Geschrieben von Tipi1984, 35. SSW am 09.02.2010, 15:33 Uhr |
Frage zum Elterngeldantrag
Hab da mal ne Frage:
Wenn nur ich den Antrag stelle, da mein Mann nicht in Elternzeit gehen wird und somit auch nur mein Gehalt vor der Geburt wichtig ist, muss ich doch nicht die Verdienstbescheinigung und die Erklärung zum Einkommen von meinem Mann ausfüllen oder?
Da reicht doch meine!?!?!?
Kennt sich jemand aus??
lg Manu
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von Patti1977 am 09.02.2010, 15:54 Uhr
nur deine soweit ich weiß.
lg
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von Bluegirl7, 37. SSW am 09.02.2010, 17:27 Uhr
ich dacchte schon, denn wenn dein mann zu viel verdient, bekommst du kein elterngeld. bei meiner bekannten ist das jedenfalls so.
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von mona80 am 09.02.2010, 18:26 Uhr
Du mußt nur deine Seite ausfüllen. Das Gehalt vom Mann interessiert nur wenn er auch in Elternzeit gehen will. Anderst ist es beim Landeserziehungsgeld, da wird das einkommen vom Mann mit berücksichtigt.
Lg Mona
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von DanniL am 09.02.2010, 21:13 Uhr
Du musst dann nur (ich glaube auf der ersten Seite) einmal die Daten von Deinem Mann angeben. Steht auch glaube drüber, dass man sie einmalig ausfüllen muss, auch wenn der Mann keine Elternzeit nimmt.
Und danach nur noch die Daten für Deine Person.
VG
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Hab mal eine Frage???
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