Schwanger - wer noch?

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von FräuleinZuckerschnute, 31. SSW  am 15.11.2011, 22:58 Uhr

Frage - Vaterschaftsanerkennung

Oha...zu später Stunde auch noch sowas ich brauch drinegnd Rat -.- Ich weiß gar ni wie ich schlafen soll heut Nacht!? Also ich habe mich ja in der 5 SsW ca vom Kindapapa bzw Erzeuger getrennt oder er von mir oder wir von uns oder wie auch immer. Nun gut ich hatte nun eigentlich vor zum Jugendamt zu gehen diese Woche um das anzuzetteln das er die Vaterschaft anerkennt, die sollten mir dabei helfen da ich mit ihm keinen Kontakt mehr habe nd somit auch nicht weiß wo er momentan wohnt. BIS EBEN! Der Typ ist nun verheiratet und ist mit deiner Uschi ausgewandert ich schätze Italien den Bildern zu folge. Meine Frage nun: "Wie geht es weiter?" Muss er trotzdem Unterhalt zahlen? Wie ist es mit der VaSchafts Anerkennung und und und?! Vielleicht weiß ja jemand von euch wie das ist oder auch nicht?

 
5 Antworten:

Re: Frage -> Vaterschaftsanerkennung

Antwort von lestate am 15.11.2011, 23:09 Uhr

ich denke vaterschaft muss er anerkennen...die farge ist, wie da die behörden mitarbeiten in dem anderen land...du sagtest du hast eine adresse, da musst du doch wissen welches land das ist?!

das JA kann die anerkennung der vaterschaft anordnen bzw. zur feststellung der vaterschaft vor gericht ziehen...frage ist halt wegen zustelung und allem...ob er dann zahlt is die 2.frage...ob was zu holen ist etc.

würde mich erst anwaltlich beraten lassen...es gibt einen beratungsschein für eine kostenlose beratung

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Re: Frage -> Vaterschaftsanerkennung

Antwort von mf4 am 15.11.2011, 23:16 Uhr

Ich würde beim Jugendamt den Vater angeben mit dem was du hast, Name, alte Adresse usw. und ihn versuchen durch Familie oder Ämter ausfindig zu machen. Wenn er das Kind abstreitet Vaterschaftstest verlangen... wenn er keinen Unterhalt zahlen will dann ist die zuständige deutsche Behörde für Auslandsunterhaltssachen das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Ich befürchte allerdings, dass das unter Umständen auch Kosten verursachen wird und der Unterhalt nicht so einfach eingeklagt werden kann als wäre er nich im Lande.

Frag dazu beim JA nach, die hatten sicher genug solche Fälle und wissen es genauer.

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Re: Frage -> Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Virgillia69, 26. SSW am 16.11.2011, 8:44 Uhr

hallo,
also soweit ich weiss wird es sehr schwer für Dich durch sein Auswandern an die Vaterschaft zu kommen. ich war in einer ähnlichen Situation. in Italien gelten unsere Gesetze nicht.

alles Gute

Virg.

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Re: Frage -> Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Hasi_2012, 21. SSW am 16.11.2011, 16:48 Uhr

Andere Möglichkeit.
die Vaterschaftsanerkennung geht später auch noch.
Beantrage beim JA Unterhaltsvorschuss und gib ihn als Vater an. Das JA holt oder versucht sich das Geld zurück zu holen. Wenn das JA den Titel hat kannst du auf dich übertragen lassen. Damit ist auch die Anerkennung durch :-)

Viel Glück !!!

Männer sind Schweine!!!

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Re: Frage -> Vaterschaftsanerkennung

Antwort von natalia1, 8. SSW am 16.11.2011, 17:39 Uhr

meiner aber nicht!!!!

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