Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von marmite, 38. SSW am 18.07.2008, 13:01 Uhr

Elterngeldfrage

Hallo Mädels!

Kann man mit dem Partner gleichzeitig Elterngeld beziehen?
Ich möchte ab Geburt 12 Monate (inkl. Mutterschutz) beantragen und mein Partner den ersten Monat nach der Geburt parallel mit mir.
Geht das?

Lg marmite

 
8 Antworten:

Re: Elterngeldfrage

Antwort von 1000trin, 40. SSW am 18.07.2008, 13:07 Uhr

Im Prinzip geht das, aber ich glaube dein Partner müsste dafür 8 Wochen Elternzeit nehmen. Ich bin mir nicht 100pro sicher gerade, aber ich glaube das war so dass wenn dein Partner 2 Monate Elternzeit nimmt, bekommt ihr 14 Monate Elterngeld anstatt 12.
Wir machen das zB so dass mein Partner während den 8Wo Mutterschutz 8Wo Elternzeit nimmt und zwei Monate Elterngeld bezieht, danach geh ich 12 Monate in Elternzeit mit 12 Monaten Elterngeld. Parallel geht es auf jeden Fall auch, weil jeder Elternteil das Elterngeld unabhängig voneinander bezieht (auf dem Antrag hat jeder eine Spalte auszufüllen mit Zeitraum und so), aber wie gesagt ich bin mir nich sicher ob 'er' da nich mind. 8Wo nehmen muss. Auskunft geben kann dir da der Landkreis, die sind ja zuständig..
Ist aber auch echt kompliziert der Kram *seufz*

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Re: Elterngeldfrage

Antwort von tossy, 17. SSW am 18.07.2008, 13:10 Uhr

Die ersten acht Wochen kriegst du ja noch gar kein Elterngeld, sonder Mutterschutzgeld. Von daher sollte es gehen.

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@1000trin

Antwort von marmite, 38. SSW am 18.07.2008, 13:16 Uhr

Danke für die schnelle Antwort.

Ich glaube, so wie ihr das vor habt, wird es gar nicht gehen. zumindest werden deine 8 Wochen Mutterschutz auf deine 12 Monate Elternzeit angerechnet, dass heißt, dass du im Anschluß an den Mutterschutz nur noch 10 Monate Elterngeld beziehen kannst. Aber ich will mich da jetzt auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Aber wegen meinem Problem nochmal kurz: Also eigentlich wollen wir die 2 Monate von meinem Partner dann auch noch so splitten, dass er den ersten Monat nach der Geburt nimmt und den zweiten im Januar oder Februar, wo seine Einnahmen sowieso weniger sind (er ist Selbständig). Aber Voraussetzung ist halt erstmal, dass man das sowieso gleichzeitig beziehen kann.

Lg marmite

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Re: Elterngeldfrage

Antwort von fuchs16, 21. SSW am 18.07.2008, 13:50 Uhr

Haben Freunde von uns erst im März auch gemacht, das geht. Du kannst die Elternzeit parallel nehmen, VOraussetzung ist aber, dass Dein Partner komplette zwei Moinate nimmt. Die kann er aber splitten. Also z.B. einen Monat direkt nach der Geburt und einen Monat nach Deinen 12 Monaten oder den 2. Monat auch noch mal irgendwann parallel.

So werden wir es auch machen: direkt nach der Entbindung bleibt mein Mann 4 Wochen zu Hause und die anderen 4 Woche nimmt er dann noch mal im April oder Mai wenn das Wetter netter ist. Außerdem langweilt man sich nach 8 Wochen zu Hause doch irgendwann (haben unsere Freunde bestätigt).

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@marmite

Antwort von milen am 18.07.2008, 14:04 Uhr

hallo,

wollte mal fragen, ob du weißt, ob das überhaupt funktioniert,
wenn dein mann selbstständig ist!?
ich meine, meiner ist auch selbstständig und ich dachte, daß das mit der elternzeit dann gar nicht geht,
denn wie will man denn nachweisen, daß der mann in dem zeitraum nicht doch gearbeitet hat...
...ich hoffe du verstehst was ich meine...
und vielleicht weißt du ja mehr als ich!?

lg
milen

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Re: Elterngeldfrage

Antwort von gado, 26. SSW am 18.07.2008, 14:08 Uhr

Es können zwar beide parallel Elterngeld beziehen, aber dann sind es keine 14 Monate!!

1. Werden deine 2 Monate Mutterschaftsgeld nach der Geburt angerechnet,
d. h. Frau bekommt sowieso nur 10 Monate Elterngeld (nette
Mogelpackung der Regierung, die immer von 12 Monaten spricht)

2. Nimmt dein Mann parallel dazu Elternzeit bekommt er das Elterngeld,
aber die Monate laufen halt parallel, das bedeutet Du bekommst
trotzdem nur 10 Monate Elterngeld nach den 8 Wochen Mutterschutz!

Um das Elterngeld 12 Monate lang zu bekommen müsstest Du immer dann arbeiten, wenn dein Partner Elterngeld bekommt.


Das Elterngeld wird maximal 12 Monate bezahlt ( 10 Monate für die Frau nach dem Mutterschutz plus maximal 2 Monate für den Partner. Wann der Partner die 2 MOnate nimmt spielt dann keine Rolle, sobald die MOnate parallel laufen gibt es das Elterngeld halt nur 10 Monate!


Total kompliziert und eine schöne Mogelpackung der Regierung, die von 14 Moanten spricht aber nur wenn man sich damit genau auseinandersetzt merkt man, dass es maximal 12 sind egal wie man es dreht.

Lass Dich von der zuständigen Behörde beraten.

LG Gabi

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@milen

Antwort von marmite, 38. SSW am 18.07.2008, 14:31 Uhr

das läßt sich ja eigentlich anhand der Gewinnrechnung für den Zeitraum, indem er Elterngeld bezieht, nachweisen. Also dürften ja in der Elternzeit keine Rechnungen durch den Selbständigen gestellt werden, bzw. dart er ja auch 30 Wochenstunden arbeiten, was aber wiederrum auf das Elterngeld angerechnet wird. Ich schätze, dass wir im Nachhinein bestimmt die Steuerabrechnung für die jeweiligen Monate beim Amt für Familie und Soziales (bei denen wir den Antrag stellen müssen) nachreichen müssen.
Aber gebe dir recht, so ganz läßt sich das bestimmt nicht nachvollziehen.
Aber auf jeden Fall kann dein Mann als Selbständiger auch Elterngeld beantragen. Dazu werden die Gewinneinnahmen der letzten 12 Monate zur Berechnung genommen. Es gibt auch die Möglichkeit die Einnahmen abzüglich pauschal 20 % für Ausgaben der letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Wird unter Umständen besser, als das Geld vom Gewinn abhängig zu machen.

Lg marmite

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doch, geht :-)

Antwort von 1000trin, 40. SSW am 18.07.2008, 16:03 Uhr

@marmite

Doch, unser Vorhaben klappt. is schon alles überprüft und abgesegnet, weil ich ja Elternzeit erst nach dem Mutterschutz nehme.

Ach so, ja splitten könnt ihr. Parallel das Geld kriegen geht auf jeden Fall.

Grüße

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