Geschrieben von Gummibear, 17. SSW am 04.01.2007, 10:10 Uhr |
frage bezüglich elterngeld wichtig?
hallo wollte mal frage wie das ist wenn man schon früh krankgeschrieben wird so ab 18 woche weil der arbeitgeber keinen schonplatz hat wie ist das mit den eltergeld bekomme ich trotzdem die 67% des nettolohns oder nur den mindestsatz wer kann mir denn mal helfen
Re: frage bezüglich elterngeld wichtig?
Antwort von Lilli67, 32. SSW am 04.01.2007, 10:29 Uhr
Ich hab mir gestern grade den Antrag mit Erläuterungen runtergeladen.
Bei Einkommensverlust wegen ss-bedingter Erkrankung (so nennt sich das) zählen diese Kalendermonate nicht mit. Beispiel:
Mutterschaft ab 25.01.07 / Geburt März07
12 Monate, normal März06-Febr.07
Krankschreibung 20.08.06-08.10.06
Berechnungsmonate Okt.05-Juli05 und Nov.06-Dez06
und davon dann die ca. 67%
LG Lilli
Re: frage bezüglich elterngeld wichtig?
Antwort von Trinchen, 27. SSW am 04.01.2007, 10:37 Uhr
Hallo,
hab gerade gestern im internet dazu gesurft und irgendwo gelesen (weiss leider nicht mehr wo), dass zur Berechnung des Satzes die letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen werden, in denen 'normales' Gehalt gezahlt wurde. D.h. Wenn Du krankgeschrieben oder arbeitsunfähig bist, werden als Berechnungszeitraum die 12 Monate vor der Krankschreibung genommen, (die müssen noch nicht mal am Stück sein)- Es sollte also keinesfalls nur den Mindestsatz geben, wär ja auch ziemlich unfair!
Viele Grüße
Trinchen
Re: frage bezüglich elterngeld wichtig?
Antwort von Schneehuhn, 23. SSW am 04.01.2007, 10:47 Uhr
Hallo Lilli,
hast du die Adresse, wo man den Antrag runterladen kann? Ich hab zwar noch Zeit, aber ich fang schon mal an mit infos sammeln.
LG Schneehuhn
Wo kann man den Antrag runterladen? o.t.
Antwort von Schneehuhn, 23. SSW am 04.01.2007, 10:48 Uhr
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Re: frage bezüglich elterngeld wichtig?
Antwort von Gummibear, 17. SSW am 04.01.2007, 12:24 Uhr
wie ist dann bei beschäftigungsverbot da muss doch der arbeitgeber weiterzahlen oder? wie wird da das mit den eltergeld berecnet
Re: frage bezüglich elterngeld wichtig?
Antwort von Trinchen, 27. SSW am 04.01.2007, 13:40 Uhr
ich hab die infobroschüre wiedergefunden: http://www.elterngeld.net/bayern/Infoblatt.pdf
Da steht auf Seite 6, dass Zeiten mit Beschäftigungsverbot nicht angerechnet werden.