Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Pusselchen, 10. SSW am 21.07.2008, 13:10 Uhr

Frage zum Elterngeld bei befristetem AV

Hallo,

also ich blick da nicht so ganz durch mit dem Elterngeld. ich schildere euch mal in kurzen Sätzen meine berufliche Situation:

-Verkäuferin
-beschäftigt dort seit 01.01.2007
-Vertrag wurde auf 1 Jahr befristet
-übernommen worden für weiteres Jahr also wieder bis 31.12.2008
-ET ist der 19.02.2009

Wenn mein Chef meinen Vertrag nun einfach auslaufen lässt im Dezember, was bekomme ich dann ab Geburt an Elterngeld und wie schauts mit dem Mutterschaftsgeld aus?

Hoffe ihr könnt mir helfen.

 
3 Antworten:

Re: Frage zum Elterngeld bei befristetem AV

Antwort von nani1980 am 21.07.2008, 13:32 Uhr

Hallo,

ich war in einer ähnlichen Situation. Allerdings ist mein Arbeitsvertrag erst während des Mutterschutzes ausgelaufen. Wenn ich mir Deine Daten so anschaue, läuft dein Arbeitsvertrag ja vor dem Mutterschutz aus. In diesem Falle müsstest du den "Mindestsatz" von deiner Krankenkasse bekommen, da wird dann ein Tagessatz angesetzt, wie hoch der genau ist, kann ich dir nicht sagen. Aber viel ist es nicht (sorry für die negative Aussage - am besten rufst du schon mal im Vorfeld deine Krankenkasse an). In diesem Fall fällt natürlich die Differenzzahlung vom Arbeitgeber weg. Ich hatte wie gesagt Glück, bei mir ging der Mutterschutz los, und 2 Wochen später lief erst der Arbeitsvertrag aus - das bedeutete für mich, dass ich Krankengeld (ist genauso viel wie das normale Gehalt). Wegen dem Elterngeld brauchst du dir keine Gedanken machen, da werden ja die letzen 12 Monate betrachtet, und davon wird dann prozentual dein Elterngeld errechnet. Selbst wenn du, da 2 Wochen ALG beziehen solltest, dürfte das kein Problem darstellen - aber auch hier würde ich vielleicht vorher nochmal bei der Elterngeldstelle anfragen - nicht das es da doch noch Sonderregelungen gibt. Hofffe ich konnte dir wenigstens etwas helfen - dieser Bürokratiemist kann einen ganz schön auf Trab halten - ich weiss wovon ich rede ;-)

Alles Gute

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Re: Frage zum Elterngeld bei befristetem AV

Antwort von hedda84, 27. SSW am 21.07.2008, 13:57 Uhr

so, bei mir das gleich............
also, du musst dich ab dem 01.01.09 dann arbeitssuchend melden und dann wird von dem arbeitslosengeld das mutterschutz und elterngeld(sind ja 12 monate, sprich jahreseinkommen) berechnet......ganz ganz wichtig vorher immer alg1 beantragen wegen kk und so....sonst musst nachher deine entbindung und aufenthalt im kkh noch selber zahlen...aber geh sonst zu einer beratungsstelle, die helfen dir auf jeden fall....

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Re: Frage zum Elterngeld bei befristetem AV

Antwort von tossy, 18. SSW am 21.07.2008, 21:47 Uhr

Wird der Arbeitsvertrag während der SS zulässig gekündigt, wie bei dir der Fall, zahlt die Differenz zwischen KK (13€ pro Tag) und Arbeitgeberzuschuss die KK bzw. das Bundesversorgungsamt. Da du dich eh 3 Monate vor Vertragsauslaufen bei dem Arbeitsamt melden musst. Kannst du dort gleich den Zuschuss klären lassen. Kann sein, das auch das AA den Zuschuss zahlt.

LG

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