Geschrieben von Lina02, 10. SSW am 19.06.2006, 8:21 Uhr |
Frage zur Urlaubsplanung
Kennt sich jemand mit dem Urlaubsanspruch (Beamtin) aus?
Wenn ich im Januar unsere Kind bekommen, dann steht mir ja noch 8 Wochen lang Gehalt und auch Urlaub zu.
Kann man den Urlaub auch schon vorher, also in 2006 nehmen?
Oder müsste man sich den für nach dem Erziehungsurlaub aufheben.
Aber verfällt der dann nicht?
Weiß jemand, ob man Urlaub im voraus nehmen kann?
Bei mir währen das immerhin 6 Tage, die mir für 2007 zustehen würden
Re: Frage zur Urlaubsplanung
Antwort von Muckefutz, 28. SSW am 19.06.2006, 8:24 Uhr
Hallo,
diese Angaben sind ohne Gewähr, aber ich meine, dass dir der Urlaub auch noch nach der Elternzeit zusteht - ob du ihn im voraus nehmen kannst, musst du mit deinem AG besprechen.
Vielen ist es nur recht, wenn sie nicht irgendwelche "Altlasten" mitschleppen.
Also einfach mal nachfragen - bekommen musst du den Urlaub auf jeden Fall:o)
VG
Re: Frage zur Urlaubsplanung
Antwort von Schnipsolina, 14. SSW am 19.06.2006, 8:34 Uhr
Moin :-)
Also mein AG hat mir empfohlen, den Urlaub, der mir anteilig für 2007 zusteht, bereits dieses Jahr zu nehmen.
Ich nehm meinen kompletten Jahresresturlaub und den Urlaub für 2007 direkt vor dem MuSchu der am 11.11.06 beginnt.
Letzter arbeitstag ist bei mir der 10.10.06 :-)) nur noch 3 Monate, freu freu
LG Mona
also rein rechtlich
Antwort von two_kids am 19.06.2006, 9:32 Uhr
darfst du urlaub nur von dem jahr nehmen, in dem du auch gearbeitet hast.
da du 2007 schon in mutterschutz bist, darfst du den urlaub von 2007 eigentlich nicht schon in 2006 nehmen, sondern musst ihn aufheben bis die elternzeit vorbei ist. verfallen tut da nix.
lg two_kids
FA in Berlin?
Keine Magenkrämpfe mehr sondern Wehen *freu*
*hochschieb* Femibion + DHA abzugeben...
Zu: Welche Sachen fürs Baby bei Krankenhausentlassung?
@ibut_dringend
Diese ungeduld macht mich WAHNSINNIG
HILFE!!! Wer kann Helfen? (lang)
Was it so schlimm an einer Einleitung?
RLS