Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Goggolinchen am 04.04.2012, 13:54 Uhr

Frage wegen Elternzeit,Partnermonate etc.

Angenommen der Partner nimmt 1 Jahr Elternzeit und die Mutter die Partnermonate....wird dann die 8 Wochen Mutterschutz an die Elternzeit angerechnet? verringert sich dadurch die Zeit?
Wenn es heißt 1Jahr Elternzeit werden ja auch die 8 Wochen Mutterschutz angerechnet,ist das dann bei den 3 Partnermonaten auch so? dann wäre es ja im Grunde nur einer,oder?
Versteht jemand worauf ich hinaus möchte?

 
11 Antworten:

Re: Frage wegen Elternzeit,Partnermonate etc.

Antwort von NAG-Hasi am 04.04.2012, 14:08 Uhr

Die 8 Wochen zählen voll in die Elternzeit, wenn ihr die Partnermonate klassisch machen wollt, heißt das:
8 Wochen Mutterschutz -Mama
10 Monate Elternzeit -Mama
2 Monate Elternzeit - Papa

Das bedeutet, wenn der Papa die "ganze" Elternzeit nimmt:
8 Wochen Mutterschutz-Mama
12 Monate Elternzeit -Papa

Somit ist es eigentlich Beschiss, wenn die Politiker immer von 14 Monaten Elternzeit sprechen, aber naja...

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Re: Frage wegen Elternzeit,Partnermonate etc.

Antwort von NAG-Hasi am 04.04.2012, 14:10 Uhr

Bei 3 Partnermonaten:
8 Wochen Muschu-Mama
1 Monat Elternzeit - Mama
11 Monate Elternzeit -Papa

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Re: Frage wegen Elternzeit,Partnermonate etc.

Antwort von Sarah11.08.11, 24. SSW am 04.04.2012, 14:13 Uhr

Hallo!
Kann man auch als Mutter 8 Wochen Mutterschutz machen u 12 Monate Elternzeit ? weiß das jemand ?
Liebe Grüsse

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Re: Frage wegen Elternzeit,Partnermonate etc.

Antwort von mamame70, 23. SSW am 04.04.2012, 14:15 Uhr

Also, ihr habt zusammen 14 Monate.
Wenn du erst die 8 Wochen Mutterschutz hast, kann dein Mann dann bis zum 1. Geburtstag zuhause bleiben und du dann nochmal die nächsten 2 Monate, oder dein Mann bleibt dann bis zum 14. Monat zuhause.
Ihr könnt aber auch jeder 7 Monate nehmen, oder wie ihr wollt. Hauptsache ist, das beide beteiligt sind, sonst gibt's nur 12 Monate.
Äh, ich hoffe, ich hab das jetzt richtig ausgedrückt.

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Re: Frage wegen Elternzeit,Partnermonate etc.

Antwort von Sarah11.08.11, 22. SSW am 04.04.2012, 14:20 Uhr

Ah super danke . ich wusste bis gerade gar nicht dass die MutterschutzZeit in die Elternzeit fällt . dann mache ich zwölf Monate und mein Mann zwei. muss ich die Eltern zeit erst beantragen wenn der kleine da ist oder schon vorher ?

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Re: Frage wegen Elternzeit,Partnermonate etc.

Antwort von Sarah11.08.11, 24. SSW am 04.04.2012, 14:21 Uhr

Oh 24ssw aber ist ja auch egal

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Re: Frage wegen Elternzeit,Partnermonate etc.

Antwort von mamame70, 23. SSW am 04.04.2012, 14:45 Uhr

Ich glaube, 6 Wochen bevor du die Elternzeit beginnst, also 2 Wochen nach der Geburt spätestens (bin aber nicht ganz sicher).
Aber dein AG kann besser planen, wenn du es ihm möglichst bald sagst, wielange du wegbleibst.
Elterngeld kann man gleich nach der Geburt beantragen, meistens kriegt man die Formulare mit der Geburtsurkunde.

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Re: Frage wegen Elternzeit,Partnermonate etc.

Antwort von NAG-Hasi am 04.04.2012, 14:47 Uhr

Hi Sarah, 8 Wochen Muschu + 12 Monate Elternzeit geht nur, wenn Papa mindestens 2 Monate dieser insgesamt 14 Monate macht oder wenn du Alleinerziehende bist.

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Re: Frage wegen Elternzeit,Partnermonate etc.

Antwort von speku11 am 04.04.2012, 16:16 Uhr

die Frage hab ich mir auch schon gestellt.

Mein Mann möchte den 1.Monat zu Hause bleiben (Elternzeit) und noch 3 Wochen Urlaub nehmen. D.h., die ersten 7 Wochen wäre er zu Hause.
Irgendwann nach ein paar Monaten, wird er dann den 2. Monat Elternzeit nehmen.
Ich nehme 12 Monate.
Kann ich dann meine Elternzeit erst einen Monat bzw. 7 Wochen nach der Geburt beginnen lassen, wenn mein Mann dann wieder arbeitet? Dann würde meine Elternzeit theoretisch bis zum 13.Lebensmonat von unserem Kind gehen, oder?

LG

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Re: Frage wegen Elternzeit,Partnermonate etc.

Antwort von shade1983, 21. SSW am 04.04.2012, 17:07 Uhr

Hallo ihr Lieben!

Nur kurz vorweg zum Verständnis: jeder Elternteil kann in den ersten drei Lebensjahren des Kindes maximal 3 Jahre ElternZEIT nehmen. ElternGELD gibt es für maximal 14 Monate (der eine muss mindestens 2 Monate, der andere entsprechend mehr).

Geht die Mutter direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit, werden die 8 Wochen nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet. D. h. ein Jahr Elternzeit endet in diesem Fall am Tag vor dem ersten Geburtstag des Kindes. Bei 2 Jahren entsprechend ein Tag vor dem zweiten Geburtstag usw. Will man nicht direkt am Geburtstag wieder arbeiten, muss man 1 Jahr und 2 Wochen Elternzeit nehmen, z. B.

Hier mal der Link zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf

So, genug geklugscheißert!
Fröhliches Weiterkugeln!

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Re: Frage wegen Elternzeit,Partnermonate etc.

Antwort von Sarah11.08.11, 24. SSW am 04.04.2012, 19:15 Uhr

Danke für die Info !!! Ganz schön kompliziert . LG

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