Geschrieben von cathy18, 27. SSW am 21.03.2014, 10:13 Uhr |
Frage zur Elterngeldberechnung
Gallo ihr lieben, vlt kann mir hier einer helfen. wie wirkt sich Der wechsel einer steuerklasse aus, wenn wir erst Kurz vor Der entbindung heiraten würden? ich weis das eine besserstellung dann nicht mehr möglich ist Darum geht es auch nicht. eher kann man dadurch auch schlechter gestellt werden? habe jetzt noch steuerklasse 2 da ich von dem vater mejner grossen getrennt lebe, nach einer hochzeit mit meinem freund würde ich aber dann kurzzeitig in 5 gehen müssen. weis das einer? wird dann mit dem metro gerechnet was ich bei Der 2 raus hatte oder mit dem neuen was ich bei 5 raus hätte ? LG und danke schonmal.
Re: Frage zur Elterngeldberechnung
Antwort von 77shy am 21.03.2014, 10:35 Uhr
Es wird mit dem gerechnet, was in den letzten 12 Monaten auf deinem Gehaltszettel stand.
MfG
Re: Frage zur Elterngeldberechnung
Antwort von cathy18 am 21.03.2014, 10:52 Uhr
Ja Aber wird dann der durchschnitt errechnet Oder Wie? weil dann wäre Es zb so 10 Monate Summe x weil steuerklasse 2 und 2 Monate Summe y ( weniger) weil steuerklasse 5. das würde heissen Ich hätte Beim Elterngeld einen finnziellen Nachteil gegenüber einer hochzeit nach Entbindung.
Re: Frage zur Elterngeldberechnung
Antwort von Lewanna, 7. SSW am 21.03.2014, 10:59 Uhr
Ja, das ist so.
Bitte denke auch daran, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Alle die ich kenne und die von 4/4 zu 3/5 gewechselt sind mussten im Jahr darauf ne Menge Steuern nachzahlen.
LG
Re: Frage zur Elterngeldberechnung
Antwort von cathy18 am 21.03.2014, 11:59 Uhr
die 3/5 wäre Ja Nur für 2 Monate Oder so. danach habe Ich Ja kein Gehalt mehr ausser Elterngeld , werde min. zwei Jahre zuhause bleiben. sodass wir dann Nur 1 Gehalt haben.
Re: Frage zur Elterngeldberechnung
Antwort von cathy18 am 21.03.2014, 12:00 Uhr
und Steuern Hab Ich in meiner 2 eh nicht gehabt , da brutto unter 1000 waren in 5 müsste Ich Aber Steuern zahlen. deswegen kenne Ich mich Mit dem ganzen Steuerkram Auch einfach garnicht aus. Freund ist Ja eh noch in 1.
Re: Frage zur Elterngeldberechnung
Antwort von sternenfee75 am 21.03.2014, 12:16 Uhr
Steuererklärung musst du aber machen, ist Pflicht bei Stkl 5 oder wenn man Lohnersatzleistungen Wie Mutterschutzgeld bekommen hat.
Progressionsvorbehalt bedeutet, euer Einkommen, sein Lohn& dein EG werden zusammengerechnet. Dadurch erhöht sich evtl euer Steuersatz. Da ihr aber Steuern anhand des alten Steuersatzes vom Einkommen vom Mann bezahlt habt, müsst ihr evtl nachzahlen.
Re: Frage zur Elterngeldberechnung
Antwort von Indigoblau am 21.03.2014, 13:13 Uhr
Es zählt der Nettogehalt der 12 Monate vor der Geburt.
Du musst doch mit der Heirat nicht zwangsläufig in die schlechte Steuerklasse wechseln. Behalte halt die 2 Monate bis zu Entbindung die gute Steuerklasse. Danach könnt ihr wieder wechseln (ich glaube aber, dass ein gewisser Zeitraum zwischen den Steuerklassenwechsel liegen muss, bin aber nicht sicher).
Mein Mann und ich haben die Steuerklassen gewechselt, als ich schwanger wurde. Das hat mir beim Elterngeld wirklich viel gebracht!
Re: Frage zur Elterngeldberechnung
Antwort von cathy18 am 21.03.2014, 13:16 Uhr
Ich denke nicht dass Ich meine 2 behalten darf, das die Nur für getrenntlebende bzw alleinerzihende gilt. das wäre Ich Mit der hochzeit nicht mehr , meine Ich.
Re: Frage zur Elterngeldberechnung
Antwort von insala, 27. SSW am 21.03.2014, 14:36 Uhr
Bitte beachte, daß man nur 1x im Jahr!!!! die Steuerklasse wechseln kann! Wußte ich auch nicht! Wir haben im Herbst geheiratet und 4/4 genommen. Lassen es jetzt auch lieber so, weil Freunde von uns bei 5/3 auch über 1000,- Euro nachzahlen mußten! Frag lieber nochmal nach!
Re: Frage zur Elterngeldberechnung
Antwort von JolinasMama, 14. SSW am 21.03.2014, 18:38 Uhr
Also man muss auch richtig rechnen. ZB mein Fall. Ich bekomme durch den Wechsel in Steuerklasse 3 über 200 Euro mehr für 12 Monate. Das sind 2400 Euro mehr. Dafür zahle ich gern 1000 Euro nach ;) denn es sind immernoch 1400 gewinn ;)
Re: Frage zur Elterngeldberechnung
Antwort von matz am 21.03.2014, 22:01 Uhr
Ihr wisst schon das ihr mindestens 1 Jahr die neue Steuerklasse haben müsst das sie für die Berechnung genommen wird ? Und soweit ich weis ist seit 2013 die Berechnung eh vom durchschnittlichem bruttolohn (glaube -21%) berechnet.
Re: Frage zur Elterngeldberechnung
Antwort von matz am 21.03.2014, 22:03 Uhr
Ihr wisst schon das ihr mindestens 1 Jahr die neue Steuerklasse haben müsst das sie für die Berechnung genommen wird ? Und soweit ich weis ist seit 2013 die Berechnung eh vom durchschnittlichem bruttolohn (glaube -21%) berechnet. Davon jeh nachdem die 67% oder 62% ....bei gering Verdienern wird's dann bis zu 100% aufgestockt
Re: Frage zur Elterngeldberechnung
Antwort von JolinasMama, 14. SSW am 22.03.2014, 12:42 Uhr
Matz 1 Jahr stimmt nicht. Mindestens 7 Monate.
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