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von mamanoel, 23. SSW  am 26.02.2014, 14:19 Uhr

Elternteil bei Selbstständigkeit

Wenn unser Kind im Juli zur Welt kommt, werde ich für 12 Monate in Elternzeit gehen. Mein Mann würde auch gerne 2 Monate Elternzeit nehmen, er ist aber selbstständig. Er würde zb Dezember und Januar nehmen, weil sein Job eher im Sommer Saison hat und die Wintermonate eh immer etwas Flaute ist.

Nun zu meinen Fragen...
"Darf" auch er als Selbstständiger 30Std/ Woche arbeiten? Denn er hat 2 Angestelte, wird aber sicherlich ab und zu mal in der Firma nach den rechten schauen. Oder darf er das als Chef auch so, ohne das ihn da jemand ansch...kann?
Wenn ich dann irgendwann meinen Antrag ausfülle, wird das für meinen Mann im gleichen Anrag gestellt oder brauch ich da was zusätzliches?
Wie läuft da die Berechnung? Von seinen "Einnahmen" oder von seinem "Reingewinn"?

Ist zwar nicht unser erstes Kind, aber das erste wo mein Mann selbstständig ist und evtl. auch "seine" 2 Monate in Anspruch nehmen möchte.

Danke und LG

 
8 Antworten:

ach meinte natürlich Elternzeit

Antwort von mamanoel am 26.02.2014, 14:19 Uhr

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Re: Elternteil bei Selbstständigkeit

Antwort von tamtamgo am 26.02.2014, 14:46 Uhr

Also so wie ich das Weiss bekommt man da nichts extra ausser dem mindestsatz... Aber würde mal eine Email an die Elterngeldstelle schicken
Lg

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Re: Elternteil bei Selbstständigkeit

Antwort von Rattenpack am 26.02.2014, 15:13 Uhr

Ich bin auch Selbstständige.
Mein Elterngeld wird nach dem Gewinn meiner letzten Steuerabrechnung ermittelt, Zahlungen, die ich während des Bezugs erhalte, werden angerechnet, dafür wird ein monatliches Durchschnittseinkommen ermittelt.
30 St. arbeiten darfst du auch als Selbstständiger, du gibst im Antrag an, ob und wie viel du zu arbeiten planst.

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Re: Elternteil bei Selbstständigkeit

Antwort von aprilagain am 26.02.2014, 15:26 Uhr

Hallo,
mein Mann ist ach selbständig, allerdings ohne Angestellte.
Ihm steht auch Elterngeld zu (und auch nicht nur der Mindestsatz), aber das beantragen ist ein Haufen Arbeit. Grundlage ist sein Einkommenssteuerbescheid für das Jahr vor der Geburt (müsste bei euch dann 2012 sein!) In der Zeit in der er in Elternzeit ist, darf er keine Einnahmen und Ausgaben haben, oder ihr musst eine EÜR machen, die vom Steuerberater beglaubigt werden muss, ist er Bilanz-pflichtig, muss eine solche für die zwei Monate erstellt werden, dann wird's noch komplizierter.... (zumindest für mich, die nur Grundkenntnisse in BWL hat).
Außerdem muss angegeben wie er ersetzt wird, in der fehlenden Zeit. Wenn er Angibt, dass er selbst bis zu 30 Stunden arbeitet, bekommt er das Elterngeld nur anteilig.... Ist er allerdings mit nem festen Gehalt bei sich selbst angestellt, gibt eigentlich kaum ein Unterschied zu uns normalos...
Wenn du noch Fragen hast, frag einfach, hab mich ne Weile mit dem Thema beschäftigt. Quelle meiner Infos: L-Bank!
Ich selber bin grad noch beim beantragen, mal schauen was rauskommt.
Beim ersten Kind haben wir nur den Mindestbeitrag beantragt, weil uns alles andere zu komplex für 2 Monate und Steuerberater ja auch immer noch Geld wollen ;(
lg sabrina

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Re: Elternteil bei Selbstständigkeit

Antwort von naphro am 26.02.2014, 16:54 Uhr

Mein Mann ist auch selbständig und hatte bei allen Kindern Elternzeit genommen. Wichtig ist wirklich dass er in der Zeit keinen Geldeingang hat!
Ich weiss nicht wie es ist wenn er Angestellte hat und evtl eine GmbH o.ä hat, mein Mann ist freiberuflich tätig.
Beantragen kannst Du die Zeit gleich mit deinem Antrag oder ich glaub man kann vermerken dass es nachgereicht wird.
Ich würde mich da genauestens informieren, denn das Amt ist recht schnell damit das Elterngeld wieder zurückzufordern!

Mein Mann hat teilweise dann 1-2- Monate vor der Elternzeit keine Rechnungen geschrieben, sondern erst wieder am Ende seiner Elternzeit damit in der Zeit auch wirklich kein Geld rein kommt.

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Re: Elternteil bei Selbstständigkeit

Antwort von KatjaB78 am 26.02.2014, 18:31 Uhr

Das was die anderen hier schon geschrieben haben, ist ganz wichtig: dein Mann darf keine Geldeingänge haben, also keine Rechnungen schreiben!
Mein Mann hat damals nur den Mindestsatz bekommen.....hatten wir uns anders vorgestellt
Ansonsten findest du bestimmt noch viel raus, wenn du googelst.

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Re: Elternteil bei Selbstständigkeit

Antwort von aprilagain am 26.02.2014, 19:14 Uhr

Genau so haben wir das auch gemacht! ;)

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Dankeschön...

Antwort von mamanoel am 26.02.2014, 19:40 Uhr

...das hat mir schon sehr weitergeholfen!

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