Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Jasi24, 9+4. SSW am 22.08.2007, 16:20 Uhr

Elterngeld

Hallo!
Hab mal ne Frage!! Und zwar ab wann muss man das Elterngeld beantragen und was bekommt man noch so an Unterstützung?? Und meine tante hat gesagt wenn man nicht verheiratet ist hat die Frau das alleinige Sorgerecht und der Partner muss das Kind adoptieren wenn man nicht verheiratet ist ? Stimmt das oder ist das Blödsinn??
freu mich auf Antworten!!
lg Jasi24

 
4 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von blue82eyeshh, 32. SSW am 22.08.2007, 16:31 Uhr

Hi,

es stimmt schon das du wenn ihr nicht Verheiratet seid das alleinige Sorgerecht hast aber das kannst du bei Jugendamt machen das ihr beide das Sorgerecht habt.
Ihr könnt schon in der Schwangerschaft zum Jugendamt gehen und eine Vaterschaftsanerkennung machen und dann auch gleich das mit dem Sorgerecht.
Habe wir jetzt auch gemacht!!!


LG Jacqueline

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Re: Elterngeld

Antwort von samyline, 31. SSW am 22.08.2007, 16:31 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/elterngeld.htm

wie adoptieren? man muss auf der geburtsurkunde angeben, wer der vater ist.
bzw. das sorgerecht bekommt wenn nichts anderes ausgemacht ist mit dem jugendamt erstmal die mutter, bei verheirateten bekommen es beide.
aber normaler weise macht man doch ne vaterschaftsanerkennung (meist erst nach der geburt) beim jugendamt, also wenn der vater bekannt ist.

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Re: Elterngeld

Antwort von Jasi24, 9+4. SSW am 22.08.2007, 16:35 Uhr

danke für eure Rückantwort und adressen. lg Jasi24

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Re: Elterngeld

Antwort von Chrissicat, 30. SSW am 22.08.2007, 23:02 Uhr

Elterngeld kannst du erst beantragen wenn dein Kind geboren wurde, da sie das genaue Geburtsdatum brauchen und auch eine Geburtsurkunde.

Kindergeld kannst du auch erst beantragen wenn das Kind geboren wurde und auch dann erst das Kind auf der Steuerkarte eintragen lassen.

Von sonstiger Unterstützung habe ich keine Ahnung...

Wenn du nicht verheiratet bist, hast du erstmal automatisch das alleinige Sorgerecht. Adoptieren muss der Vater das Kind aber nicht. Aber Vaterschaftsanerkennung heißt noch nicht gemeinsames Sorgerecht. Am besten macht ihr beides gemeinsam (wenn ihr das so möchtet) beim Jugendamt (Vaterschaftsanerkennung ist auch beim Einwohnermeldeamt möglich, weiß aber nicht ob Sorgerecht auch), könnt ihr auch schon vor der Geburt machen.

Was ihr auch noch überlegen solltet: Welchen Nachnamen soll das Kind tragen. Automatisch bekommt es deinen, soll es den des Vaters tragen, müsst ihr das beim Amt (Einwohnermeldeamt, weiß nicht ob es auch woanders geht) verlangen und auch beide unterschreiben, kostet dann aber etwas (bei uns waren es, glaube ich, 17 €).

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