine Freundin hat vor der Geburt lang hin und her überlegt, was sie machen soll und sich dafür entschieden, Kindsvater unbekannt eintragen zu lassen. Bis dato habe ich immer gesagt, jeder Vater hat das Recht auf sein Kind, aber seit ich "diesen" Kindsvater kennengelernt habe, denke ich etwas anders. Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle, alles finanzielle wird dann zweitrangig. Was nützt es einem, wenn man zwar Geld bekommt, aber Angst haben muss, dass der Kindsvater dem Kind was antut oder damit verschwindet.....
Meine Freundin hat wie gesagt, Kindsvater unbekannt, angegeben.
Sie muss mittlerweile wieder voll arbeiten und knapst hinten und vorne mit dem Geld. Sie hat kaum genug zum Leben, aber hat es bis heute nicht bereut, denn sie braucht sich keine Sorgen um ihr Kind machen.
Es ist von Fall zu Fall unterschiedlich, aber Menschen können sich gut verstellen und selbst wenn du das alleinige Sorgerecht bekommst, hat der Kindsvater immer noch Recht auf Besuche.
Ich kann jetzt natürlich nicht einschätzen, wie der Typ ist, aber wenn du Angst hat, dass er dem Kind was antun könnte, dann würde ich angeben, den Vater nicht zu kennen.
Wie gesagt, die Entscheidung liegt bei dir und es will wohl überlegt sein, denn irgendwann kommt dein Kind an und möchte wissen, wer sein Vater ist....
Sorry, ich kann dir da nicht wirklich weiterhelfen, aber vielleicht hilft dir der Erfahrungsbericht meiner Freundin ein bisschen.

LG Melli

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ganz wichtige frage wegen rechte bei vaterschafts-anerkennung!

Antwort von Aprilbaby67 am 23.02.2009, 21:46 Uhr

Hallo,
am besten Du machst einen Termin beim Jugendamt,die beraten einen.
Mein Freund und ich sind seit 10 Jahren zusammen aber eben nicht verheiratet,wir mußten zum Jugendamt,um das Sorgerecht zu regeln,ich wollte das es die gleichen Rechte hat wie ich,die Frau sagte das den Vater anzugeben und das Sorgerecht zu teilen 2 verschiedene Dinge sind,wir mußten beide dort hin und einen Menge Papierkram regeln,so liegt das alleinige Sorgerecht bei Dir.
Wie das mit dem Unterhalt ist kann ich Dir leider nicht sagen,am besten Du fragst dort nach.
liebe Grüße und alles Gute

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ganz wichtige frage wegen rechte bei vaterschafts-anerkennung!

Antwort von februar2007 am 23.02.2009, 21:59 Uhr

Durch die Vaterschaftsanerkennung hat man noch nicht gemeinsames Sorgerecht. Wir heiraten erst im Juni und bis dahin wollte ich auch das alleinige Sorgerecht behalten. Ab dann haben wir, klar, gemeinsames.
Aber die Vaterschaftsanerkennung hat erst mal nichts mit dem Sorgerecht zu tun...

Tut mir echt leid, dass das so scheiße gelaufen ist.

Wünsche dir alles Gute, Hannah

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ganz wichtige frage wegen rechte bei vaterschafts-anerkennung!

Antwort von momworking, 25. SSW am 23.02.2009, 23:25 Uhr

Hallo,
also ich würde mal davon ausgehen, dass sich sämtliche Fragen von selbst beantworten, wenn du die Scheidung nicht bis zum ET durchbringst.
Dann nämlich würde das Kind ohnehin ehelich geboren und damit hat sich alles Weitere erledigt, d.h. entweder du gibst zu, dass dein (ex)Mann der Vater ist oder zu zauberst einen "Überraschungsgast" aus dem Hut, der dann die Vaterstelle annehmen würde, bzw. seine Vaterschaft einklagen würde. Wie wolltest du sonst die Vaterschaft anfechten?
Und, nein, du musst (wenn du geschieden bist) natürlich niemanden als Vater für das Kind eintragen lassen, aber wie du so treffend erkannt hast, wirst du dann auch alleine für dein Kind aufkommen müssen (es gibt in diesem Fall auch keinen UV).
Ob ihr das gemeinsame Sorgerecht hättet, wenn ihr zum Zeitpunkt der Geburt schon geschieden wärt? KEINE AHNUNG!

