Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ayla-Nadine, 7+2. SSW am 03.09.2007, 11:53 Uhr

Elternzeit... Können beide gleichzeitig...

...eine Weile zu hause bleiben??
Also Konkret: Kann mein Mann mit Elternzeit zu hause bleiben, während der ersten 4 Wochen. Da fälle ich doch noch unter den Mutterschutz...

 
8 Antworten:

kann er eigentlich machen, aber...

Antwort von two_kids am 03.09.2007, 12:09 Uhr

...wenn er während deinem mutterschutz elternzeit nimmt, bekommt ihr keine 14 monate elterngeld, sondern nur 12 monate.

lg two_kids

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Re: kann er eigentlich machen, aber...

Antwort von Ayla-Nadine, 7+2. SSW am 03.09.2007, 12:16 Uhr

*grrr*
Aber das geht nicht anders weil ich sonst mit 2 Kindern allein wäre!!!

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Re: Elternzeit... Können beide gleichzeitig...

Antwort von sibs, nix mehr seit 26.2.. SSW am 03.09.2007, 12:20 Uhr

Hallo,

Dein Mann kann die ersten 4 Wochen zu Hause bleiben. Er bekommt dann Elterngeld. Wenn Du Mutterschutzgeld bekommst, dann bekommst Du eh nur 10 Monate Elterngeld. Man kann zusammen Elternzeit nehmen.

LG Sibs

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Re: Elternzeit... Können beide gleichzeitig...

Antwort von jokasilemi, 39. SSW am 03.09.2007, 12:42 Uhr

wir bekommen unser 4. kind und mein mann nimmt die ersten beiden monate elternzeit, er beantragt auch für diese 2 monate das elterngeld und geht 30 stunden die woche arbeiten.
14 monate elterngeld gibt es nur, wenn der andere partner wenigsten 8 wochen, d.h für 2 monate in elternzeit geht.

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aber nicht, wenn

Antwort von two_kids am 03.09.2007, 13:12 Uhr

der mann seine elternzeit in den mutterschutz der frau legt. dann gibt es trotzdem nur 12 monate elterngeld.

lg two_kids

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Re: aber nicht, wenn

Antwort von jokasilemi, 36. SSW am 03.09.2007, 14:37 Uhr

ja, das stimmt. aber für uns ist es so die beste lösung. gerade hat die schule wieder angefangen, dass baby kommt in den nächsten tagen, so dass wir die lösung papa-elternzeit während der mutterschutzfrist am besten fanden. haben uns da auch mit etlichen, auch fachleuten drüber unterhalten.
außerdem wird mein mann für die ersten beiden monate das elterngeld beantragen und ich für die Lebensmonate 1-12 mit einer auszahlungsstreckung bis zu den 24 moonaten. auch wenn ich nur das minimum bekommen, da ich nur teilzeit gearbeitet habe, ist es für uns so die beste lösung. bis zum 2. geburtstag wenigstens ein bissel geld, ab dem 2. geb. dann das landes-elterngeld.

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Re: aber nicht, wenn

Antwort von kabunovi am 03.09.2007, 16:15 Uhr

Du wirst dann aber erst Elterngeld ab dem dritten Monat bekommen, weil ihr nicht gleichzeitig Elterngeld beziehen könnt. Zusammen Elternzeit ja, zusammen Elterngeld geht nicht (weiß ich aus eigener Erfahrung).

LG, Katja

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Re: Elternzeit... Können beide gleichzeitig...

Antwort von Cornflake am 03.09.2007, 23:13 Uhr

Hallo Ayla-Nadine,

es gibt eine sehr lesenswerte Broschüre vom BMFSFJ zum Thema: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=89272.html

Da steht's genau erklärt. Ja, dein Mann kann ab der Geburt mit Elternzeit zu Hause bleiben, er muss es allerdings rechtzeitig (sieben Wochen vor dem berechneten Termin) beantragen. Wenn dein Kind dann ein paar Tage früher kommt, kann er wohl trotzdem erst ab dem berechneten ET zu Hause bleiben, aber immerhin!

Und ihr könnt auch gleichzeitig Elterngeld bekommen! Und es stimmt auch nicht, dass ihr dann weniger Elterngeld bekommt - dein Mutterschaftsgeld für die acht Wochen nach der Geburt werden dir nämlich auf jeden Fall auf das Elterngeld angerechnet, auch wenn du es für diese Zeit nicht extra beantragst.

Viele Grüße
Cornflake

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