Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Jule77, nix mehr. SSW am 01.09.2005, 23:49 Uhr

Erziehungsgeld

Ich habe gerade meinen Erziehungsgeldantrag vorliegen. Ich soll meinen Einkommenssteuerbescheid für das letzte Kalenderjahr beifügen als Antragsteller sowie den des Partners aber warum meinen wenn ich doch während des Bezuges von Erziehungsgeld nach der Geburt des Kindes nicht arbeite? Was interessiert die was ich letztes Jahr verdient habe? Warum ist das für die interessant?

 
6 Antworten:

Re: Erziehungsgeld

Antwort von effidream am 02.09.2005, 7:19 Uhr

guten morgen ;)

das erziehungsgeld für das erste lebensjahr wird aus dem jahr vor der geburt des kindes berechnet. bis zum 7ten lebensmonat des kindes bekommst du das erziehungsgeld voll und danach darfst du nicht über einem bestimmten freibetrag liegen (hab ihn leider nicht im kopf).

für das zweite lebensjahr des kindes wird das erziehungsgeld nach dem einkommen des geburtsjahres berechnet und du musst dann wieder einen neuen antrag stellen. den neuen antrag kannst du frühestens mit dem 9te lebensmonat des kleinen stellen.

liebe grüße

steffi

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Das stimmt nicht so ganz....

Antwort von Manuela23HH, fertig seit 16.06.05. S am 02.09.2005, 8:23 Uhr

Das stimmt nicht das man das Geld immer bis zum siebten Monat voll bekommt.
Ich bekomme nur 3 Monate Erziehungsgeld weil wir zu viel verdienen.

LG Ela

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Re: Erziehungsgeld

Antwort von Cornflake am 02.09.2005, 8:54 Uhr

Dein Einkommenssteuerbescheid ist für die deshalb interessant, weil du ja auch noch andere Einkünfte haben könntest (aus Vermietung, Kapitalvermögen o.ä.), und diese müssten bei der Berechnung des Erziehungsgeldes berücksichtigt werden.

LG Cornflake

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Re: Erziehungsgeld

Antwort von k102de, 22. SSW am 02.09.2005, 9:56 Uhr

im ersten halben jahr gibt es auch eine grenze für erziehungsgeld - diese liegt bei 30000 euro jahreseinkommen. wenn du / ihr darüber liegt, bekommt ihr weniger oder nix.

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Re: Erziehungsgeld

Antwort von Lotti27, 31. SSW am 02.09.2005, 10:54 Uhr

Jule geht es darum warum die wissen wollen was man im Vorjahr verdient hat. Schließlich hat man ja das Geld nicht mehr zur Verfügung wenn das Würmchen da ist. Das verstehe ich nämlich auch nicht!
LG

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ist für die gar nicht interessant,WENN...

Antwort von pittiplatsch80, nix mehr seit 250705 am 02.09.2005, 11:55 Uhr

du im antrag ankreuzt,dass du im erziehungsgeldbezugszeitraum NICHT!!! arbeitest!!!
könntest du ja theoretisch und dann würden sie dein einkommen im bezugszeitraum natürlich auf die grenze mit anrechnen!!!brauchst keinen von dir beifügen,wenn du nicht arbeitest,war bei mir auch so...
noch ein kleiner tipp: solltet ihr im daruaffolgenden jahr über der grenze liegen,reicht einfach den alten bescheid nochmal ein u. sagt,ihr hättet noch keine steuererklärung gemacht u. noch keinen bescheid.nehmen die auch an u. ihr müsst nix nachliefern!!

lg pitti

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