Geschrieben von Ole020304, 22. SSW am 16.01.2012, 16:34 Uhr |
Frage zu Elternzeit, Mann und Elternzeit...
Hallo, ich habe mal eine frage, und zwar bekommen wir im Mai Nachwuchs, und mein Partner möchte auch die 2Monate Elternzeit nehmen. Ist es richtig, dass er dies nur kann wenn ich nicht in Elternzeit bin?? Also weder direkt nach der Geburt 2Monate oder wenn ich nach 1Jahr fertig bin mit Elternzeit! Hoffe es war verständlich???
LG,Andrea
Re: Frage zu Elternzeit, Mann und Elternzeit...
Antwort von Dani208, 31. SSW am 16.01.2012, 16:39 Uhr
Also mein mann nimmt gleich zum anfang mit mir einen monat..und ich gehe ganz normal 2 jahre trotzdem..da gabs auch nix drüber das es net geht
Re: Frage zu Elternzeit, Mann und Elternzeit...
Antwort von junimami2001 am 16.01.2012, 16:42 Uhr
ja, das ist richtig
es ist immer nur 1 person in elternzeit
also entweder er und du bist noch im mutterschutz, so habt ihr die zeit gemeinsam verbracht
oder dann du aber er nicht
danach dann du nicht mehr dafür kann er dann
Re: Frage zu Elternzeit, Mann und Elternzeit...
Antwort von Foxi23, 34. SSW am 16.01.2012, 16:48 Uhr
Öhm, die gleiche Frage hab ich mir auch immer gestellt und die Antwort der Dame aus dem Landratsamt war:
ElternZEIT kann man 3 Jahre lang nehmen, ElternGELD bekommt man aber nur für 12 Monate. Plus die 2 Vätermonate bzw. wenn man wirklich alleinerziehend ist, für 14 Monate.
Wenn der Partner die 2 Vätermonate in Anspruch nimmt, muss dies in den ersten 14 Lebensmonaten passieren. D.h. er kann natürlich auch die ersten beiden bzw. letzten beiden oder irgendwelche zwei Monate zwischendrin zusammen mit dir nehmen. Muss die auch nicht am Stück nehmen, sondern kann auch 2 x 1 Monat nehmen.
Dein ElternZEITanspruch hat damit überhaupt nix zu tun.
Re: foxis Beitrag ist richtig ;)
Antwort von Diana2008, 24. SSW am 16.01.2012, 17:44 Uhr
Das einzige was ich anders verstanden habe, ist das der Vater erst nach dem Mutterschutz nehmen kann. Sprich ab der 9. Woche nach Geburt bis Ende 14.Monat nach Geburt.
LG Diana
Re: Frage zu Elternzeit, Mann und Elternzeit...
Antwort von sternenfee75 am 16.01.2012, 18:33 Uhr
Natürlich könnt ihr zusammen Elternzeit nehmen. Es kann jeder von euch 3 JAhre nehmen.
Nur Elterngeld gibt es max 14 Monate. Um Elterngeld zu bekommen, muss man mindestens 2 Monate nehmen. Wann dein Mann die nimmt, ist egal. Er kann sie auch splitten und 2 einzelne Monate nehmen. Oder er nimmt 3, du 11 Monate,...
Wichtig ist auch, es gelten Lebensmonate, keine Kalendermonate.
Zusammen!
Antwort von Gerit77 am 16.01.2012, 19:04 Uhr
Hallo, natürlich könnt ihr zusammen Elternzeit nehmen! Wir haben das im Dezember gemacht und das war einfach Klasse! Soweit ich weiß muss es aber in der Zeit sein, in der auch Elterngeld bezogen wird. Ich beziehe es für 1 Jahr, bleibe aber länger zu Hause und mein Mann muß auch den 2.gemeinsamen Monat in dem 1.bezahlten Jahr nehmen. Es ist schön, dass es so geht und auch ganz besonders für das Kleine. Ich wünsch euch eine wunderbare Elternzeit...aber erstmal noch eine schöne Schwangerschaft;-)
Re: Frage zu Elternzeit, Mann und Elternzeit...
Antwort von Maus_2012 am 16.01.2012, 22:28 Uhr
Wir haben das 2008 schon gemacht!
Mein Mann hatte vom Tag der Geburt 1 Monat und dann nochmal nach nem halben Jahr! Er musste nur jeweils ab dem Datum der Geburt nehmen. Wenn das Kind also an nem 10. geboren wird, fängt die Elternzeit immer am 10. an und geht bis zum 9.! Es sind also Lebensmonate und nicht Kalendermonate.
Ihr könntet euch theoretisch die 14 Monate teilen und gleichzeitig 7 Monate nehmen. Dann würde aber die Zahlung nach 7 Monaten aufhören. Wer wieviele Monate nimmt, ist egal. Es hat auch nichts mit dem Mutterschutz zu tun.
Das einzige was der MuSchu bewirkt, ist die Tatsache, dass die Mutter nur 10 Monate Elterngeld bekommt, denn in den ersten beiden MOnaten nach der Geburt bekommt sie ja Mutterschaftsgeld und dadurch erlischt der Anspruch auf Elterngeld. Wer aber kein Mutterschaftsgeld bekommt, bekommt ab der Geburt das Elterngeld.
Elterngeld gibts für max. 14 Monate, Elternzeit gibts für max. 3 Jahre!! Elternzeit beginnt mit der Geburt, Elterngeld beginnt nach dem mutterschutz!
LG
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von juliana87, 30. SSW 12.11.2010
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