Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von pinkett, 30. SSW am 02.10.2007, 10:44 Uhr

Elternzeit wer kennt sich aus????und Mutterschaftsgeld!!!

hallo ihr leiben,

habe da mal ein paar fragen, ich hoffe ihr könnt mir da helfen!

erstmal fägt am 1.11. mein mutterschutz an.

so wann muss ich elternzeit beantragen?
kann ich drei jahre beantragen oder nur 2 jahre?
möchte gerne 3 beantragen aber evtl nach einem jahr wieder einsteigen, wenns gut läuft!

so nun zum mutterschaftsgeld...meine hebamme meinte ich bekomme von´m fa nen gelben schein den ich bei der kk einreichen muss....
war letzte woche bei meinem fa und der meinte er hätte nichts damit zu tun ich soll mich an die kk wenden, dass habe ich dann getan und die schickten mich wieder zum fa wegen diesem gelben schein.....

da angekommen wusste die erst nicht was ich wollte ...ich soll bei der nächsten vu noch mal kommen wegen diesem schein....

könnt ihr mich mal bitte aufklären was ich jetzt wo einreichen muss fürs mutterschaftsgeld....
man muss das doch spätestens 7 wochen vor et einreichen, bald ist die zeit um....

lg pinkett

 
5 Antworten:

Re: Elternzeit wer kennt sich aus????und Mutterschaftsgeld!!!

Antwort von pustekuchen, 37. SSW am 02.10.2007, 11:01 Uhr

Keine Angst. Den gelben Schein bekommst du erst ab der abgeschlossenen 33. Woche. Du hast also echt Zeit.
So wie ich das rauslese gehst du arbeiten?
Sobald dir dein FA den Schein ausgestellt hat ( den musst du dann hinten ausfüllen) schickst du den an deine KK und die wenden sich direkt an deinen Arbeitgeber.

LG
pustekuchen

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Re: Elternzeit wer kennt sich aus????und Mutterschaftsgeld!!!

Antwort von superdad, nix mehr seit 1.8.. SSW am 02.10.2007, 11:02 Uhr

Hallo,
also du bekommst frühstens 7 Tage vor deinem Mutterschutz, also 1.11. von deinem Arzt einen Gelben Schein "Antrag auf Mutterschutzgeld" ausgehändigt, da musst du auf der Rückseite deine Daten eintragen und dann ab zur KK. Die rechnen deine Mutterschutzgeld aus und setzen sich von alleine mit deinem Arbeitgeber in Verbindung.
Du kannst nur Erziehungsurlaub kannst du bis 14 Tage nach der Geburt bei deinem Arbeitgeber schriftlich einreichen. Du kannst den eingereicht nicht verkürzen außer in dringenden Fällen wie Scheidung, Tot etc. Kannst ihn aber evtl. nach Absprache mit Arbeitgeber verlängern. Noch Fragen?

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Re: Elternzeit wer kennt sich aus????und Mutterschaftsgeld!!!

Antwort von pinkett, 30. SSW am 02.10.2007, 11:14 Uhr

ja ich gehe normal arbeiten bin aber seit der 5.ssw krank geschrieben.

also muss ich jetzt noch gar nichts beim arbeitgeber einreichen bezüglich der elternzeit?

und was ist wenn das kind später kommt?
wenn man die elternzeit schriftlich einreichen muss?

lg pinkett

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Re: Elternzeit wer kennt sich aus????und Mutterschaftsgeld!!

Antwort von JoSiJa, 12. SSW am 02.10.2007, 11:21 Uhr

Elternzeit kannst du bis 2 Wochen nach der Geburt einreichen. Du solltest dich jedoch besser bei deiner Personaldienststelle erkundigen, wie das mit der Beantragung der Dauer und den Fristen der Verlängerung (Achtung! Es gibt nur eine bestimmte Anzahl, ich glaube 2, von Verlängerungen!) aussieht. Als Beamtin hatte ich bestimmte Vorgaben, die ich einhalten musste. Jedoch auch bestimmte schützende Fristen für mich und mein Kind. Ich musste bei meinem ersten Kind wieder nach 6 Monaten einsteigen, da mein Mann arbeitslos war. Habe die beantragte Elternzeit daher nach 8 Wochen abbrechen müssen, das war sehr traurig. Du hast innerhalb der ersten drei Lebensjahre deines Kindes bestimmte Schutzansprüche, was die Fristen betrifft, auch was die Verlängerung der Elternzeit betrifft.

Viel Glück!

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nee jetzt noch nicht.

Antwort von nicol, 32. SSW am 02.10.2007, 16:24 Uhr

Elternzeit kannst Du meines Wissens erst beantragen, wenn Dein Kind da ist. Dann aber wie gesagt möglichst rasch bis 14 Tage nach Geburt.
Elternzeit kann sowohl verkürzt als auch verlängert werden, aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Du mußt Dich für die ersten 2 Jahre nach Geburt festlegen.

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