Geschrieben von Basketball, 29. SSW am 30.03.2009, 17:26 Uhr |
Frage zu Beschäftigungsverbot/Krankschreibung
Hallo,
ich habe mal eine Frage:
ich bin jetzt bis zum Mutterschutz insgesamt 8 Wochen krankgeschrieben, wegen vorzeitigen Wehen.
Da würde ich ja dann ab der 7. Woche nur noch Krankengeld bekommvolles Gehalt.
Habe aber von jemandem gelesen, dass das Elterngeld durch evtl. weniger Gehalt nicht weniger wird, das die Berechnung, wenn man aufgrund der Schwangerschaft krankgeschrieben ist, diese Tage herausgerechnet werden, kennt sich jemand damit aus, der auch länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist???
Kann ich mir noch nachträglich ein BV ausstellen lasse, denn bin jetzt schon bis zum 09.05. krankgeschrieben.
Lieben Dank für Eure Antworten!
Re: Frage zu Beschäftigungsverbot/Krankschreibung
Antwort von Basketball, 29. SSW am 30.03.2009, 17:31 Uhr
..sorry der Satz war nich richtig zu Ende geschieben...
Da würde ich ja dann ab der 7. Woche nur noch Krankengeld bekommen und bei BV volles Gehalt.
Re: Frage zu Beschäftigungsverbot/Krankschreibung
Antwort von Emily25, 32. SSW am 30.03.2009, 17:47 Uhr
Hi Basketball,
besorg dir die Broschüre Elterngeld und Elternzeit unter publikationen@bundesregierung.de oder bestell sie telefonisch unter 01805778090.
Auf Seite 17 ist genau das erläutert: "Bei der Bestimmung der 12 Kalendermonate werden (...) Monate, in denen aufgrund einer schwnagerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt."
Gruß, Emily
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