Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Wunschkind2008, 34. SSW am 10.08.2009, 10:05 Uhr

Erziehungszeit beim Arbeitsamt? Kennt sich da jemand aus?

Hallo!

ich gehe ab nächster Woche in den Mutterschutz und hab noch bis Ende des Monats Anspruch auf arbeitslosengeld. Das bekomme ich dann nicht. Logisch. Jetzt weiß ich aber nicht, wie ich mich genau verhalten muss, da ich ja nach dem Mutterschutz theoretisch noch 2 Wochen Arbeitslosengeld bekommen würde, aber ja gar nicht arbeiten will. Muss ich dann Elternzeit beim Arbeitsamt beantragen? Oder verfällt das geld so oder so? Und: weiß einer, wie ich während des Mutterschutzes versichert bin? Noch alleine oder über die Familienversicherung meines Mannes? Puh.......ich steig da nicht durch!!!!!!!!!!!!!!!!!

 
4 Antworten:

Frag bei der Hotline oder beim Sachbearbeiter

Antwort von beckermina, 26. SSW am 10.08.2009, 10:34 Uhr

Frag am besten bei deinem Leistungssachbearbeiter nach oder bei deiner Krankenkasse- vor allem wegen der Versicherung.

Das restliche Alo-Geld bekommst du, wenn du dem Arbeitsmarkt auch wieder zur Verfügung stehst, also wenn du eine Kinderbetreuung sicherstellen kannst und dich bewirbst.

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Danke!

Antwort von Wunschkind2008, 34. SSW am 10.08.2009, 10:50 Uhr

Hab in den sauren Apfel gebissen und mich mit dieser blöden Hotline herumgeschlagen. Das restliche ALG lasse ich dann erstmal ruhen. Dann will ich von denen nix und die nix von mir. Krankenkasse hab ich auch angerufen, hab aber vergessen nach dem Versicherungsschutz zu fragen. Aber ich denke ich bitte die dann einfach gleichzeitig mit dem Antrag auf Mutterschaftsgeld, meinen Versicherungsstatus zu prüfen (Mein Mann ist zum Glück bei derselben Versicherung, so dass es hoffentlich keine Schwierigkeiten gibt).

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Re: Erziehungszeit beim Arbeitsamt? Kennt sich da jemand aus?

Antwort von sibs1 am 10.08.2009, 14:19 Uhr

Hallo,

ich kann Dir nur sagen, wie es bei mir war.

Also mein restliches Arbeitslosengeld verfällt dieses Jahr. Es waren bei mir auch noch knapp 2 Wochen. Ich bin auch mit ALG1 bis an den Mutterschutz ran. Mutterschaftsgeld habe ich in Höhe des ALG1 bekommen. Solange ich Elterngeld erhalten habe (ich habe auf 2 Jahre aufgeteilt) war ich auch kostenlos krankenversichert. Dann habe ich mich über meinen Mann familienversichert. Bei uns hier in Thüringen gibt es im 3. Jahr noch Landeserziehungsgeld.

Ansonsten wurde mir von der Leistungsabteilung meines Arbeitsamtes gesagt, dass ich doch mindestens zwei Jahre mit meinem Kleinen zu Hause bleiben soll, weil mir dann wieder ein Jahr ALG1 zustehen würde. Es ist doch toll, wenn Dir so viel Hoffnung auf einen Job gemacht wird.

LG Sibs

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Re: Erziehungszeit beim Arbeitsamt? Kennt sich da jemand aus?

Antwort von PhiSa, 21. SSW am 10.08.2009, 15:31 Uhr

Du bekommst ganz normal ALG bis du in den Mutterschutz gehst.

Heißt, würdest du am 18.8. in den Mu.Sch. gehen, ist dein letzter ALG-Tag der 17.8.

Du bekommst automatisch eine Abmeldung und wirst danach auch keine Gelder mehr bekommen, bist du dich wieder arbeitslos meldest.
Du bekommst die Abmeldung automatisch, weil du deine Schwangerschaft ja dem Arb.Amt mitgeteilt hast (Kopie Mutterpass) - gehe ich mal von aus.

In der Elternzeit bist du kostenlos versichert über das Elterngeld.

Danach mußt du dich eben wieder arbeitslos melden oder arbeiten gehen oder familienversichern oder privatversichern oder weiß der Geier was.

Wenn du wieder ALG erhalten möchtest, dann mußt du dich nach der Elternezeit ganz normal arbeitslos melden.

Während des Mutterschutzes bist du kostenlos über die KK versichert.

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