Geschrieben von BaldZuViert am 04.09.2013, 22:32 Uhr |
frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
hallo!
ich hoffe, jemand von euch kann mir helfen!
mein sohn kam im november 12, ich bin 1 jahr in elternzeit gegangen. diese läuft dann also im november 13 aus. da mein arbeitsvertrag in der letzten ss auslief, befinde ich mich gerade nicht in einem arbeitsverhältnis (bekam dann alg1). jetzt bin ich wieder schwanger und das baby wird mitte märz kommem. werde also im februar in MuSchu gehen. ich gehe davon aus, dass ich in der elterngeldlosen zeit nicht arbeiten gehen werde, bekomme also dezember und januar alg1 (?).
es ist ja nun so, dass wenn man von elterngeld in den erneuten MuSchu geht, die höhe des elterngeldes dann so bleibt, wie in der vorherigen elternzeit.
meine frage: wie verhält sich das, wenn ich aber zwischendurch 2 monate entweder nix oder alg 1 erhalte? wird dann das elterngeld der letzten elternzeit trotzdem angerechnet? ich bin verwirrt...
Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
Antwort von M.S. am 04.09.2013, 22:46 Uhr
Hallo!
Soweit ich weiß, bekommst du nicht nochmal die gleiche Höhe des Elterngeldes! Sondern nur den Mindestsatz von 300 Euro.
Oder woher hast du deine Informationen?
Wenn du z.B. während der Elternzeit erneut einen ET hast, dann kannst du deine Elternzeit vorzeitig beenden und bekommst dann zumindest das Mutterschaftsgeld in der gleichen Höhe, wie bei der letzten Schwangerschaft.
Alles Gute und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft
Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
Antwort von keinnamemehrfrei am 04.09.2013, 22:47 Uhr
ich bin mir nicht ganz sicher aber ist es nicht so das dir alg1 nur zusteht, wenn du vermittelbar bist? Das heißt du müsstest einen kita-Platz für das erste Kind vorweisen können. ich meine das die Monate mit leerlauf (ohne elterngeld) mit 0 gerechnet werden. das heißt es zählen quasi die zwei null-Monate plus die letzten zehn Monate vor der Geburt des ersten Kindes. das EG dürfte dann also etwas geringer ausfallen.
Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
Antwort von keinnamemehrfrei am 04.09.2013, 22:48 Uhr
achso nee du bekommst ja noch muschutz-Geld. ... puuuh ich bin überfragt....
Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
Antwort von keinnamemehrfrei am 04.09.2013, 22:52 Uhr
eins zwei drei ich habe noch mal dein Posting gelesen und mich gesammelt ;-)
also für das eg werden ja die letzten zwölf Monate zugrunde gelegt vor der geburt. dein mutterschaftsgeld wird also eingerechnet. dahinter folgen die beiden leeren Monate. und dann werden die elterngeldmonate nicht mitgezählt sondern stattdessen die entsprechenden Monate vor der Geburt des ersten Kindes (7-8 müssten es dann ja sein). wobei ich mich frage von wem du das volle muschutz-Geld beziehen willst!? ich glaube du bekommst nur den kk-Anteil oder?
Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
Antwort von keinnamemehrfrei am 04.09.2013, 23:11 Uhr
vorangegangene elterngeld- und mutterschutzzeiten werden gestrichen. das bedeutet das dein mutterschaftsgeld von Februar und März zählt, Dezember ums Januar zählen auch (wohl mit null), und dann zählt erst das Geld von September 2012 Bis Februar 2012 wieder. hatte es mir gerade mal aufgemalt.
falls du schauen magst, hab ein Foto angehängt. bezweifle nur das man das versteht wenn man es nicht selbst gekritzelt hat habe bei dem Beispiel jetzt der Einfachheit halber mit 1000euro Gehalt gerechnet. ist natürlich trotzdem quatsch gerechnet wegen brutto-netto im muschutz aber das ist ja erstmal egal. die Frage ist halt nur tatsächlich wie es mit dem neuen muschutzgeld aussieht.
dir steht aber auch noch so lange 75euro geschwisterbonus zu, bis das erste Kind drei wird.
Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
Antwort von BaldZuViert am 04.09.2013, 23:12 Uhr
nee, dass ich das volle muschu-geld nicht bekomme, ist ja klar;) und wegen der vermittelbaren sache bezüglich des alg 1- mein kind geht ab dezember in die krippe, also müsste das doch hin hauen, wenigstens für die 2 leeren monate oder?
aaaaaach ich muss einfach mal da anrufen:(
Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
Antwort von BaldZuViert am 04.09.2013, 23:19 Uhr
wow, danke für deine mühe!!! aber ich glaube, ich habs geschnallt
Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
Antwort von keinnamemehrfrei am 04.09.2013, 23:21 Uhr
ui das passt ja. ja dann solltest du alg1 kriegen. aber wie das angerechnet wird weiß ich nich. aber ist ja dann dennoch mehr als nur 300 € grundsatz. naja je nach Gehalt vorher halt plus geschwisterbonus.
Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
Antwort von keinnamemehrfrei am 04.09.2013, 23:23 Uhr
bin inzwischen Profi in der Liste, hatte für mich auch eine aber mit ernüchterndem Ergebnis: bei mir wird kein Gehalt mehr mit eingerechnet aber ich hätte mir meine Liste auch sparen können, immerhin liegen bei uns 2, 5 Jahre zwischen den Kindern dann. naja aber so war ich fit für deine Liste
Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
Antwort von BaldZuViert am 04.09.2013, 23:33 Uhr
und das hast du guuut gemacht:D
Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
Antwort von HSVMarie am 05.09.2013, 2:18 Uhr
Bei mir war es ähnlich. Habe allerdings etwas länger ALG 1 bekommen. Bekommt man auch während der Schwangerschaft, weil man ja arbeiten könnte. Elterngeld bekomme ich 300 € Mindestsatz + 75 € Geschwisterbonus.
Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
Antwort von HSVMarie am 05.09.2013, 2:21 Uhr
Achja. ALG 1 gibt es nur, wenn du eine Betreuung für Kind 1 nachweisen kannst. Bei mir hat meine Schwiegermutter ein Schreiben aufgesetzt, in dem sie schrieb, sie würde sich ums Kind kümmern, damit ich arbeiten gehen kann.