Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von bin001, 15. SSW am 28.10.2016, 11:33 Uhr

Freiberufler und Künstlersozialkasse

Hallo Ihr Lieben.

Wir sind mit dem ersten Kind in der 15. SSW angelangt und die NFM sah gut aus. Weil ich vorher 2 FGs hatte, fange ich erst jetzt an, mich um die "bürokratischen Kleinigkeiten" zu kümmern.

Gibt es hier jemanden, der mir Tipps geben kann, was die Freiberuflichkeit und speziell die Künstlersozialkasse angeht? Ich bin selbständig als Grafikdesignerin und Künstlerin und habe das Gefühl, dass alle Förderungen sich nur auf Angestellte beziehen. :(
Kennst sich jemand in einer solchen Situation aus?

Vielen Dank vorab
Jeanny+Mini

 
6 Antworten:

Re: Freiberufler und Künstlersozialkasse

Antwort von sarahT, 22. SSW am 28.10.2016, 11:37 Uhr

Darf ich dich mal fragen, von welchen "Förderungen" du schreibst? Wenn du konkreter schreibst, was du meinst, ist vielleicht auch die Einschätzung leichter.
Grüße

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Re: Freiberufler und Künstlersozialkasse

Antwort von bin001, 15. SSW am 28.10.2016, 12:37 Uhr

Ich meine solche Dinge, die sonst ein Arbeitgeber übernimmt. Also sowas wie Mutterschaftsgeld oder wie diese Dinge heißen... Kenne mich da überhaupt nicht aus. :(

Und wenn ich zu Hause bleiben und monatelang nicht arbeiten würde, sind meine Kunden ja weg. Also sollte ich bis zum Fruchtblasensprung am Rechner hocken und auch nach der Geburt (Ende April 2017) möglichst rasch wieder arbeiten. Außerdem möchte ich das auch, weil mir mein Job viel Spaß macht und mir alleine zu Haus sicher die Decke auf den Kopf fällt. Mal ganz abgesehen davon, dass wir das 2. Einkommen einfach brauchen.

Danke vorab und LG

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Re: Freiberufler und Künstlersozialkasse

Antwort von sarahT, 22. SSW am 28.10.2016, 13:48 Uhr

Ok.
Also Anspruch auf Elterngeld hast du auf jeden Fall. Musst dann halt einen Antrag bei der entsprechneden Elterngeldstelle mit deinem Steuerbescheid stellen.
Bei Selbstständigen ist das mit dem Mutterschaftsgeld so eine Sache.Bei einer PKV kommt es auf den Vertrag an, aber meist schließen die PKVs Mutterschaftsgeld aus. Wärst du bei einer GKV freiwillig versicher und hättest Krankengeldanspruch, hättest du auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Wobei du ja an sich bei einer GKV vor Ort verischert bist, das einzige ist doch, dass die KSK deinen Beitrag mitträgt. Ich würde also bei deiner leistenden KV fragen. bzw. wenn du weißt, dass du Krankengeldanspruch hast müstest du auch Mutterschaftsgeld bekommen.
Andere Leitsungen gibt der Arbeitgeber übrigens auch nicht. Alles andere läuft dann über öffentliche Kassen oder ist ein Gimmik des AGs.
Alles Gute für euch!

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Re: Freiberufler und Künstlersozialkasse

Antwort von die_ente_macht_nagnag am 28.10.2016, 13:53 Uhr

Hallo, wirklich selbst auskennen tue ich mich nicht. Daher kann ich dir nur empfehlen das du dir fachliche Unterstützung suchst.

Vielleicht gibt es bei der Künstlersozialkasse eine Hotline oder FAQs/Broschüren; du bist sicher nicht die erste Schwangere Künstlerin mit Fragen :-). Meine Wissen können auch Freiberufler Elterngeld beantragen; wobei die bürokratischen Hürden hoch sind. Bei der Elterngeldstelle kann man einen Beratungstermin vereinbaren.

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Re: Freiberufler und Künstlersozialkasse

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 28.10.2016, 22:40 Uhr

https://www.elterngeld.net/selbststaendige.html

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Re: Freiberufler und Künstlersozialkasse

Antwort von bin001, 15. SSW am 30.10.2016, 12:48 Uhr

Vielen, vielen Dank Ihr Lieben! Da gibt es nun einiges zu Lesen und dann zu Kümmern. Werde das wohl nach meinem derzeitigen Projekt ab Mitte November angehen! Besser zu früh drum gekümmert, als nachher mit Megamurmel oder?

Einen schönen Sonnen-Sonntag Euch allen
Jeanny+Mini

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