Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Löwenmädchenmama, 19. SSW am 13.03.2019, 11:15 Uhr

Elternzeitfrage

Mal eine vlt etwas doofe Frage von mir. Mein Mann und ich haben von meinen Eltern quasi einen Monat Elternzeit geschenkt bekommen, bzw. Sie zahlen uns beim nächsten mal den Verdienstausfall den mein Mann hat wenn er einen Monat Elternzeit nimmt (Ich nehme so oder so 2 Jahre) er würde dann wenn das Baby schon ein paar Monate alt ist, ein Monat lang Zuhause bleiben. Nun geht es darum wie das mit dem Zeitpunkt ist. Ist meine Annahme richtig das wir nicht z.B. sagen können mein Mann nimmt sich den kompletten März frei (also vom 1.3-30.3) sondern wenn das Kind z.b. am 5.8. kommt wir dann vom 5.3-5.4 den Monat haben?
Ich frage weil mein Mann es mit seinem Team möglichst früh besprechen will und die zweite Variante doch etwas kurzfristiger ist, ich weiß ja nicht wann genau das Baby kommt... .

 
10 Antworten:

Re: Elternzeitfrage

Antwort von Felica am 13.03.2019, 11:31 Uhr

Wenn dein Mann einfach nur EZ nimmt, kann er Zeitpunkt und Dauer frei wählen. Von Geburt an bis zum 3ten Geburtstag bzw in bestimmten Fällen darüber hinaus bis zum 8ten Lebensjahr.

Will er auch EG beziehen um den Verdienstausfall wo aufzufangen, dann muss er mindestens 2 Lebensmonate nehmen innerhalb der ersten 14 Monate nach Geburt. In dem Fall also wenn das Kind an einem 5ten geboren wurde immer vom 5ten bis zum 4ten des darauf folgenden Monats.

In beiden Fällen muss das Kind aber erst einmal geboren werden. Er kann keine EZ vor Geburt nehmen, sondern frühstens ab Geburt. davon ab muss er 7 Wochen vor Antritt diese dem AG mitteilen.

Ihr müsst also trennen zwischen ElternZeit und ElternGeld. Frage wäre also was genau plant ihr. Festlegen müsst ihr euch auf jeden Fall.

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Re: Elternzeitfrage

Antwort von Löwenmädchenmama am 13.03.2019, 12:49 Uhr

danke das beantwortet meine Frage prima! Aber heißt das wenn er Elterngeld, also die Partnermonate nehmen will muss er dann 2 Monate nehmen und "nur" einer geht nicht?

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Re: Elternzeitfrage

Antwort von Felica am 13.03.2019, 12:55 Uhr

Genau, er muss dann 2 nehmen. Nimmt er weniger, muss er das EG zurück erstatten.

Wenn die Eltern aber ihm das Gehalt für einen erstattet, er etwa 67% vom Staat bekommt, sollte das ja kein Ding sein. ich glaube eher nicht das die Eltern was dagegen haben wenn er 2 statt nur den einen nimmt und dann deren Geschenk für beide nutzt, oder

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Re: Elternzeitfrage

Antwort von Löwenmädchenmama am 13.03.2019, 13:17 Uhr

Mist... . Ne das ist dann gar nicht so eine finanzielle Frage aber mein Mann kann (und will auch nicht) unmöglich zwei Monate bei der Arbeit fehlen, blöd.

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Re: Elternzeitfrage

Antwort von Charly0815 am 13.03.2019, 13:51 Uhr

Meines Wissens müsste es aber möglich sein, die zwei Monate zu splitten, also zwei Mal einen Monat Elternzeit zu nehmen.
Alternativ könnte er doch im zweiten Monat nur reduzieren und nicht ganz aussteigen, das sollte auch möglich sein. Natürlich bekommt er Elterngeld dann nur auf den Verdienstausfall des vollen Gehalts gegenüber dem halben bspw. .

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Re: Elternzeitfrage

Antwort von Felica am 13.03.2019, 14:15 Uhr

Dann sollte er den zweiten Monat reduzieren. Wobei ich denn dann auch splitten würde. Sprich, er nimmt einen Monat Basis-EG, bleibt komplett daheim. Und den 2ten Monat splittet er in EG Plus und arbeitet dafür 2 Monate in TZ von 15-30 Stunden. Bekommt dann in den beiden Monaten halbes EG über den Verdienstausfall. Er kann das auch mit einem Monat machen dann als Basis-EG, dann bekommt er aber weniger EG weil die Freigrenzen geringer sind.

Sagt ja niemand das man in EZ und mit EG nicht arbeiten darf.

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Re: Elternzeitfrage

Antwort von Charly0815 am 13.03.2019, 15:53 Uhr

Aber wenn er drei Monate nimmt bleiben für die Mutter nur noch 11 Monate Elterngeld übrig, wenn er nur die zwei nimmt hat sie 12 Monate, denn insgesamt bekommen sie ja nur 14 Monate, es sei denn, sie ziehen es mit halbem Elterngeld über die doppelte Zeit, oder mache ich da jetzt einen Denkfehler?

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Re: Elternzeitfrage

Antwort von misses-cat am 13.03.2019, 15:57 Uhr

Nein er nimmt einen Basis elterngeldmonat und splittet den zweiten Basis Monat in zwei Elterngeld Plus Monate.
Eine Mutter kann ja auch aus 11 Basis Monaten 22 plus Monate machen.
Die Mutter hätte immer noch 12 Basis Monate

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Re: Elternzeitfrage

Antwort von Felica am 13.03.2019, 20:04 Uhr

Misses-cat hat es schon beschrieben. 2 EG Plusmonate entspricht 1 Basismonat.

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Re: Elternzeitfrage

Antwort von Tante_Erna am 14.03.2019, 9:57 Uhr

Den Männer fällt es häufig schwer sich vorzustellen, einen Monat oder zwei in elternzeit zu gehen. Aber wenn man die beiden Monate splittet und z.B. bei Geburt im Mai 2019 einen Monat Elternzeit im Mai 2019 und einen im März 2020 nimmt, dann ist das gut verteilt und eher wie zwei längere Urlaube und lässt sich in jedem Job realisieren, wenn man denn wirklich will!

Die Zeit mit den kleinen ist so wertvoll, das sollten die Papas Teil dran haben.

Ich wünsche euch, dass ihr eine Lösung findet mit der ihr alle glücklich sein könnt

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