Geschrieben von +lalelu+, 19. SSW am 19.07.2010, 21:25 Uhr |
Frage zum 2. Jahr Elterngeld
Bei uns hier bekommt man beim 2. Kind im 2. Elternjahr noch mal für ein ganzes Jahr 200 €. Landeserziehungsgeld oder wie das heißt.
Wenn ich jetzt das Elterngeld auf 2 Jahre aufsplitten lasse, bekomme ich die 200 € im 2. Jahr dann trotzdem?
Oder sagen die dann, das ist genug?
Re: Frage zum 2. Jahr Elterngeld
Antwort von emanskii, 36. SSW am 19.07.2010, 21:27 Uhr
Bekommt man dann das Landeserziehungsgeld nicht im dritten Jahr?
Ruf doch mal auf der Stelle an und frag mal nach, die wissen es genau
LG
Re: Frage zum 2. Jahr Elterngeld
Antwort von +lalelu+, 19. SSW am 19.07.2010, 21:36 Uhr
Nein im 3. Jahr bekommt man doch nichts mehr.
Klar werd ich da anrufen, dachte nur hier weiß es vielleicht auch jemand. Hab ja noch ein wenig Zeit.
lg
Re: Frage zum 2. Jahr Elterngeld
Antwort von PoisonLady am 19.07.2010, 21:40 Uhr
ich glaube nicht das man dann noch das landeserziehungsgeld bekäme,da diese 205 euro bereits der höchstsatz sind,das wäre ja dann bei dir mehr.
ich bekomme nämlich auch noch bis november landeserziehungsgeld (mein sohn ist 18 monate) und mir wurde erklärt das man den höchstsatz nicht überschreiten kann,also von der L-bank aus.
aber frag da sicherheitshalber mal nach
Re: Frage zum 2. Jahr Elterngeld
Antwort von +lalelu+, 19. SSW am 19.07.2010, 21:49 Uhr
Ja da werde ich mich erkundigen, sonst lasse ich es im Ganzen für 1 Jahr und bekomme im 2. Jahr dann trotzdem diese 200 €, schenke doch nix her.
lg
Re: klar bekommst Du auch im 3. Jahr Landeserziehungsgeld
Antwort von estelle03 am 19.07.2010, 21:56 Uhr
entweder Du bekommst es im Anschluß an das erste Jahr oder an das zweite Jahr. Die Auszahlungsdauer ist aber im zweiten Jahr kürzer als im 3. Jahr.
Re: Frage zum 2. Jahr Elterngeld
Antwort von Queens, 11. SSW am 20.07.2010, 16:16 Uhr
hallo
ich habe bereits zwei Kids 4 & 2 Jahre.Bin derzeit wieder in der 11 Woche & bei uns war es mit dem Landeserziehungsgeld damals so ,dass wir die Lohnzettel von fast 1,5Jahren eingereicht haben es uns aber trotzdem nicht genehmigt wurde.Die Begründung war folgende:Sie haben zuviel Verdienst!Es ist an die Vermögensgrenze gekoppelt die man aber in den Anträgen -evtl.nachlesen kann.Zur not einfach dort mal anrufen.
Lg
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