Geschrieben von Millanoma, 17. SSW am 06.06.2011, 9:52 Uhr |
Elterngeldfrage
hallo zusammen,
ich frage mal in die Runde bezüglich des Elterngeldes.
Mein Situation ist folgende:
ich arbeite 25 Stunden die Woche an 4 Tagen.
Stand momentan, mein arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet und gründet parallel eine neue Firma (Wie genau er das macht weiss ich nicht).
Doch es ist so, dass er die kompletten Mitarbieter übernimmt.
Auch mich. Hört sich jetzt zwar alles nicht schlimm an, ist es aber. Wir sind nur zu dritt und eine davon ist schon seit einem halben jahr krank und ich muss alles erledigen und vom Chef sieht und hört man auch nichts.
Es ist eine sehr anstrengende Situation bei uns in der Firma und ich leide "kopfmässig" und auch körperlich sehr darunter. Kann jetzt nicht so ins detail gehen - wäre dann zu viel..
Auf jeden Fall war ich schon anfangs der SS 2 Wochen krank wegen extremer Übelkeit und auch nun war ich eine Woche zu Hause,weil es mir einfach nicht gut geht.
Heute gehe ich wieder zur FA. und eigentlich haeb ich schon wieder den Horror vor morgen wenn ich wieder arbeiten gehen muss.
was würdet ihr an meiner stelle tun?
Arschbacken zusammen kneifen und durch? Oder gibt es vielleicht eine Möglichkeit, dass ich vielleicht kürzer treten kann 4 Stunden am Tag ? Und wie sieht das dann mit dem Elterngeld aus?? bekomme ich dann nur krankengeld??
bin echt etwas verzweifelt und kenn mich so gar nicht..
Bin dankbar über tips und aufklärung
Liebe grüße.
Re: Elterngeldfrage
Antwort von Zweizahn, --. SSW am 06.06.2011, 10:04 Uhr
hallo,
nein, du musst nicht verzweifelt sein. es gibt verschiedene möglichkeiten für dich, unter der voraussetzung, dass du ganz normale arbeitnehmerin bist (in anderen fällen kenne ich mich nicht aus).
wenn du dich jetzt krank schreiben lässt, dann bekommst du für die nächsten 6 wochen dein gehalt ganz normal weiter. es geht dir beim elterngeld nichts verloren.
bist du mehr als 6 wochen krank geschrieben, erhältst du ab der 7. woche krankengeld (ca. 67 % vom gehalt). bei der eg-berechnung wird diese zeit nicht einbezogen, voraussetzung ist aber, dass du eine schwangerschaftsbedingte erkrankung hast. in dem fall werden die monate vor den eigentlichen 12 monaten, die basis für die eg-berechnung sind, herangezogen. auch hier geht dir vom eg nichts verloren.
du könntest vom fa aber auch ein beschäftigungsverbot bekommen, vollstädnig oder teilweise (z.b. von 8 stunden auf 4 stunden täglich) und dein arbeitgeber muss dir trotzdem dein vertragliches gehalt weiterzahlen. dafür gibt es für arbeitgeber auch versicherungen. auch hier geht dir nichts vom elterngeld verloren.
ich selbst war in meiner schwangerschaft 7 wochen krank geschrieben und bin dann ins beschäftigungsverbot. ich hatte hyperemesis, d.h. übermäßiges schwangerschaftserbrechen und war auch mehrfach zur infusionstherapie im krankenhaus. das ganze dauerte von august bis dezember 2010. ich hätte nicht arbeiten gehen können. eigentlich dürfte ich keine nachteile beim elterngeld haben, bisher habe ich den bescheid aber noch nicht bekommen.
ich finde, übelkeit kann man durchaus aushalten, ablenkung kann helfen. wenn du oft erbrechen musst, dann ist es was anderes...
ich hoffe, diese infos nützen die was.
alles gute, gute besserung und viele grüße!
Re: Elterngeldfrage
Antwort von Millanoma am 06.06.2011, 10:19 Uhr
Vielen Dank für deine Antwort. Jetzt kann ich vorbereitet mit meiner fa sprechen und hoffe dass sie mir dann weiter helfen kann...
Bis bald
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