Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Knirps am 14.11.2010, 19:11 Uhr

erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz???

Hallo zusammen..

wenn ich den Antrag auf Erziehungszeit beim Arbeitgeber stelle..
muss ich dann (wenn ich 2 jahre angeben will) ab geburt des Kindes oder ab ende des Mutterschutzes angeben?????

Danke für eure Hilfe

 
8 Antworten:

Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz???

Antwort von schnubbi am 14.11.2010, 19:25 Uhr

Wohnst du in Deutschland?

Dann heißt es "Elternzeit". Und Elternzeit muss nicht beantragt werden, sondern man meldet sie an.

Die Zeit zählt ab Geburt. Da du aber nach der Geburt 8 Wochen in Mutterschutz bist, wird der Mutterschutz von der Elternzeit abgezogen. Sprich: Es sind in deinem Wunschfall zwei Jahre ab Geburt, aber es nennt sich erst ab Ende des Mutterschutzes Elternzeit.

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Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz???

Antwort von Ephegenia, 21. SSW am 14.11.2010, 19:33 Uhr

Ich muß es nach der Geburt des Kindes angeben. Habe auch 4 Wo. dafür zeit.

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richtig so?

Antwort von Knirps am 14.11.2010, 20:10 Uhr

ja elternzeit.. habe ich ja auch gemeint sorry!

also gebe ich in dem schreiben an wenn sie 01.11. geboren ist vom 01.11.10 - 01.11.12 ???

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Re: richtig so?

Antwort von schnubbi am 14.11.2010, 20:23 Uhr

Ich habe geschrieben:

"Hiermit melde ich fristgerecht Elternzeit für mein Kind xxx, geboren am xxx, vom letzten Tag des Mutterschutzes bis zum xxxxxx (1 Tag vor dem 2. Geburtstag) an.

Gemäß §16 BEEG behalte ich mir vor, das dritte Jahr nach Bedarf an diese Zeit anzuhängen. Darüber werde ich sie selbstverständlich fristgerecht (sieben Wochen vor Ablauf der zweijährigen Elternzeit) informieren.

Bitte bescheinigen Sie mir diese Anmeldung."

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Re: richtig so?

Antwort von kidadaki, 33. SSW am 14.11.2010, 20:26 Uhr

Lt. meinem Arbeitgeber muß ich Schreiben der 1. Tag nach Mutterschutz stehen, bis 1 Tag vorm Geburtstag. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber muß man am Geburtstag beginnen. Bei meinem vorherigen AG brauchte man erst den Tag darauf wieder anfangen...

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Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz???

Antwort von Puschi83 am 14.11.2010, 20:46 Uhr

Elternzeit beginnt doch ab dem Tag der geburt, oder wie????

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Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz???

Antwort von Sasumm am 14.11.2010, 22:04 Uhr

Ja schon, aber du hast ja noch mind. die 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung, wo frau nicht arbeiten darf. Daher beginnt die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz und muss demzufolge auch erst 7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes - in der Regel innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim Arbeitgeber angemeldet werden.

lg Sasumm

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Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz???

Antwort von Puschi83 am 14.11.2010, 22:11 Uhr

habe aber gelesen, ab Beginn der Geburt bis einen Tag vor dem 1.geburtstag, wenn man ein Jahr nimmt.....also ein Jahr,sonst ist man ja 14 Monate nach der Geburt zu hause, das wäre ja unlogisch.....dann bräuchten viele ja keine 2 Monate zusätzlich nehmen....aber da kommen ja viele mit durcheinander.....

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