Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nad29, 24. SSW am 18.10.2005, 11:00 Uhr

Früher aufhören zu arbeiten

Hi!

Ich bin jetzt ense der 24 SSW. und hatte bereits in der 18.SSW. frühzeitige Wehen. Habe Magnesium bekommen und war 2 Wochen krankgeschrieben. Jetzt arbeite ich wieder, aber ich habe insgesamt einen recht anstrengenden (körperlich) Job. Ich bin den ganzen Tag auf den Füßen, laufe, stehe, muß teilweise gebückt arbeiten, heben....
Gegen Abend habe ich dicke Füße, und der Spann tut richtig weh. Manchmal tut auch der Rücken weh.

Mein Bauch ist auch schon ganz schön rund finde ich. Die Hebamme vermutet, daß ich schon 2 Wochen weiter bin.

Hat jemand eine Ahnung, ob man schon früher aufhören kann zu arbeiten? Ich meine der Arzt kann ein Arbeitsverbot erteilen, oder? Oder geht das nur über die normale Krankschreibung? Normal müßte ich noch bis Ende Dezember arbeiten! Das packe ich nie!

 
3 Antworten:

Re: Früher aufhören zu arbeiten

Antwort von bobbe21, nix mehr seit 12.8.. SSW am 18.10.2005, 11:36 Uhr

Huhuh!WAr bei mir auch so mit der schweren arbeit und so.Bei mir kam dann das Mobbing dazu und das ich mich furchtbar verrückt gemacht habe wenn ich ins gescäft musste.Dadurch bekam ich hohen Blutdruck.Also nicht nur dadurch das übergewicht hat seinen Teil dazu beigetragen :-( Ich war dann komplett ab der 24SSW krank geschrieben.Und wenn du eh schon Wehen hast macht das der Arzt sicher.Sprich ihn mal direkt drauf an wegen dem krankschreiben.Manche Ärzte brauchen da n kleinen stups...Wie das allerdings mit ne Arbeitsverbot ist weis ich nicht genau denn das mit den Wehen hat ja eher was mit krank zu tun...Beschätigungsverbot wird nur ertwitl wenn am Arbeitsplatz nicht alles in ordnung ist und die vorschriften nicht eingehalten werden.Aber wie gesagt,da kenn ich mich nicht aus.Bestimmt antwortet dir noch jemand mit mehr Ahnung....Wünsche dir ne schöne Rest SS.LG sasa

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Re: Früher aufhören zu arbeiten

Antwort von Ninasch, 29. SSW am 18.10.2005, 11:36 Uhr

Zumindest bei www.schwanger-in-bayern.de was gefunden:

Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz - Beispiele
Tätigkeiten, für die ein generelles Beschäftigungsverbot besteht:
Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden müssen.
Arbeiten, die die Bedienung von Geräten und Maschinen mit hoher Fußbeanspruchung erfordern.
Arbeiten, bei denen Sie sich häufig strecken oder beugen, dauernd hocken oder gebückt halten müssen.
Arbeiten, bei denen Sie erhöhten Unfallgefahren, z.B. der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.
Nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln.
Nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie länger als vier Stunden ständig stehen müssen.
Arbeiten, bei denen Sie infolge ihrer Schwangerschaft der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine Gefährdung für die werdende Mutter oder die Leibesfrucht besteht.
Akkordarbeit und Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo.
Arbeiten
mit giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrenstoffen, wenn der Grenzwert überschritten wird,
mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, wenn Sie den Krankheitserregern ausgesetzt sind,
in Druckluft (Luft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar)
Arbeiten mit
krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrenstoffen. Dieses Verbot gilt nicht, wenn die werdende Mutter bei bestimmungsgemäßem Umgang diesen Gefahrenstoffen nicht ausgesetzt ist.

Fazit: Wenn du das Gefühl hast es geht nicht mehr, etc. nix wie zum FA und ein Beschäftigungsverbot holen. Dein Arbeitgeber kann dich gerne ja am schreibtisch einsetzen! LG nina

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Re: Früher aufhören zu arbeiten

Antwort von Nicky1968, heute noch 37. SSW am 18.10.2005, 12:36 Uhr

Hi,

also wenn Gefahr für dich oder dein Baby besteht, kannst du vom FA ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen.
Ich habe seit Juni ein Verbot und habe auch bis zum Eintritt in den Mutterschutz nicht mehr gearbeitet.
Dein Gehalt würdest du in der Zeit weiterbekommen. Bei Krankschreibung ja nur 6 Wochen und dann würdest du ja nur noch Krankengeld bekommen.
Meine Ärztin meinte damals, wenn es die Möglichkeit schon gibt, sollte man sie auch ausnutzen, wenn es mit dem Arbeiten nicht mehr gehen sollte.
Mein Arbeitgeber hat auch absolut keine Probleme gemacht.
Ich würde mal mit deinem Arzt darüber sprechen.

LG Nicole

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