Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von yvonne79, 35. SSW am 14.08.2006, 13:14 Uhr

Erziehungsgeld

Hallo,
wollte mir gerade mein Erziehungsgeld im Internet ausrechnen lassen und nun weiß ich nicht ob ich bei Gehalt beide eintragen muss. Meins und das von meinem Freund, dann wenn ja komme ich über diese Grenze und dann soll ich gar nicht´s bekommen, das kann doch gar nicht sein. Wie sollen wir das schaffen? Bin heute eh schon den ganzen Tag am heulen und nun auch noch das, bin echt am verzweifeln. Bitte hilft mir.

 
7 Antworten:

Re: Erziehungsgeld

Antwort von Tamee&Jana, 34. SSW am 14.08.2006, 13:20 Uhr

Hallo,

bei der Berechnung des Erziehungsgeldes, werde beide Einkommen angerechnet für das Jahr, idem das Kind geboren ist.

Wenn du in Erziehungsurlaub gehst und dann nicht mehr arbeitest, gibst Du das ja bei dem Antrag an und das wird dann auch berücksichtigt.

ab dem Tag, wo dir das erziehungsgeld zustehen würde, bist Du dann ja vermutlich in Elternzeit. Das berücksichtigen diese Rechner nicht, im antrag wird das allerdings eingetragen

LG
Tamara

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Re: Erziehungsgeld

Antwort von Leonie03, 22. SSW am 14.08.2006, 13:51 Uhr

Wo gibts denn den rechner?

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Re: Erziehungsgeld - Omlinerechner

Antwort von Lena_1977, 13+5. SSW am 14.08.2006, 14:45 Uhr

schau mal unter

http://www.bmfsfj.de/Elternzeitrechner/

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Re: Erziehungsgeld

Antwort von carmen75, 35. SSW am 14.08.2006, 14:52 Uhr

Hallo,

doch, leider gibt es das!
Mich macht es auch völlig fertig, denn uns steht auch kein cent Erziehugnsgeld zu!
Das bedeutet mein Gehalt ist einfach weg und wir dürfen schauen wie wir klar kommen!
Manch einer sagt vielleicht: ok, dafür verdient ihr dann zu gut!
Was ist schon "zu gut verdienen"? Demnach haben wir ja auch einen anderen Lebensstandard.
Ich weiss auch nciht, wie es bei uns weitergehen soll!
Für mich bedeutet es, dass ich gezwungen bin, schnellst möglich wieder zu arbeiten!
Carmen

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Re: Erziehungsgeld

Antwort von mejalna, ET+6. SSW am 14.08.2006, 15:52 Uhr

Hallo, als Berechnungsgrundlage für das Erziehungsgeld zählt das Jahr bevor das Baby geboren wird, sprich 2005.
Wenn du da auch voll berufstätig warst musst du dein Gehalt ebenfalls mit angeben.
Ausgegangen wird ja von den Bruttogehältern, davon werden die Werbungskosten abgezogen und davon dann nochmal ein pauschalierter Freibetrag von 19%.
Allerdings weiß ich nicht wo die Grenze liegt, dass man überhaupt nichts mehr bekommt. Wenn ihr etwas über dem Betrag liegt heisst das ja erst nur, dass ihr nicht den vollen Betrag bekommt.
Geht doch am besten mal zu eurem Judendamt die rechnen euch genau aus was ihr bekommt.


LG Nicole

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Re: Erziehungsgeld

Antwort von jori am 14.08.2006, 17:39 Uhr

Hallo,
ich war bei der Erziehungsgeldkasse und hab bei der Sachbearbeiterin nochmal genau nachgefragt, also: Für Babys im Jahr 2006 gilt das Gehalt von 2005, ABER es werden nur beide Gehälter berechnet, wenn beide auch arbeiten.

Bleibst du nach dem Mutterschutz zuhause, wird dein Gehalt überhaupt nicht mitberechnet. Nur das deines Mannes von 2005.

(Ausnahme: Mutterschutzzeit wegen Mutterschutzgeld)

Die Sorgen, dass es dennoch eng werden kann, hast du aber nicht alleine *kopfhoch*

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@jori

Antwort von Biene78, 33. SSW am 14.08.2006, 19:23 Uhr

Danke fürs nachfragen! Dann bleibt mir ja doch noch Hoffnung, das wir wenigstens im ersten 1/2 Jahr was bekommen.

LG Biene

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