Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Neelie, 21. SSW am 25.10.2014, 15:09 Uhr

Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot

Ein liebes "Hallo" in die Runde.
Ich habe eine Frage wie es mit dem Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot aussieht.
Habe aus 2012 noch 7 Urlaubstage, bin 2013 ins BV gegangen und habe im November meinen Sohn bekommen. Nächsten Monat geht es wieder los mit arbeiten, nur würde ich anschließend an die Elternzeit meinen Resturlaub nehmen. Nun frage ich mich ob im BV auch Urlaub angefallen ist den ich auch nehmen wollen würde wenn es so ist da ich ab Ende Januar wieder in den Mutterschutz gehe.
Hat von euch vielleicht jemand Erfahrungswerte. Google spuckt dazu wiederdprüchliches aus.
Und wenn ihr aus der Pflege kommt, welche Aufgaben durftet ihr noch übernehmen in der SS?
Vielrn lieben Dank.

 
9 Antworten:

Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot

Antwort von Melli2901, 17. SSW am 25.10.2014, 15:34 Uhr

Hallo!

Dir steht während des Beschäftigungsverbotes dein Urlaub zu. Das bedeutet, das du ihn nach der Elternzeit nehmen kannst.
War bei mir auch so.
Bin im März 2012 ins BV gegangen, im Dezember kam mein Sohn. In der Zeit haben sich 16 Urlaubstage angesammelt, die ich im Anschluss an die Elternzeit genommen habe (war der Wunsch meiner Chefs).


lg

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Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot

Antwort von Olis Mama, 21. SSW am 25.10.2014, 16:31 Uhr

Ich kam Anfang des Jahres aus der Elternzeit und hatte 64 Tage Urlaub zu verplanen (34 Tage waren glaube ich noch alter Urlaub aus 2012 und BV 2012/2013 und 30 Tage neuer Urlaub für dieses Jahr),habe also noch gut 1 Monat an meine Elternzeit Urlaub angehangen .
Klar kriegst du den Urlaub vom BV und kannst ihn auch an die Elternzeit anhängen,wenn dein AG mitspielt.

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Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot

Antwort von Neelie, 21. SSW am 25.10.2014, 16:47 Uhr

Danke dann hoffe ich mal das mein AG da mitspielt. ;-)
Vielen Dank

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Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot

Antwort von keinnamemehrfrei am 25.10.2014, 17:32 Uhr

Das mit dem Urlaub wurde schon gesagt. Die andere Frage ist schwer zu beantworten. Kommt stark drauf an wo genau du arbeitest. Es gibt viele Dinge in der Pflege auf die man verzichten kann aber nicht muss. Ich arbeite auf einer Neo-Intensiv. Zu Not-Sectios durfte ich nicht mehr, zu normalen Erstversorgungen durfte ich, hätte ich aber nicht gemusst. Und so gab es etliche Sachen die ich machen durfte oder ablehnen konnte. Ich hab vieles ganz normal gemacht. Soll ja auch noch Spaß machen und vor vielen "Gefahren" kann man sich ja schützen. Ich hätte zb kein Blut aus zentralen Kathetern nehmen müssen, habe es mit Handschuhen aber getan. Was soll dabei passieren? Also einfach mal mit der Leitung zusammen überlegen was geht und was nicht. Was bei uns definitiv verboten ist: Stickstoffbeatmung, Ilomedin-Inhalation, Not-Kaiserschnitt. Mehr wüsste ich gerade gar nicht.

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Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot

Antwort von Neelie, 21. SSW am 25.10.2014, 19:19 Uhr

Danke, das gehört nicht zu meinem Aufgabenbereich. Bin in der Altenpflege, da geht es in erster Linie um Grundpflege, Lagern, Inkontinenzmaterialwechsel, Medistellung Mobilisation und Injektionen sowie BZ Messung und dergleichen.
Es gab gerade im Vorweld Ärger mit meinem AG, sodass ich nicht ins Fettnäpfchen treten will und Verrichtungen mache die ich nicht darf.Auf gut Deutsch, ich befürchte er wird mich auf dem Kieker haben.

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Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot

Antwort von Olis Mama, 21. SSW am 26.10.2014, 18:29 Uhr

Hallo nochmal!

Meine Mutter arbeitet in der Altenpflege,hier werden schwangere Schwestern sofort ins BV geschickt,alleine wegen dem Lagern etc.

Ich selber bin OP-Schwester und darf nur noch im Gyn-OP arbeiten,weil sie hier kein Gas für Narkosen verwenden,sondern alles intravenös läuft.
Ansonsten darf ich nicht mehr als 5 kg heben (z.B. die Instrumentensiebe,die Lagerungsmaterialien,die schwerer sind oder eben Patienten umlagern),darf nicht mit infektiösem Material in Kontakt kommen (Urin,Blut,Stuhl etc.,also keine Präparate eintopfen z.B.),keinerlei Strahlung ausgesetzt werden (bei Pat. mit Gammabestrahlung gehe ich sogar aus dem OP,obwohl laut NUK wohl kein Risiko besteht...aber die können ja viel erzählen) und sogar psychisch belastende Arbeit wäre verboten (z.B. Frühchen-Kaiserschnitte,Abortabrasios o.ä.).

Im Zweifel würde ich die Gewerbeaufsicht benachrichtigen,wenn du dir nicht sicher bist,aber alleine Umgang mit Inkontinenzmaterial und Lagern schließt sich ja aus,da du das nicht machen darfst!

LG Olis Mama

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Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot

Antwort von keinnamemehrfrei am 26.10.2014, 19:28 Uhr

Aber warum dürfen kinderkrankenschwestern wickeln und Babykotze wegwischen, aber Pflegende bei Erwachsenen nicht? Das ist ja echt denkwürdig oder? Anders gefragt: musst du das nicht oder darfst du das nicht? Komisch oder? Also nicht das da einer was für kann aber verstehen muss man es ja nicht :-p

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Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot

Antwort von Xeniachan am 26.10.2014, 20:43 Uhr

Bin zwar lange raus arbeite aber in der pflege
Ich wurde sofort in bv gegensatz zu meiner kollegin nicht (ich helfer sie fachkraft) sie durfte nur Büro arbeit verrichten sonst nix durfte kein essen reichen, nicht spritzen oder andere arbeit verrichten....

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Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot

Antwort von Olis Mama, 22. SSW am 27.10.2014, 10:54 Uhr

Man darf es nicht,wurde mir vom AG gesagt (klar kann man dafür unterschreiben,es doch zu tun),ich denke,dass verhält sich mit Babykotze und Stuhl/Urin genauso ;)

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