Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lunaa1 am 02.06.2009, 14:26 Uhr

Familienname vom Papi

Liebe Mädels,

bin verheiratet, aber habe mein Name behalten. Wenn Baby kommt, darf er ohne problemen Familienname vom Papa nehmen? Danke

 
6 Antworten:

Re: Familienname vom Papi

Antwort von Judith22, 31. SSW am 02.06.2009, 14:29 Uhr

HI,

ja dürf der krümmel!! Ich bin nicht verheiratet, aber unsere tochter soll, dann den nachnamen vom papa bekommen!! Uns wurde gesagt das, dass kein problem sei!! Also denke ich das es bei verheirateten erst recht kein problem geben dürfte!!

LG Judith

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Re: Familienname vom Papi

Antwort von Lesekultur, 32. SSW am 02.06.2009, 14:30 Uhr

Hallo, wenn man es ausdrücklich erwähnt, dass der Sohnemann den Familiennamen des Vater tragen soll, dann geht es ohne Probleme.

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Ich dachte...

Antwort von huehnchen69 am 02.06.2009, 14:38 Uhr

...man wuerde bereits bei der Heirat, wenn beide den Namen behalten, den Familiennamen bestimmen.
Oder macht man das erst mit dem 1. Kind?

Beste Gruesse,
Sabine

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Ich dachte auch..

Antwort von otter am 02.06.2009, 14:45 Uhr

Das Kind bekommt den Familiennamen. Wofür soll der denn sonst gut sein? Oder habt ihr noch keinen festgelegt? Ich würde mich da nochmal beim Amt erkundigen, das geht im manchen Städten auch per Mail, da brauch man nicht hin.

lg

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Re: Familienname vom Papi

Antwort von Lafayette am 02.06.2009, 15:31 Uhr

Hallo,
das kommt darauf an welchen Namen ihr als Familienname angenommen habt.
Wenn das der Name Deines Mannes ist kein Problem, wenn der Familienname Dein Name ist, dann glaube ich nicht.
Müsstest Du aber mal beim Standesamt nachfragen.
LG

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Re: Familienname vom Papi

Antwort von mameloca am 02.06.2009, 20:15 Uhr

Ist überhaupt kein Problem mit dem Namen. Mein Mann und ich haben bei der Heirat auch jeder seinen Namen behalten. Auf der Eheschließungsurkunde steht drruf "Die Frau führt den Familiennamen XY; der Mann führt den Familiennamen YZ".

Wenn das Kind beim Standesamt angemeldet wird bestimmt man den Nachnamen für's Kind - und damit auch für alle weiteren Kinder aus dieser Ehe.

LG

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