Geschrieben von Jule77, 36. SSW am 22.06.2005, 22:34 Uhr |
Erziehungsgeld
Ich habe gerade den Erziehungsgeldantrag vorliegen und den Einkommenssteuerbescheid, ist es richtig, daß man bei der Summe der Bruttoeinkünfte vom Einkommenssteuerbescheid 2004 24% pauschal abziehen darf um auf den maßgebenden Betrag für das erziehungsgeld zu kommen? Und wenn man z.B ab dem 7. Monat dann noch über 16500 €/Jahr hat vom mehrbetrag 5,2% (wenn man 2 jahre 300 € nimmt) oder beim Budget ( wenn man 1 Jahr 450 € nimmt) 7,2% abgezogen kriegt vom vollen Satz, d.h wenn die Summe der Einkünfte 19000 € beträgt, ist die Diff. 2500 €davon 5,2% ( bei 300 €) sind 130€, geteilt durch 12 Monate wären 300 € abzgl. ca.11 €, also bekommt man z. B nur 289 € ab dem 7.Monat? Oder habe ich es doch nicht richtig kapiert?
Re: Erziehungsgeld
Antwort von Carrie1978, 33. SSW am 23.06.2005, 8:54 Uhr
Hallo,
leider wird der prozentuale Mehrbetrag, also in deinem Falle die 130 € vom mtl Regelbetrag abgezogen, und nicht vom gesamten Jahr!!! also beträgt der mtl Auszahlungsbetrag nur noch 170 € (bei 300)
hier ein Beispiel http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/erziehungsgeld_wochenthema.html
im Erziehungsgeldantrag müßte auf der linken Seite auch ein solches Rechenbeispiel vorhanden sein.
das mit den 24% welche pauschal vom Brutto abgezogen werden, habe ich auch so kapiert...
hoffe ich konnte helfen
viele Grüße