VlG
Annette

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ganz wichtige frage wegen rechte bei vaterschafts-anerkennung!

Antwort von catanddog, 21. SSW am 24.02.2009, 8:19 Uhr

Hallo,
Ich bin 7 Jahre in einer Beziehung gewesen im Mai 2004 kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt.Im Dezember 2004 habe ich in vor die Tür gesetzt.Er hat die anerkannte Vaterschaft hat aber vergessen beim jugendamt das sorgerecht zu beantragen(man muß im ja so etwas nicht sagen).das sorgerecht muß innerhalb eines halben oder Jahres beantragt werden tut er das nicht muß ervors Familien Gericht und es dort beantragen.Also hat er nur die anerkannte Vaterschaft hat er das recht zu zahlen ansonsten keine.so ist es zu mindestens bei mir.zur sicherheit kannst du aber auch einen Rechtsanwalt für familienrecht fragen.
liebe grüße yvonne

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ganz wichtige frage wegen rechte bei vaterschafts-anerkennung!

Antwort von Geisterfinger am 24.02.2009, 9:31 Uhr

Also grundsätzlich ist es bei einer Vaterschaftsanerkennung so, dass beide Elternteile das anerkennen müssen, dh dass nicht du ihn einträgst, sondern er das auch bestätigen muss bzw umgekehrt. Ihr müsst nicht gemeinsam aufs Amt, aber beide.

Dann hat er alle Rechte und Pflichten eines Vaters, dh nicht das Sorgerecht (das muss bei nicht verheirateten Eltern - Ihr seid doch geschieden? - gesondert geteilt werden) aber Umgangs- und Besuchsrecht. Wie das bei ganz kleinen Kindern gehandhabt wird, ist sicherlich Verhandlungssache. Der Vater der Tochter einer Bekannten kam bis fast zum 3. Geb immer nur stundenweise zu Besuch oder ging mit Ihr auf den Spielplatz. Aber irgendwann , wird der Vater das Kind schonmal mitnehmen. Ich denke um dem Vter den Kontakt zu untersagen, muss schon echt was vorliegen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ganz wichtige frage wegen rechte bei vaterschafts-anerkennung!

Antwort von marion67, 29. SSW am 24.02.2009, 11:28 Uhr

Wenn Du mit dem Kindesvater nicht verheiratet bist oder warst, hast Du grundsätzlich das alleinige Sorgerecht - insoweit mußt Du Dir also keine Gedanken machen. Bei unverheirateten Eltern kommt es nur dann zum gemeinsamen Sorgerecht, wenn die Kindesmutter - also Du - das ausdrücklich zuläßt.

Der Vater hat allerdings grundsätzlich ein sog. Umgangsrecht, also das Recht, das Kind regelmäßig zu sehen. Maßstab bei alledem ist das Kindeswohl. Bekommt dem Kind der Umgang also nicht (was regelmäßig gutachterlich festgestellt werden muß) kann der Umgang auch schon mal ausgesetzt oder beschränkt werden.

Da Du zur Zeit noch verheiratet bist, muß Du Dich rechtzeitig um die Vaterschaftsfeststellung kümmern. Kommt das jetzige Kind vor der Scheidung zur Welt, gilt nämlich rechtlich Dein Ehemann als Vater, sofern nicht vorher ein anderer Vater festgestellt bzw. die Vaterschaft des Ehemanns erfolgreich angefochten wurde.

Daher mein Rat:
Geh zum Jugendamt und informiere Dich dort - und zwar zur

-Vaterschaftsanerkennung
-Vaterschaftsfeststellung
-Kindesunterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss
-Umgangsregelungen.

Es ist auch möglich über das Jugendamt eine sog. Beistandschaft zu erreichen - dann kümmern die sich z.B. um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche für das Kind usw. Auch danach solltest Du fragen...

lg
Marion

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.