Geschrieben von noahjaden, 40. SSW am 30.09.2005, 11:04 Uhr |
doofe Frage, ALG 2
Beziehe seit kurzem ALG 2, mein ET ist der 06.10. Bekomme also nur bis dahin den Schwangerschaftszuschuss. Wenn mein Kind jetzt kommt, muss ich dann gleich zum Amt? Oder reicht es wenn ich die Kopie der Geburtsurkunde an meinen Sachbearbeiter schicke? Oder wie läuft das? Also das ich das Geld fürs Kind dann bekomme. Was ist wenn ich übertrage oder früher entbinde, muss ich das auch irgenwo angeben, damit die monatlichen Zahlungen rückwirkend geändert werden.
Sorry, aber ich kenne mich damit noch nicht wirklich aus!
Steffie
noch ne Frage, Mutterschaftsgeld?!
Antwort von noahjaden, 40. SSW am 30.09.2005, 12:11 Uhr
Bekomme ich eigentlich auch Mutterschaftsgeld oder einmaliges Entbindungsgeld? Wo muss ich das beantragen?
Danke, Steffie
Re: noch ne Frage, Mutterschaftsgeld?!
Antwort von mamafürvier, nix. SSW am 30.09.2005, 12:20 Uhr
Das gibts bei den Krankenkassen und den Antrag bekam ich mit den anderen Anträgen mit der Geburtsanzeige in der Klinik, nach der Geburt.