Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Foxi23, 20. SSW am 06.10.2011, 14:08 Uhr

Elterngeld, Diskussion vom 4.10.

Hallo Mädels,
habe wegen der Diskussion wegen Elterngeld auf 18 bzw. 15 Monate splitten mal bei meinem zuständigen LRA angefragt und folgende Mail erhalten:

gerne beantworte ich die Fragen aus der e-mail zum Bundeselterngeld.

Zur Aufteilung/Auszahlungsvarianten sind als Wahlmöglichkeiten (Punkt 12 des Elterngeldantrages):

1. Auszahlung des zustehenden Elterngeldes von 1.-12. Lebensmonat (ganzer Monatsbetrag bis zum 1. Geburtstag des Kindes)
2. Halbierung ab einem bestimmten Lebensmonat, d.h. man lässt sich die Hälfte des zustehenden Elterngeld-Monatsbetrages innerhalb des Bezugszeitraumes
(i.d.R. 1. - 12. LM) auszahlen, die andere Hälfte nach dem Bezugszeitraum
bei dieser Möglichkeit kann man jeden gewünschten Zeitraum erreichen entsprechend der Lebensmonate des Kindes

in Ihrem Fall konkret:
bei 18 Monaten - Halber Monatsbetrag bei doppelter Laufzeit ab dem 7.Lebensmonat bedeutet: bis zum 6. LM erhalten Sie den Elterngeldbetrag in voller Höhe
(ca. 65% des vorherigen Nettolohnes) und ab dem 7.LM erhalten Sie die Hälfte dieses Betrages für insgesamt 12 weitere Lebensmonate (6+12)

bei 15 Monaten - Halber Monatsbetrag bei doppelter Laufzeit ab dem 10.Lebensmonat bedeutet bis zum 9. LM erhalten Sie den Elterngeldbetrag in voller Höhe
(ca. 65% des vorherigen Nettolohnes) und ab dem 10.LM erhalten Sie die Hälfte dieses Betrages für insgesamt 6 weitere Lebensmonate (9+6)

Die Summe des Auszahlungsbetrages bleibt insgesamt immer gleich.

Der (Ehe-)Partner hat innerhalb der ersten 14 Lebensmonate einen eigenen Anspruch auf Elterngeld für (mindestens) 2 Lebensmonate, wenn die Mutter ihren (Maximal-)Anspruch von 12 Lebenmonaten beantragt. Dieser ist gleichzeitig mit dem Bezug von Elterngeld der Mutter möglich.



Es geht also auch anders, nicht nur 12 Monate ganz oder 24 Monate halb.

LG

 
3 Antworten:

Re: Elterngeld, Diskussion vom 4.10.

Antwort von Tippel33 am 06.10.2011, 14:23 Uhr

Aber selbst wenn es nur ganz oder 24 Monate gegangen wäre, wo war das Problem?? Man hätte doch dann für 12 Monate den vollen Betrag nehmen können und sich davon für die weiteren 6 Monate selbst was z. B. auf einem Tagesgeldkonto zurücklegen können. Macht aufgrund von Zinsen sowieso mehr Sinn!

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Re: Elterngeld, Diskussion vom 4.10.

Antwort von Foxi23, 20. SSW am 06.10.2011, 14:34 Uhr

Na sooo hohe Zinsen gibts grad ja nicht.

Geht eigentlich weniger drum, dass es ein Problem gewesen wäre, was wegzulegen, sondern, dass es eben entgegen vieler Meinungen doch anders möglich ist. Einfach wegen der besseren Planung, wenn man eh plötzlich viel weniger Geld zur Verfügung hat.

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Re: Elterngeld, Diskussion vom 4.10.

Antwort von eumeline, 11. SSW am 06.10.2011, 16:21 Uhr

Super, das ist ja ein hilfreicher Beitrag! Danke!

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