Geschrieben von irka09, 29. SSW am 17.08.2010, 21:58 Uhr |
elerngeldfrage
hab mal ne frage an die experten unter euch:
bekomme zur zeit unerstüzung vom amt, möchte aber direkt nach der geburt auf 400-euro-basis wieder in den job enínsteigen. jetzt die frage: bekomm ich meine 300 euro elterngeld trotzdem auch wenn ich die 400 euro verdiene?
danke euch!
Re: elerngeldfrage
Antwort von cke04, 37. SSW am 17.08.2010, 22:03 Uhr
hallo
die 300 euro bekommt man immer das ist der mindestsatz.
Re: elerngeldfrage
Antwort von irka09, 29. SSW am 17.08.2010, 22:29 Uhr
aso, danke dir!
Re: elerngeldfrage
Antwort von Dinchen16012009 am 17.08.2010, 22:33 Uhr
Aber du wirst wohl das was über die 300€ Elterngeld hinaus geht vom Amt abgezogen bekommen.
Ja, bekommst du. Allerdings...
Antwort von schnubbi am 18.08.2010, 7:03 Uhr
...solltest du bitte die 8 Wochen Mutterschutz nicht vergessen wenn du schreibst, dass du direkt nach der Geburt wieder arbeiten möchtest.
Re: Ja, bekommst du. Allerdings...
Antwort von waage66, 11. SSW am 18.08.2010, 12:24 Uhr
... hallo, eigentlich ist das doch so. Elterngeld nach den 8 WO Mutterschutz,
Mindestsatz 300,-- EUR. wen du einen 400,-- EUR Job annimmst bleibt dir der
Mindestsatz erhalten, weil du ja bii 30 std. in der Wo arbeiten darfst. So seh
ich das. LG, Manu.
Unterfunktion der Schilddrüse
@mana84
Suche den Text von einem Kinderlied "Sieh mal an..."
SUPER WICHTIG !!!
Hat jemand gerade RTL geschaut?
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Wie lange seit ihr nach der 1.Geburt im Krankenhaus geblieben?
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Heute Fa termin gehabt.und b-streptokockentest wer lässt ihn machen??